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Ich habe eine Problem mit den Rechnungen was seit Monaten nicht geklärt werden kann .


Guten Tag ich habe seit Monaten ein Problem mit meiner Rechnung es wurde Ende letztes Jahres ( 12.2025 )  eine vertragsverlängerung vereinbart mit einem Gesamtpreis von 20 € Monat es werden aber seit 5 Monaten 24,99 € abgebucht ich habe schon mehrmals mit dem Telefonischen Kundenservice telefoniert dort wird mir nur gesagt es wird an die Fachabteilung weitergeleitet und auf der nächsten Rechnung finde ich dann meine Gutschrift und korrigierte Rechnung aber seit Monaten verändert sich einfach nichts. Gibt es noch eine höhere Distanz außer dem telefonischen Kundenservice an dem man sich wenden kann? Bevor ich es jetzt über den Anwalt laufen lasse .

 

Lösung von o2_Solveig

Hallo ​@Einfach Timooo ,
herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀
Das geht natürlich nicht, dass wir etwas bestätigen und es dann nicht so hinterlegt ist. 
Ich habe dir den Rabatt eingerichtet und eine Gutschrift für die vergangenen Monat erstellt. 
Ich schreibe dir zur Erläuterung noch eine private Nachricht. 
Gruß, Solveig 

 

30 Antworten

Bumer
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  • May 9, 2026

Geht es um einen o2 Home Vertrag?


Ja es geht sich um DSL und Festnetz also ein Homevertrag 


Bumer
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  • May 9, 2026

Steht in der Vertragszusammenfassung der Preis von 19,99 EUR?


Ja . In der Vertragszusammenfassung von 12.2025 steht ein Betrag von 20€ 


Bumer
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  • May 9, 2026

Magst du die und einen Screenshot von Preise und Rabatte vom Kundenportal hier teilen?


 


Bumer
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  • May 9, 2026

Bei dir ist die kostenlose Flatrate in alle Mobilfunknetze schon gebucht, da gibt es keinen *Extra Rabatt* von 4,99 EUR mehr. Wahrscheinlich hattest du die Mobilfunkflatrate vor der VVL für 4,99 EUR gehabt und deshalb taucht das Rabatt item noch in der VZ auf.


Das kann natürlich sein aber wenn mir der Vertrag so Angeboten  wird nach der Kündigung als Vertragsverlängerung mit einem Gesamtpreis von 20€ ist die Zusammenfassung so Vertraglichbindend . Kann natürlich sein das die  Mitarbeiterin der Kundenzurückgewinnungsabteilung ein Fehler unterlaufen aber da kann ich ja nichts für . Das hätte ja auch schon in Januar von Kundenbetreuung mir so erklärt werden können . 


bs0
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  • May 9, 2026

Das hätte ja auch schon in Januar von Kundenbetreuung mir so erklärt werden können.

 

Richtig, aber die Kundenbetreuung ist leider oft mit sowas überfordert und leitet einfach weiter. Da es sich um einen Rabatt auf 0 Euro (= Minusbetrag) handelt, wird sich o2 in diesem Fall auf einen offensichtlichen Fehler berufen können, auch wenn es so in der Vertragszusammenfassung steht.


Genau ist das ist Problem auch wenn sie es weiterleiten OK aber warum bekomme ich seit 5 Monaten keine Rückmeldung von der Fachabteilung die mir das vernünftig erklärt und mir entweder die Vertragszusammenfassung so Akzeptiert wird oder der Vertrag widerrufen wird . Es geht nicht mal mehr um die 5 € es Prinzip Sache . So nach dem Motto einfach mal abwarten bis alle Wiederuferfristen abgelaufen sind . Finde es nicht richtig das keiner sich meldet . Versteht mich nicht falsch aber wenn das 1000 Male gemacht wird ist ein guter Profit für O2 und es gibt genug Ältere Menschen wo es auch so Funktioniert 


poales
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  • May 9, 2026

@Einfach Timooo 

hast du jemals schriftlich und nachweisbar  reklamiert?


Bumer
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  • May 9, 2026

Versteht mich nicht falsch…

machen wir nicht. Deine Nachfrage ist auch berechtigt. Warte hier auf einen Mitarbeiter, der kann sich das ansehen und aufklären.


Bei mir ist es fast identisch. Ich habe 27,50 vereinbart und bekomme zur Zeit 32,49 abgebucht….

 


Ich habe auch schon mit dem Kundenservice telefoniert - mehrmals. Sie haben Reduzierung und Erstattung versprochen, klappt aber nicht. Ich habe jetzt schon so viel Zeit auf die falsche Rechnung verwendet, dass ich die Berechtigung entziehen werde, von meinem Bankkonto einzuziehen…

 


bs0
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  • May 13, 2026

Wird auch nicht klappen. Du bist in der gleichen Situation wie der TE. Es kann keinen Rabatt auf etwas geben, das nicht berechnet wurde (siehe letzte Zeile). Was bezweckst du damit, die Einzugsermächtigung zu widerrufen? Der Rechnungsbetrag wird sich dadurch nicht ändern.


