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Warum O2
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Hello,

I registered again here because my issue is still not resolved. Thank you o2_Michi for deleting my old account.



My O2 contract was terminated on Aug 7th, 2019 and switched providers to M-net here in Munich. M-net handled the cancellation *without requesting a port of my DSL telephone number*. However, the Abschlussrechnung from O2 contains a porting fee that is clearly a mistake. I have a different telephone number assigned by M-net now so clearly there was no porting done by O2. The final bill should only have a charge for the last few days of the contract due to billing dates.



Could you please help correct this bill? I can send the customer info via PM to a moderator.

Thank you.
The charged costs do not relate to a number porting. The price list says:



Anbieterwechsel gem. § 46 TKG

(Wechsel zu einem anderen Anbieter)




This means that the price will be charged in any case, even if you get a new phone number from your new provider.
Dear blabup,

Thank you for your response.

The contract wording is clear that the fee is for number porting. Please see below.



"Anbieterwechsel Festnetz: Der Kunde kann nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit seinem Fest- netzanschluss zu einem neuen Anbieter wechseln. Der Kunde hat einen gesetzlichen Anspruch, dass im Rahmen des Anbieterwechsels eine maximale Versor- gungsunterbrechung von einem Kalendertag entsteht. Voraussetzung hierfür ist, dass Telefónica Germany seitens des neuen Anbieters mindestens 7 Tage vor dem Wechseltermin der Wechselwunsch des Kunden, der gewünschte Wechseltermin sowie der Name des neuen Anbieters zugeht. Ggf. zusätzliche Fristen des neuen Anbieters sind zu beachten. Die Beauftragung des Wechsels beinhaltet zugleich die Kündigung des bestehenden Vertragsverhältnisses. Für die Übertragung einer Rufnummer (Portierung) fällt ein Entgelt in Höhe von € 29,95 an."



So there should have been no charge for it.



Thank you.
Auszug aus den AGB:



Anbieterwechsel Festnetz: Der Kunde kann nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit seinem Festnetzanschluss zu einem neuen Anbieter wechseln. Der Kunde hat einen gesetzlichen Anspruch, dass im Rahmen des Anbieterwechsels eine maximale Versorgungsunterbrechung von einem Kalendertag entsteht. Voraussetzung hierfür ist, dass Telefónica Germany seitens des neuen Anbieters mindestens 7 Tage vor dem Wechseltermin der Wechselwunsch des Kunden, der gewünschte Wechseltermin sowie der Name des neuen Anbieters zugeht. Ggf. zusätzliche Fristen des neuen Anbieters sind zu beachten. Die Beauftragung des Wechsels beinhaltet zugleich die Kündigung des bestehenden Vertragsverhältnisses. Für den Anbieterwechsel im Sinne des § 46 TKG fällt ein Entgelt gemäß Preisliste an.




Die Änderung fand im Jahr 2018 statt.

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