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Hallo liebe Leute.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telefonica Germany GmbH & Co. OHG für O2 My Home Produkte steht unter Punkt 5.2 (Zahlung / Rechnungseinwendungen / Aufrechnung / Abtretung) folgendes:

Zitat Anfang

Die monatlich zu zahlenden nutzungsunabhängigen Entgelte sind im Voraus zu zahlen. Alle übrigen Entgelte sind nach Leistungserbringung zu zahlen. Monatlich berechnete nutzungsunabhängige Entgelte sind ab Bereitstellung anteilig für den Rest des Monats zu zahlen; entsprechendes gilt bei Beendigung des Vertrages. Sämtliche Entgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig und zahlbar.

Zitat Ende

Da mein Vertrag nun am 02.01.2024 begonnen hat, ergibt sich für mich aus den AGB, dass in der ersten Rechnung also die Grundgebühr vom 02.01.2024 bis 31.01.2024 sowie natürlich auch die „ISDN-Option“ für den selben Zeitraum berechnet werden sollte (abzüglich der 5,- EUR Rabatt auf die Grundgebühr im ersten Jahr). Also aufgerundet ziemlich genau 27,08 EUR (29,99 + 2,99 – 5 = 27,98 geteilt durch 31 mal 30 weil ja ein Tag fehlt).

 

Tatsächlich wurde nun aber völlig anders abgerechnet (siehe auch Bilder), nur ein Tag Grundgebühr für den laufenden Monat und die versprochenen 5,- EUR Rabatt auf die Grundgebühr wurden auf 0,16 EUR gekürzt und ich wollte einfach mal in die Runde fragen:

Ist das bei O2 normal und gängige Praxis (sehen eure Rechnungen auch so aus), oder sollte ich dies als Verstoß gegen die AGB beanstanden?

 

 

 

 

 

Die Grundgebühr wäre doch sowas.


Hallo @Querdenken,

wir haben eine Rückmeldung aus der zuständigen Fachabteilung zu dem Passus in unseren AGBs erhalten. Die Grundgebühr darf von uns vorab eingezogen werden. Aktuell geschieht dies allerdings nachschüssig am Ende des Monats (abhängig von dem Rechnungslauf). Da dies für den Kunden nicht nachteilig ist, dürfen die AGBs hier abweichend sein. 

Viele Grüße, 

Vanessa


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