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Schadensersatz für nicht zurückgesendete Leihgeräte

  • October 20, 2025
  • 4 Antworten
  • 39 Aufrufe

Guten Tag ich habe 1 Monat nach meinem Kündigungsende eine Rechnung über 81€ erhalten mit der Begründung “Schadensersatz für nicht zurückgesendete Leihgeräte”. Ich habe meine ganzen von o2 erhaltenen Nachrichten durchgeschaut und konnte keine Rücksendefrist finden. Jetzt habe ich über das Retourecenter von O2 eine Rücksendung beantragt. Muss ich den Betrag trotzdem Zahlen oder ist der mit der Rücksendung nichtig? 

Lösung von o2_Rebecca

Herzlich willkommen in unserer Community ​@KS2512 🌻

Schön, dass Bumer dich so schnell unterstützen konnte 🙂

Hast du den Router zurückgeschickt, als du den Betrag schon auf der Rechnung hattest? Da kann es passieren, dass sich die Rücksendung und die Abbuchung überschneiden, oder es etwas zu knapp wird. 

Aber keine Panik, sollte der volle Betrag bei dir abgebucht werden, bekommst du die Summe von uns zeitnah wieder zurück. Da brauchst du dann auch nichts weiter zu machen.

LG, Rebecca

4 Antworten

Bumer
Legende
  • October 20, 2025

Muss ich den Betrag trotzdem Zahlen oder ist der mit der Rücksendung nichtig?

Nein.


  • Autor
  • Besucher:in
  • October 20, 2025

Nein ich muss nicht Zahlen oder nein es ist nicht nichtig? 


Bumer
Legende
  • October 20, 2025

Nein, du musst nichts zahlen wenn du es zurückgesendet hast.


o2_Rebecca
  • Moderatorin
  • Lösung
  • October 21, 2025

Herzlich willkommen in unserer Community ​@KS2512 🌻

Schön, dass Bumer dich so schnell unterstützen konnte 🙂

Hast du den Router zurückgeschickt, als du den Betrag schon auf der Rechnung hattest? Da kann es passieren, dass sich die Rücksendung und die Abbuchung überschneiden, oder es etwas zu knapp wird. 

Aber keine Panik, sollte der volle Betrag bei dir abgebucht werden, bekommst du die Summe von uns zeitnah wieder zurück. Da brauchst du dann auch nichts weiter zu machen.

LG, Rebecca