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Schadenserstatz für Router, Rücksendungsprozess schlägt fehl

  • May 5, 2023
  • 6 Antworten
  • 172 Aufrufe

Hallo,

mir wurden 60€ in Rechnung gestellt ohne mich vorab zu informieren das ich doch bitte meine alten Router zurücksenden möge. Habe ich 0% auf den Schirm gehabt. Hätte nicht sein müssen (mal wieder o2) - leider.

Jetzt möchte ich die FRITZ!Box 7490 über https://router-retoure.o2online.de/ zurücksenden da ich gerne das Geld wiederbekommen möchte. 

Leider wird die FRITZ!Box nicht gefunden - weiß der Geier warum nicht!?! Ich bin durchaus in der Lage die Seriennummer korrekt abzuschreiben. 

Und nun - kann den Prozess der Rücklieferung nicht abschließen ohne Eingabe der Seriennummer?

 

Kann mir bitte jemand helfen.

Grüsse 

Lösung von blablup

Bitte beachte, dass die Seriennummer mit einem Buchstaben beginnt - der Buchstabe muss ebenfalls eingegeben werden. Leerzeichen und Bindestriche dürfen im DSL-Retourenportal nicht eingegeben werden. Ansonsten bitte einen Desktop-Browser wie z.B. Microsoft Edge nutzen und irgendwelche Tracker- und Werbeblocker bitte abschalten. 

Im übrigen erscheinen mir 60 EUR für eine vermutlich schon recht alte Fritzbox 7490 recht hoch - bis du sicher, dass es um dieses Gerät und nicht um ein anderes Gerät geht?

6 Antworten

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  • Legende
  • Lösung
  • May 5, 2023

Bitte beachte, dass die Seriennummer mit einem Buchstaben beginnt - der Buchstabe muss ebenfalls eingegeben werden. Leerzeichen und Bindestriche dürfen im DSL-Retourenportal nicht eingegeben werden. Ansonsten bitte einen Desktop-Browser wie z.B. Microsoft Edge nutzen und irgendwelche Tracker- und Werbeblocker bitte abschalten. 

Im übrigen erscheinen mir 60 EUR für eine vermutlich schon recht alte Fritzbox 7490 recht hoch - bis du sicher, dass es um dieses Gerät und nicht um ein anderes Gerät geht?


  • May 5, 2023

Hallo blablup,

dein allererster Satz ist ausschlaggebend gewesen. Ich Idio…. habe den Buchstaben ignoriert 🙈

Ja, kann sich nur um das Gerät handeln. Andere Router von o2 habe ich nicht 🤷‍♂️

Finde den Preis auch sehr happig. Ich hoffe das klappt alles und ich erhalte zugig das Geld zurück erstattet. Eine vorherige email mit einen Hinweis wäre schön gewesen.

Habe von 100Mbit auf 250Mbit umgestellt - daher kommt das zustande….

Merci & schönes We 👋


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • May 15, 2023

Hallo @RolandHaHH,

super, dass dir blablup schon den entscheidenden Tipp geben konnte 😊

Die Gebühren werden dir nach Eingang der Retoure so schnell wie möglich zurückerstattet.

Es ist ärgerlich, dass du bei der Beauftragung zu dem Tarifwechsel nicht bezüglich der Rücksendung informiert worden bist. Unsere Mitarbeiter sind angehalten, dies entsprechend in der Beratung zu erwähnen.

Für die Umstände möchte ich mich daher ausdrücklich entschuldigen.

Lass uns gerne wissen, falls noch Fragen offen sind.

Viele Grüße

Giulia


  • Besucher:in
  • June 21, 2023

Es ist ärgerlich, dass du bei der Beauftragung zu dem Tarifwechsel nicht bezüglich der Rücksendung informiert worden bist. Unsere Mitarbeiter sind angehalten, dies entsprechend in der Beratung zu erwähnen.

 

 

Warum schreibt o2 nicht einfach ein Erinnerung per SMS / Email, dass der Router bis zum x.x.x zurückgesendet werden muss. Wenn alles nur telefonisch gemacht wird bzw. irgendwo in den Tiefen der AGBs steht, dann ist das alles andere als Kundenfreundlich.

Ein Telekommunikationsunternehmen sollte neben dem Brief Wege zur schriftlichen und vor allem dokumentierten Kommunikation haben. Ist das Absicht?


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  • Legende
  • June 21, 2023

Es steht nicht nur in den Tiefen der AGB, sondern auch in jeder Preisliste und in jedem anderen Werbe-Dokument. Warum denken Kunden, sie würden etwas geschenkt bekommen? Das ist alles andere als realistisch. Ein Kunde sollte wissen, was er kauft. Ist es Absicht des Kunden zu “vergessen”, dass der Router nur geliehen/gemietet ist? 


o2_Rebecca
  • Moderatorin
  • June 28, 2023

Hallo @katatropghe , 

Hat mit der Rücksendung soweit alles geklappt? Die Erstattung der 62,22 € erfolgen auf die Bankverbindung, von der wir den Betrag auch abgebucht haben. 🙂

blablup hat damit Recht, dass man als Kund:in ebenso verpflichtet ist sich über Kosten und Fristen zu informieren, wie wir dazu verpflichtet sind unsere Kund:innen zu informieren. Allerdings sollte in der Auftragsbestätigung bzw. Kündigungsbestätigung ein Hinweis zur Rücksendung des Routers mit dabei sein. Wenn du magst, kannst du da nochmal nachprüfen. 

Wenn du noch Fragen hast, oder Unterstützung brauchst, dann melde dich gern jederzeit 😊

LG, Rebecca