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Schadenersatz trotz zurückgesendetem Router


Hallo,

mir wird auf meiner aktuellen Rechnung ein Betrag von 106,19 € für einen nicht zurückgesendeten Router berechnet. Ich hatte auch eine E-Mail damals erhalten, dass der Router noch nicht eingetroffen sei. Diese ignorierte ich aber, da ich diesen auf den Postweg gebracht hatte.

Ich wollte ihn in eine Packstation legen (frankiert mit dem erhaltenen Retourenschein), als ein DHL-Bote gerade die Postfächer leerte und mir anbot, das Paket mitzunehmen. Einen Beleg dafür habe ich leider nicht erhalten.

Wie kann ich eine Gutschrift des Schadenersatzes erwirken?

Gruß

Patrick


5 Antworten

Benutzerebene 7

Guten Abend @PatK,

das ist schlecht das du dafür keinen Beweis hast. Hast du zufällig noch den Sendeverlauf von DHL? Normalerweise muss er ja das Paket scannen bzw. den Code eingeben vorher kann es auch nicht zurück an O2.

Sollte es wirklich keine Beweise mehr geben dann wirst du wohl oder übel den Schadenersatz bezahlen müssen.

Beste Grüße,

RhobarDerIII

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Wende dich an die Kundenbetreuung. Ohne Beleg hast du aber im Zweifelsfall keinen Nachweis. Auch die Sendungsnummer kennst du nicht?

Benutzerebene 7

Guten Abend @PatK 

Ich denke ohne Einlieferungsbeleg wirst du keine Erstattung erhalten. Denn du kannst ja nicht nachweisen das du den Router wirklich jemals verschickt hast. Kann ja jeder sonst behaupten man hätte den Router verschickt.

Versuchen kannst du es natürlich aber ich glaube du wirst von o2 keine positive Rückmeldung erhalten.

Liebe Grüße 

 

 

frankiert mit dem erhaltenen Retourenschein

 

o2 verschickt eigentlich sowas nicht. Wo ist der her?

Hallo @PatK,

herzlich Willkommen hier in unserer Community 🤗

Ich schließe mich den Fragen an, die dir hier bereits gestellt wurden. 

  • Hast du eine Sendungsnummer?
  • Wann hast du das Gerät dem DHL Zusteller übergeben?
  • Welchen Retoureschein hast du genau genutzt?

Liebe Grüße

Kathi 🌞

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