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Gelöst

Anbieterwechsel gem. Paragraf 46 TKG


Ich habe meinen Vertrag bei Ihnen ordentlich gekündigt und nun die Rechnung erhalten, die neben den üblichen Vertragskosten auch Kosten für eine (tatsächlich stattgefundende) Rufnummermitnahme enthielt.

Einmalgebühren: 

Anbieterwechsel gem. Paragraf 46 TKG - 08.12.2020 5,7311 19% 6,82 → gilt richtigerweise für die Portierung der Mobilfunknummer

Anbieterwechsel gem. Paragraf 46 TKG - 08.12.2020 9,6100 19% 11,44 → Dieser Betrag durfte nicht abgebucht werden. Er gilt nur für den Wechsel einer Festnetznummer, was vorliegend nicht stattgefunden hat.

Erklären Sie bitte, warum Sie zusätzlich 11,44 berechnet haben. Wenn es versehentlich hinzugefügt wurde, erstatten Sie es bitte und stellen Sie eine neue Rechnung aus.

 

Mit freundlichen Grüßen

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Lösung von o2_Manga 27 January 2021, 21:16

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8 Antworten

Zur Info für die Moderatoren:

Es wurde ein weiterer Thread zum selben Anliegen eröffnet

 

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Da du diesen Text frecherweise 1:1 von einem anderen Thread kopiert hast, hast du bestimmt dort gelesen, dass es sich um einen Fehler handelt und, dass ein Moderator die Tage eine Gutschrift erstellen wird.

1. Seit wann sind wir per Du?

2. Der angebliche Fehler (der bei o2 seit Monaten auftaucht) betrifft 2 verschiedene Rechnungen, deswegen auch 2mal hier vorhanden. Wenn etwas mehrmals passiert, ist es kein Fehler mehr! 

3. Jede Rechnung muss aktiv reklamiert werden und das wurde hiermit gemacht. Seit wann ist dies frech? Frech ist eher unberechtigte Positionen in Rechnung zu stellen.

 

Benutzerebene 7
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1. Seitdem du dich in einem Diskussionsforum angemeldet hast wo das auch üblich ist. Das man 2021 sowas noch lesen muss.

2. Natürlich ist das auch dann ein Fehler (im Rechnungssystem).

3. Der Text hat jemand vor einigen Monaten gepostet. Oder warst du das auch mit einem anderen Namen? Nein, das würde hier nicht gemacht. Auch wenn es hier vielleicht eine Lösung gibt, kannst du nicht in einem Forum wirksam reklamieren. Daher kannst du in einem Thread darum bitten, beide Rechnungen anzuschauen, zumal es nicht erkenntlich ist, welche Rechnung bzw. Vertrag gemeint ist.

3. Jede Rechnung muss aktiv reklamiert werden und das wurde hiermit gemacht. 

Wenn Du soo genau bist -warum hälst Du Dich nicht an die AGB und reklamierst formal und schriftlich bei o2?

Hallo @Tommy_Mann,

 

willkommen in der o2 Community. 

Bitte keine Mehrfachpostings gemäß der 

Es handelt sich in der Tat um einen Rechnungsfehler. Wir korrigieren diesen gern, eine neue Rechnung gibt es aber nicht. Dank an @bs0  @Sächsin und @Klaus_VoIP für Eure Mithilfe. 


Grüße

Guten Morgen, 

 

Vielen Dank an @o2_Manga das Geld ist heute gutgeschrieben worden (für beide Fälle). 

Hallo @Tommy_Mann,

 

super, dass @o2_Manga alles klären konnte.

Wenn du noch Fragen hast, melde dich gerne hier noch einmal.

 

Viele Grüße Bianca

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