Durch Trennung habe ich meine alte Wohnung verlassen müssen, und bin wieder zu meinen Eltern gezogen.
Als aller erstes habe ich mit der o2 Hotline telefoniert und gefragt was man da machen kann, ich habe mit einer sehr netten Dame gesprochen, Sie sagte mir Sie würde eben alles Prüfen mit der neuen Adresse etc. Danach sagte Sie ich könnte von einem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. WEIL eine Mitnahme allgemein (DSL Leitung belegt und Splitter nicht möglich) und wegen der Leistung nicht möglich wäre. Sie sagte ich soll meine Ummelde-Bestätigung mit der Kündigung per Post zusenden. Versendet 31.03.2022
Dies habe ich natürlich auch getan, bekam dann direkt eine Antwort eine Kündigung sei nicht möglich ich soll mich mit o2 in Verbindung setzten, habe ich wieder gemacht und gefragt was hier los sei, die Dame sagte mir wegen Umzug könnte ich nicht Kündigung ich müsste den Vertrag bis Ende der Laufzeit weiterzahlen. Wo ich mir dachte ich zahle für keine Leistung? Danach meldete ich mich wieder bei o2 per Post direkt in Nürnberg. Da bekam ich wieder Post der Vertrag würde zum 03.05.2022 (UMZUG WAR 01.04.2022) aufgehoben werde und die Restlaufzeit würde mir berechnet werde. Danach habe ich mit wieder per Post beschwert. Dann kam ein Brief, wo einfach nur drin stand wir Bestätigen Ihnen die Kündigung und heben den Vertrag zum 03.05.2022 auf. Dann war alles für mich erledigt, obwohl ich noch einen Monat gezahlt habe für KEINE LEISTUNG!
Dann bekam ich diese Woche eine E-Mail eine neue Rechnung, da wurde mir tatsächlich durch vorzeitige Vertragsauflösung die Restlaufzeit in Rechnung gestellt? Das kann doch gar nicht menschlich sein, erst wird mir alles bestätigt durch telefonischen Kontakt das ich alle Unterlagen einreichen muss, und dann wird hier gar nichts bearbeitet? Bekomme Briefe von 2 anderen Adressen.
Dadurch das bei meinen Eltern ein DSL Vertrag besteht und ein Splitter nicht möglich ist, wurde mir bestätigt das ich ein Sonderkündigungsrecht habe.
Ich bin tierisch verärgert durch dieses ganze hin und her..
Ich habe noch mit bekommen das man mir nach Umzugsdatum 3 Monate (April (bezahlt) ,Mai (bezahlt) ,Juni (würde ich bezahlen) in Rechnung stellen kann, was für mich auch in Ordnung wäre.
Ich bitte nochmal den Fall zu prüfen.
Vielen Dank
Sina
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Leider wurdest du am Telefon falsch informiert. Ein Umzug begründet nicht zwangsläufig ein Sonderkündigungsrecht. Wenn o2 an der neuen Adresse schalten kann (ein vorhandener Anschluss / DSL-Leitung schon belegt ist grundsätzlich kein Hindernis), dann musst du entscheiden, ob du den Vertrag umzuziehen willst oder ob der Anschluss deaktiviert werden soll und du bis Ende der Laufzeit (dann ohne Leistung) zahlst. Scheinbar kann o2 schalten, aber weil du den Umzug nicht beantragt hast wurde dir die Restlaufzeit in Rechnung gestellt. Diesen Betrag musst du nicht auf einmal zahlen sondern du kannst o2 mitteilen, dass du die Rechnungen bis Laufzeitende weiterhin monatlich zahlen willst.
Frage: Hat dir o2 nicht mitgeteilt, dass du den Umzug beantragen kannst / solltest?
Das mit den dreri Monaten bezieht sich übrigens ebenfalls auf die Sonderkündigung, allerdings sind es keine drei Monate sondern ein Monat.
@bs0 Antwort auf Frage: Nach telefonischer Rücksprache (erstes Gespräch) wurde mir nur gesagt ich soll nach dem Umzug die Dokumente (Kündigungsschreiben und Ummeldebescheinigung) einreichen.
Ich dachte mir Ah okay das ist ja easy, habe aber auch nochmal wieder fragt ob ich wirklich nicht mehr machen soll.. Das ich ein Umzug beauftragen muss wurde mir NIE gesagt.
Das ist natürlich unschön, aber eigentlich bekommt man ein Schreiben in dem die Optionen erläutert werden, also entweder vorzeitige Deaktivierung oder Umzug. In der Ablehnung der Sonderkündigung mit der Bitte um Kontaktaufnahme stand das auch nicht so drin?
