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Hallo, ich habe ein Problem mit meiner letzten DSL Rechung.

Mein DSL Anschluß wurde zum 23.04.2020 gekündigt, bzw. der Vertrag ist zum Datum abgelaufen. Ich bin aus meiner Wohnung bereits zum Ende März ausgezogen und den Router zurückgeschickt. Bei dem Nachmitter unter der gleichen Adresse wurde der gleiche O2 DSL Tarif bereits zum Anfang April aufgeschaltet. Bei dem letzten Telefonat mit o2 Support (Vertrag Restlaufzeit) wurde mir versprochen, dass ich für April nicht mehr zahlen muss, vorausgesetzt der Anschluß wird bei dem Nachmieter schon im Aprill "übernommen" und aktiviert. Trotzdem muss ich nach meiner letzten Rechnung für die ganze Zeit bis zum 23.04 zahlen. Ich bin um Rechnung Anpassung.

Viele Grüße

Voss

06976754149

Hat der Nachmieter selbstständig einen neuen Vertrag abgeschlossen oder hat der Nachmieter deinen Vertrag übernommen (Vertragsübernahme)?


Also im Prinzip gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. Du hast den Vertrag gekündigt. Die Kündigung wird zum Vertragsende wirksam und bis dahin zahlst du logischerweise auch das vereinbarte Entgelt. Ob du den Vertrag solange nutzt oder nicht nutzt ist deine Sache.
  2. Du hast den Vertrag nicht gekündigt, da dein Nachmieter deinen Vertrag inklusive des Routers, der Telefonnummer usw. übernehmen möchte. Die Entgelte werden dir in dem Fall bis zum Tag des Vertragsinhaberwechsels berechnet.

Beides schließt sich gegenseitig aus. 


Hat der Nachmieter selbstständig einen neuen Vertrag abgeschlossen oder hat der Nachmieter deinen Vertrag übernommen (Vertragsübernahme)?

Hallo, wie ich bereits geschrieben habe, der Vertrag wurde von mir gekündigt, es gabe keine  Vertrag-Übernahme.


Hallo, ich wollte eingentlich eine Frage, bw. ein Problem mit meiner Rechnung an O2 Support mleden. Und eine verbindliche Antwort von einem zuständigen O2 Support Mitarbeiter bekommen. Bin ich richtig hier?

Danke


Im Prinzip ja, wenn Du vvviiiiiieeeeeeeeellllllllll Geduld hast. Hier ist eben kein Chat, sondern ein Kundenplauderforum mit (zu) wenigen O2-lern.


Welche Frage oder welches Problem hast du denn mit der Rechnung? Deiner Schilderung kann ich nur entnehmen, dass du die Rechnung für die vereinbarte Vertragslaufzeit bekommen hast, was genau der vertraglichen Regelung entspricht. 

Gemäß AGB gilt:

Laufzeit / Kündigung
8.1 Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit um jeweils weitere 12 Monaten, soweit sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Ende einer jeweiligen Verlängerungsperiode gekündigt werden. Verträge ohne Mindestlaufzeit können jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden

 

Die AGB sind verbindlich. 


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