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Warum O2
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Guten Abend. Ich habe am 25.2.2020 den Router zurück geschickt und per 11.3.2020 eine Email bekommen, dass der Abschluss des Rücksendeauftrages erfolgt ist.

Wann kann ich mit der Gutschrift des Betrages für den zurück gesendeten Routers rechnen?

 

Vielen Dank.

War es innerhalb von 90 Tagen nach deaktivieren des Anschlusses?


Die Kündigung ist Oktober 2019 erfolgt.


Und wann bekommt man das Geld zurück?


Wenn der Router länger als 90 Tage nach Deaktivierung gesendet wird, gibt es kein Geld zurück.

 


Können Sie sagen, wo ich die Frist von 90 Tagen nachlesen kann. 

Weder in meiner Kündigungsbestätigung noch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist diese Frist zu finden.

Auch telefonisch hatte ich angefragt und da wusste man auch nicht von einer 90 Tage Frist.

Danke. 


Hay hay @laerdal,

ich heiße dich in unserer Community herzlich willkommen!

 

Da es sich um Leihgeräte zu unseren Verträgen handelt, sind diese umgehend nach Vertragsende an uns zurückzusenden. Eine nachträgliche Erstattung durch Rücksendung ist ausschließlich über dem Kulanzwege möglich. Da deine Deaktivierung lt. deiner Angabe schon einige Monate her ist, kann hier keine Rückzahlung mehr erfolgen. 

In unserer Leistungsbeschreibung für die DSL-Produkte findest du, zusätzlich zur Auftragsbestätigung, den Hinweis, dass zum Vertrag gehörende Leihhardware nach Vertragsende an uns zurückzusenden sind. 

 

 

Liebe Grüße

Larissa


Hi Larissa,

vielen Dank für deinen Beitrag, was leider meine Frage trotzdem nicht beantwortet

Wo steht schriftlich eine konkrete Fristangabe der Rückgabe der Leihgeräte? Weder in der Kündigungsbestätigung noch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ich bitte um schriftlichen Nachweis dieser konkreten Fristangabe.

Die Rücksendung fand nicht einige Monate nach Deaktivierung statt, sondern konkret 4,5 Monate danach.

1,5 Monaten nach Deaktivierung habe ich auf Eurer Hotline angerufen mit der Frage, wie und bis wann ich das Leihgerät zurückschicken könnte, da in meiner Kündigungsbestätigung nichts angegeben war diesbezüglich. Und es wurde gesagt, dass man das Leihgerät ohne festgelegte Rückgabefrist zurückschicken könnte.

Und dann hier dann zu schreiben, dass eine Rückzahlung trotz Zurücksendung eine Kulanzsache sei und man es verweigert, ist aus Sicht vom Kundenservice mangelhaft, was sich aber in den anderen Beiträgen hier im Forum zum gleichen Thema nicht zum ersten Mal auffällt.

Daher folgende Aufforderung an Sie:

  • Schriftlichen Nachweis einer festgelegten Rückgabefrist
  • Rückzahlung meines Geldes für das Leihgerät oder Rücksendung des Leihgeräts an mich zurück, da ich entweder Anspruch habe auf das Gerät oder auf das Geld für das ausgeliehene Gerät
  • Sie können nicht beides behalten, Geld und das Leihgerät, sonst wird das eine juristische Angelegenheit.

Liebe Grüße

 

 

 


Zu einer Kulanz Regelung gibt es natürlich keine schriftlichen Aussagen, sonst wäre es keine Kulanz.

90 Tage hat sich etabliert als Richtwert.

Juristisch wird da wohl auch nix werden, weil Du ja den Router mit der Zahlung nicht gekauft hast,

aber auf alle Fälle bitte hier Updates dazu posten.

 

 

 

 


Eine konkrete Rückgabefrist ist nirgends aufzufinden.

Dies bezieht sich nicht auf eine Kulanz, sondern auf eine Allgemeine Geschäftsvereinbarung.

Wenn z.b. eine Rückgabefrist von 30 Tagen angeben ist nach Deaktivierung und das Gerät später zurückgegeben wurde z.b. nach 45 Tagen, und O2 das Geld zurückerstatten würde, wäre das ein Kulanzverhalten.

Man kann nicht von Kulanz sprechen, wenn keine konkrete vertragliche Rückgabefrist festgelegt worden ist. Das hat eher was mit Willkür zu tun oder mangelnde Transparenz der Geschäftsbedingungen.

Juristisch wird nicht beanstandet, dass das Gerät gekauft worden ist, sondern das O2 nicht das Geld zurückerstattet hat OBWOHL das Gerät zurückgeschickt worden ist ohne dass eine konkret festgelegte Rückgabefrist angegeben worden ist. 