Hi @Sina2211, herzlich willkommen in unserer Community Ich kann verstehen, dass die Berechnung der Mindestvertragslaufzeit nicht deinem Wunsch entspricht. Magst du mal unsere Schreiben prüfen, ob dort der von bs0 angegebene Inhalt mit der Wahl zwischen dem Beauftragen des Umzuges oder der Berechnung der Restlaufzeit vorhanden ist? Denn ein Recht auf eine Sonderkündigung besteht nur, wenn an deiner neuen Anschrift durch uns aus technischen Gründen kein Anschluss geschaltet werden kann. Ob eine Schaltung des Anschlusses möglich ist, kann ausschließlich durch die Beauftragung eines Umzuges geprüft werden. Wenn also kein Umzug beauftragt wird, kann eine Aktivierung nicht ausgeschlossen werden und daher wird dir nach Ablauf der Frist aus unserem Schreiben die Deaktivierung und auch die Berechnung der Restlaufzeit veranlasst.
Vielen Dank an bs0 für deine tatkräftige Unterstützung.
Liebe Grüße Larissa
Hallo Larissa,
ich habe das Schreiben geprüft dort steht: “Wir habe Ihnen die Umstellung Ihres Vertrags auf Ihre neue Adresse angeboten und Sie gebeten sich nochmal mit uns in Verbindung zu setzte” “Da Sie von unserem Angebot kein Gebracht gemacht haben (...) (siehe Anhang) .
Von wegen ich habe keinen Gebrach gemacht und mich nicht gemeldet, ich habe sofort bevor ich umgezogen bin gefragt was ich tun soll, da kam nur einfach setzt eine Kündigung (Sonderkündigung) weil ein Anschluss nicht möglich ist auf und Ummeldebescheinigung einfügen und das wars.
Nach Zugang des Schreibens habe ich mich auch wieder gemeldet, kam auch nichts. Danke für nichts!
Wieso habt ihr so viel Personal die am Telefon nur Schwachsinn erzählen und ich sitzt jetzt auf den Schulden ?
Es ist so traurig das man hier kaum Hilfe bekommt, auf meine 3 Faxe wurde bis dato nicht geantwortet.
Ich bitte dich dann um Rückerstattung !
VG Sina
was mich dann aber irritiert, das ich dann eine Bestätigung bekomme habe OHNE Berechnung der Restlaufzeitsiehe Anhang, ich bitte um Prüfung!
kann ja nicht sein das ich von 2 verschiedenen Adressen eine Antwort bekomme!
Gemeint war, dass du dich nach Ablehnung der Kündigung hättest melden müssen, um deine Entscheidung mitzuteilen. Es steht dort auch "nochmals".
Die Berechnung der Restlaufzeit dürfte in der nächsten Rechnung stehen.
Verstehe ich das richtig, du hättest den Anschluss doch lieber umziehen wollen? Warum hast du o2 das nicht so mitgeteilt?
Es gibt nur drei Möglichkeiten:
1. (Wenn, wie hier, am neuen Standort verfügbar) Anschluss umziehen lassen
2. (Wenn, wie hier, am neuen Standort verfügbar) Anschluss vorzeitig deaktivieren lassen und die Restlaufzeit bezahlen
3. (Wenn am neuen Standort nicht verfügbar) Sonderkündigung gem. TK-Gesetz mit Frist von einem Monat.
Hallo,
ich habe mich doch 100 mal bei o2 gemeldet, wieso versteht das denn keiner hier?
Ich habe mich direkt nach der Ablehnung gemeldet und im Schreiben steht das ich das nicht getan habe? Gut das ich meine Telefonrechnung habe die das beweist!
Nach der erstes Ablehnung habe ich mich gemeldet, die Dame am Telefon sagte mir Sie können an der neuen Adresse nicht schalten.
Aber schon bevor ich mich umgemeldet habe (15.03.2022) habe ich mich gemeldet das ich umziehe was man jetzt machen kann, die sagte mir ich sollte kündigen weil:
ein Anschluss besteht
durch ein Splitter KEIN 2 Anschluss angeschlossen werden kann
@bs0
Das ist Verbraucherzentrale nicht mehr korrekt
"Wenn o2 an der neuen Adresse schalten kann (ein vorhandener Anschluss / DSL-Leitung schon belegt ist grundsätzlich kein Hindernis), dann musst du entscheiden, ob du den Vertrag umzuziehen willst oder ob der Anschluss deaktiviert werden soll und du bis Ende der Laufzeit (dann ohne Leistung) zahlst. .."
@Sina2211 hast du denn eine Kopie des bestehenden Vertrages in der neuen Wohnung eingereicht?
Am Telefon ist das nicht nachweisbar.
@Bollermann
Mir ist diese Info der VZ bekannt, das steht aber so nicht im TK-Gesetz und scheint eine Auslegung der VZ zu sein. Eine rechtliche Grundlage dafür finde ich jedenfalls nicht.
Hallo @Sina2211 ,
herzlich willkommen bei uns in der o2 Community .
Von bs0 hast du ja schon einiges an Antworten zu deinen Fragen bekommen. Da der Vertrag selber auch schon seit über einem Monat deaktiviert ist, sehe ich hier auch keinen Handlungspielraum mehr für uns.
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