Dass es sich um Leihgeräte handelt steht im Vertrag, es muss also nicht extra darauf hingewiesen werden, dass diese zurück müssen. Ein Etikett für die Retore bekommst du hier: https://www.o2online.de/service/retoure/
Wenn der Router innerhalb von 3 Monaten zurück geschickt wird, wird der berechnete Schadensersatz erstattet.
Nach 282 BGB ist eine Mahnung/Fristsetzung erforderlich.
Zudem ist der Vertrag nicht einsehbar
Nein, es ist keine Mahnung oder Fristsetzung erforderlich. Der Ersatz ist der Zeitwert des Geräts und kein Schadensersatz statt Leistung, und wird noch erstattet wenn die Rückgabe auch nach der Berechnung erfolgt.
Wenn der Vertrag nicht einsehbar war, hättest du ihn anfordern können.
Schicke den Router zurück, dann bekommst du den Betrag wieder. 3 Monate sind doch sehr großzügig für die Rücksendung.
Hallo @xerxe,
wie von bs0 beschrieben, ist es notwendig, uns den betroffenen Router zurückzusenden. Anschließend wird dann auch die Erstattung durchgeführt, sofern von uns bereits abgebucht wurde. Für die Retoure kannst du bei uns im Portal das Retourenlabel anfordern.
VG
Dennis