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Umzugsgebühr berechnet obwohl der Vertrag um 2 Jahre verlängert wurde

  • August 21, 2020
  • 1 Antwort
  • 60 Aufrufe

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich hatte meinen Umzug online beauftragt, was auch geklappt hat. Der Aktivierungstermin hat auch soweit geklappt. Allerdings gab es im Vorfeld schon das Problem, dass ich eigentlich die 24 Monate Vertragsverlängerung wollte um die Umzugsgebühr zu vermeiden. Das wurde anscheinend nicht richtig verbucht, sodass ich trotzdem die Gebühr zahlen sollte. Ich hatte die Hotline deswegen auch schon kontaktiert. Laut Aussage der Mitarbeiterin wurde das korrigiert und mein Vertrag um 2 Jahre verlängert. Die fälschlich berechnete Umzugsgebühr sollte mir mit einer Gutschrift verrechnet werden. Nun habe ich meine neue Rechnung erhalten und habe die Umzugsgebühr wieder drauf stehen und zwar ohne Gutschrift.

Ich kann nicht verstehen, warum das schon wieder aufgeführt wurde.

Ich hoffe, dass mir hier wieder geholfen werden kann und der unrechtmäßige Betrag wieder gestrichen wird .

Falls noch weitere Daten benötigt werden, schreibt mir gerne eine PN.

Besten Dank im Voraus

Florian 

 

1 Antwort

o2_Lars
  • Moderator
  • August 22, 2020

Hallo @Flol,

wenn man umzieht und die Option nutzt, den Verrag zu verlängern um die Gebühren zu sparen, dann sollten diese auch nicht berechnet werden, da bin ich bei Dir.

Die aktuelle Rechnung ist die einzige, auf der ich eine Gebühr für einen Umzug finde, sollte diese Gebühr noch auf einer anderen Rechnung auftauchen, nenne mir da bitte einmal das Rechnungsdatum.

Du hattest vorab schon eine Information erhalten ,dass eine Gebühr erhoben werden wird und dazu im vorherigen Monat mit unseren Kollegen der DSL Kundenbetreuung in Kontakt gestanden. Dort wurde erkannt, dass diese Berechnung natürlich nicht sinnvoll ist und es wurde eine Guthabenbuchung beauftragt. Zu dieser Guthabenbuchung solltest Du auch eine Information per E-Mail erhalten haben :-)

Zusätzlich siehst Du die Guthabenbuchung auch auf der aktuellen Rechnung in genau der gleichen Höhe, wie die Gebühr, die für den Umzug erhoben wird, nur mit einem Minuszeichen davor. Das gleicht sich also soweit aus :-)

Ich hoffe, ich konnte da ein wenig Licht ins Dunkel bringen :-)

Gruß,

Lars