Juristisch wäre da durchaus was zu machen, da man Anspruch hat auf das Geld oder auf das zurückgegebene Gerät.

Weil O2 kann nicht sagen, wir haben das Gerät bekommen, aber das Geld geben wir trotzdem nicht zurück. Wenn das Gerät nicht zurückgeschickt worden wäre, hätte O2 das auch Geld behalten. Das Gerät hätte man nicht zurückschicken brauchen. 

Viele Grüße

 

 

 

 


Jupp, halte uns bitte hier auf dem laufendem 

 


Eine konkrete Rückgabefrist ist nirgends aufzufinden.

Dies bezieht sich nicht auf eine Kulanz, sondern auf eine Allgemeine Geschäftsvereinbarung.

Wenn z.b. eine Rückgabefrist von 30 Tagen angeben ist nach Deaktivierung und das Gerät später zurückgegeben wurde z.b. nach 45 Tagen, und O2 das Geld zurückerstatten würde, wäre das ein Kulanzverhalten.

 

Was ist an "nach Vertragsende" unkonkret?

 

 

 

Auch verstehe ich das weitere Behalten des Routers nach dem Vorgang (ja, das war eindeutig eine unkorrekte Aussage, die du da bekommen hast) hier nicht

 

1,5 Monaten nach Deaktivierung habe ich auf Eurer Hotline angerufen mit der Frage, wie und bis wann ich das Leihgerät zurückschicken könnte, da in meiner Kündigungsbestätigung nichts angegeben war diesbezüglich. Und es wurde gesagt, dass man das Leihgerät ohne festgelegte Rückgabefrist zurückschicken könnte.

 

Warum wurde der Router nicht unverzüglich zurück geschickt, was wolltest du mit dem Router denn noch machen? 🤔


@laerdal sei froh, dass das ganze bei o2 passiert. Die berechnen wenigstens nur den Zeitwert und haben halt die zeitlich begrenzte Kulanz Regelung. 
Bei der roten Konkurrenz hast Du 14 Tage nach Vertragsende Zeit zur Rücksendung und es wird Dir dann der Neuwert des Mietgeräts in Rechnung gestellt.


Sächsin, dein Beitrag beantwortet weiterhin nicht die Frage. Bitte konstruktivere Beiträge.

Eine KONKRETE Rückgabefrist ist in deinem Beitrag nicht aufzufinden.

Nach Vertragsende kann bedeuten von z.b. nach 1 Monat bis nach 3 Jahren. Keine Zahlenangabe in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist enthalten. In jeder Bibliotheksordnung stehen sogar konkrete Rückgabefristen mit konkreten Zahlen.

Deine Frage, warum der Router nicht unverzüglich zurückgeschickt wurde hat keine Relevanz bzw. trägt nicht zur Beantwortung der Frage oder des Anspruchs auf die Rückerstattung oder Rückgabe des zurückgesendeten Geräts bei fehlender Angabe einer Rückgabefrist bei.

Ob das Gerät bei mir im Schrank einfach gelagert wurde oder was anderes gemacht habe spielt keine Rolle, solange das Gerät im einwandfreien Zustand von O2 angenommen wurde bei der Rückgabe.

Viele Grüße

 

 

 

 


@Joe Doe 

Es geht hier um Geschäftsvereinbarungen. Bei der roten Konkurrenz scheint es eine konkrete Rückgabefrist angegeben zu sein.


@laerdal In der AGB ist nach Vertragsende angegeben. Wieso hast Du o2 sein Eigentum über 4 Monate vorenthalten? 


@Joe Doe  O2 hätte das Recht gehabt von mir das Gerät jederzeit einzufordern sowohl schriftlich als auch mündlich, wenn Ihnen 4 Monate zu lange gedauert hätte.

Habe Sie nicht.


@laerdal Haben Sie doch. In den AGB stand zum Vertragsende. 4 Monate findest Du zeitnah zum Vertragsende?

Über wieviel Restwert, den o2 die in Rechnung gestellt haben, reden wir eigentlich?
 


 

@Joe Doe

Absolut. 

Mein Anliegen besteht ja darin, dass keine konkrete Fristangabe im AGB vorzufinden ist.

Hätte man das vorher gewusst, bräuchte man das Gerät nach 90 Tagen nicht zurückzuschicken.

O2 kann mir das Gerät doch einfach zurückschicken mit dem Hinweis dass das Gerät zu spät gesendet worden ist. Aber O2 hat sowohl das Geld als auch das Gerät behalten.


@Joe Doe  O2 hätte das Recht gehabt von mir das Gerät jederzeit einzufordern sowohl schriftlich als auch mündlich, wenn Ihnen 4 Monate zu lange gedauert hätte.

Habe Sie nicht.

