Ich habe meinen Vertrag bei Ihnen ordentlich gekündigt. Warum erhalte ich eine Schlussrechnung über 11,44€. Die Position ist mit der Leistung „Anbieterwechsel gem. Paragraf 46 TKG - 25.11.2020“ betitelt.
Die Umstellung erfolgte jedoch reibungslos zum genannten Termin und es hat keine Leistung im Sinne der Weiterversorgung durch O2 stattgefunden.
Bitte begründen Sie die erhobenen Kosten.
Vielen Dank.
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Hat der neue Anbieter die Leitung nicht übernommen? Hat keine Rufnummermitnahme stattgefunden?
Der neue Anbieter hat die Leitung übernommen und es hat eine Rufnummermitnahme stattgefunden. Es handelt sich aber nicht um Kosten für die Rufnummermitnahme sondern für die Weiterversorgung des Anschlusses für den Fall dass es zu einer Unterbrechung aufgrund von vertraglichen oder technischen Problemen beim Anbieterwechsel kommt. Diese gab es aber nicht. D.h. die Kosten haben mit der Rufnummermitnahme nichts zu tun. Bitte Telekomunikationsgesetzt genau durchlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html
Die Gebühr "Anbieterwechsel gem. § 46 TKG" gemäß Preisliste wird bei einem Anbieterwechsel (egal, ob die Rufnummer mitgenommen wird oder nicht) fällig, abgesegnet durch die BNetzA.
Diese Pauschale hat nichts mit eventuellen Kosten der Weiterversorgung zu tun.
Hier die Stellungnahme seitens o2 und hier die Stellungnahme der BNetzA, die ich abschließend von denen auf meine Anfrage erhalten habe.
Vielen Dank für die klärende Antwort.
Dann handelt es sich tatsächlich um eine Mogelpackung, die anscheinend auch noch gesetzlich abgesegnet ist.
Die Antwort von der BNetzA bestätigt mich aber, dass die Kündigung bei O2 der richtige Weg ist:
„…ein derartiges Entgelt bislang ausschließlich von Ihrem bisherigen Anbieter erhoben…“
Und zukünftig soll es ja dann wohl doch gesetzlich verboten werden:
„Im Rahmen der angestrebten Neufassung des Telekommunikationssetzes wird es künftig voraussichtlich eine gesetzliche Regelung geben, derzufolge von Endkunden im Zusammenhang mit einem Anbieterwechsel gar keine Entgelte mehr erhoben werden dürfen."
Komisch ist auch, dass O2 schon diverse Male die Kosten zurück erstattet hat und es als Rechnungsfehler deklariert hat:
Das ist nicht komisch, weil es im verlinkten Thread um eine fehlerhafte Berechnung ging (diese Kunden hatten ausschließlich ihre Mobilfunknummer portiert und keine Festnetznummer) ... sollte sich bei genauem Lesen eigentlich auch erkennen lassen.
Ich dachte es geht nicht um die Portierung…
...”egal ob die Nummer mitgenommen wird oder nicht”
Bei DSL/Festnetz wird ein Anbieterwechsel (egal, ob mit oder ohne Rufnummernmitnahme) berechnet gemäß Preisliste, wenn ein Anbieterwechsel stattfand (Angabe des alten Anbieters bei der Beauftragung beim neuen Anbieter) ... bei Mobilfunk wird ausschließlich eine Rufnummernmitnahme (die kann man nämlich im Gegensatz zu Festnetz jederzeit tätigen) gemäß Preisliste berechnet (die Bezeichnung "Anbieterwechsel gem. Paragraf 46 TKG“ für die Mitnahme einer Mobilfunknummer in der Rechnung im verlinkten Thread ist somit falsch und irreführend).
Hi @Miralena,
herzlich willkommen in unserer Community und schade, dass du uns verlassen hast
Da haben dir @stefanniehaus und @Sächsin bereits die richtigen Fragen und Antworten gegeben (vielen Dank dafür ). Was und ob sich in naher Zukunft etwas ändert, kann ich dir nicht sagen.
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