Vertragsbedingungen braucht man nicht noch einmal explizit einfordern, die hast du beim Vertragsabschluss akzeptiert.

 


Absolut richtig, es geht um Vertragsbedingungen. 

“Nach Vertragsende...sind die Geräte zurückzusenden”

Folglich ist die Rückgabe des Geräts erfolgt nach Vertragsende. (in dem Fall nach ca. 4 Monaten)

O2 braucht nicht explizit das Gerät einzufordern, aber wenn O2 das Gerät nach Vertragsende spätestens 3 Monate danach haben will und nach 3 Monaten und 1 Tag nicht bereit ist die Rückerstattung zu leisten, muss das angegeben werden.

Es geht ja nicht um die Frage, ob das Gerät zurück gehen sollte oder nicht.

Frage ist, ob eine konkrete Rückgabefrist angegeben ist, bisher konnte keiner eine konkrete Rückgabefrist schriftlich vorzeigen. 

Wenn O2 für sich festgelegt hat, nach 90 Tagen wird keine Rückerstattung erfolgen, dann stellt es doch kein Problem dar, anstatt des Geldes das zurückgesendete Gerät dem Kunden zurückzuschicken.

Beides zu behalten stellt das eigentliche Problem dar.

 

 


Sächsin, dein Beitrag beantwortet weiterhin nicht die Frage. Bitte konstruktivere Beiträge.

Eine KONKRETE Rückgabefrist ist in deinem Beitrag nicht aufzufinden.

Nach Vertragsende kann bedeuten von z.b. nach 1 Monat bis nach 3 Jahren. Keine Zahlenangabe in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist enthalten. In jeder Bibliotheksordnung stehen sogar konkrete Rückgabefristen mit konkreten Zahlen.

Deine Frage, warum der Router nicht unverzüglich zurückgeschickt wurde hat keine Relevanz bzw. trägt nicht zur Beantwortung der Frage oder des Anspruchs auf die Rückerstattung oder Rückgabe des zurückgesendeten Geräts bei fehlender Angabe einer Rückgabefrist bei.

Ob das Gerät bei mir im Schrank einfach gelagert wurde oder was anderes gemacht habe spielt keine Rolle, solange das Gerät im einwandfreien Zustand von O2 angenommen wurde bei der Rückgabe.

Viele Grüße

 

Warum sollen da Zeitangaben stehen, wenn der Leihgrund weggefallen ist?

Auch im BGB wird da keine Zeitspanne genannt.

 

Übrigens: 

Du erwartest hier Antworten auf deine Fragen ... höflich wäre es demzufolge, auch auf Fragen anderer zu antworten.


 

@Sächsin Damit O2 einen rechtlichen Anspruch darauf haben, keine Rückerstattung leisten zu müssen, falls das Gerät aus O2 Sicht zu spät rückgeschickt wird. Aber wann ist zu spät? Somit hat O2 vertraglich keine rechtliche Absicherung.

Du bist immer sehr unspezifisch: “im BGB wird keine Zeitspanne genannt” ist deine Antwort auf meine Frage. D.h. du bestätigt, dass  es keine konkrete Rückgabefrist hier in dem Fall existiert?

Auf jeden Deiner Beiträge erfolgte jedes Mal ein weitere Beitrag von mir. 

Falls einer deiner Fragen nicht beantwortet wurde, bitte diese Frage auflisten, gerne zitiere ich mich dann selber zur Beantwortung der Frage.


Das wird Dir nur ein Richter beantworten können.

 

Laienhafte Auslegung von Gesetzen ist in 99,9% aller Fälle für die Füße.

 

lass uns wissen, wie die Gerichtsverhandlung ausgegangen ist.


Da hast du absolut Recht!


Hallo @laerdal,

Du hast hier ja schon den einen und anderen hilfreichen Kommentar erhalten, im Screenshot von @Sächsin mit den AGB würde ich persönlich noch den Punkt “Für die Dauer des Vertragsverhältnisses” hervor heben. Nach Ende es Vertrages besteht dieses Verhältnis nicht mehr, der Router wird also nicht mehr zur Verfügung gestellt. Dies ließe sich wahrscheinlich auch so auslegen, dass mit dem ersten Tag nach Ende des Vertragsverhältnisses sofort ein Verzug besteht. Andererseits habe ich keine juristische Ausbildung, da sollen sich dann lieber die Gelehrten streiten :-)

Damit wir hier alle ein wenig besser einordnen können: Wann endete denn der Vertrag? Und wann wurde der Router berechnet? Und die Rücksendung erfolgte dann wann? Vielleicht hat sich da ja einiges nur ganz knapp überschnitten und wir können dann ja vielleicht mal schauen, was sich da macen lässt :-)

Gruß,

Lars


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