Hallo? Pacta sunt servanda gilt im Recht. Den Fehler muss O2 glattbügeln. Wenn sie sich geirrt haben, dann müssen sie den Vertragsschluss anfechten.


Ich hätte den Vertrag nicht abgeschlossen, wenn ich gewusst hätte, dass O2 später einfach 5 Euro mehr in Rechnung stellt - jeden Monat.


Und wenn man mal recherchiert:
 
...2. Wenn bereits ein Vertrag geschlossen wurde!--tgqphd|[]-->
Ist der Vertrag bereits zustande gekommen (z. B. durch eine Versandbestätigung oder direkte Zahlungsaufforderung), unterscheidet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) strikt nach der Ursache des Fehlers!--tgqphd|[]-->:!--tgqphd|[]-->
!--tgqphd|[]-->
Fehlerursache  Anfechtbar?!--tgqphd|[]--> Konsequenz für den Händler!--tgqphd|[]-->
Erklärungs- oder Übermittlungsirrtum!--tgqphd|[]-->
(z. B. Tippfehler: 10 € statt 100 €, Softwarefehler, verrutschtes Komma)!--tgqphd|[]-->
Ja!--tgqphd|[]-->!--tgqphd|[]--> Der Händler kann den Vertrag wegen Irrtums (§ 119 BGB) unverzüglich anfechten!--tgqphd|[]-->. Der Vertrag wird dadurch rückwirkend nichtig.!--tgqphd|[]-->
Kalkulationsirrtum!--tgqphd|[]-->
(Händler verrechnet sich intern bei den Selbstkosten oder Einkaufspreisen)!--tgqphd|[]-->
Nein!--tgqphd|[]-->!--tgqphd|[]--> Dies gilt als reiner Motivirrtum im eigenen Risikobereich des Händlers. Der Vertrag bleibt gültig, der Händler muss zum angegebenen Gesamtpreis liefern!--tgqphd|[]-->.!--tgqphd|[]-->
!--tgqphd|[[1,0,0,3,null,""]]-->
Wichtig:!--tgqphd|[]--> Ein systematisches Auszeichnen mit falschen, zu niedrigen Lockpreisen verstößt gegen das Wettbewerbsrecht und stellt eine Ordnungswidrigkeit nach der PAngV dar, die von Behörden abgemahnt werden kann…

Das ist alles zutreffend, sage ich als durchaus Rechtskundiger.

bs0
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  • May 13, 2026

Genau, wie dir die KI aufgezeigt hat, handelt es sich in deinem Fall um einen Erklärungs- oder Übermittlungsirrtum weil ein nicht möglicher Rabatt fälschlicherweise in der Vertragszusammenfassung aufgenommen wurde. Es ist für beide Vertragsparteien offensichtlich, dass ein Rabatt auf 0 Euro nicht richtig sein kann. Der Hinweis zu Lockpreisen ist hier gar nicht zutreffend, wäre aber nur für Wettbewerber oder Behörden relevant.

Du kannst o2 auffordern, den Rabatt trotzdem zu gewähren oder den Vertrag gem. § 119 BGB anzufechten. Will o2 auch das nicht (es ist ja auch ein Recht und keine Pflicht des Vertragspartners), dann besteht Erfüllungspflicht, und du hättest ggf. die Möglichkeit, eine Frist zu setzen & anschließend vom Vertrag zurückzutreten.

Nutze für deine Forderung am besten das Kontaktformular.

Pacta sunt servanda gilt natürlich als Grundprinzip eines Vertragsverhältnisses, aber es gibt viele Ausnahmen, u.a. § 119 BGB.


Guten Morgen, ich habe mich ja nicht geirrt bei Vertragsschluss. Ich wollte den Preis von EUR 27,50 den mir der Erfüllungsgehilfe von o2 im Dez. 2025 am Telefon angeboten hatte und den ich dann auch so in der von o2 übermittelten Vertragsbestätigung als Gesamtpreis mitgeteilt bekommen habe.

Einen Irrtum kann es insoweit allenfalls bei o2 gegeben haben. Der Vertrag mit diesem Inhalt ist wirksam zustande gekommen, beide Seiten müssen ihn erfüllen. Eigentlich gibt es auf Seiten o2 keinen Erklärungsirrtum, denn die Erklärung, die der o2-Mitarbeiter mir geschickt hat, wollte er mir auch mit genau diesem Inhalt schicken. Essentialia negotii sind hier Preis, Leistung und Laufzeit. Dazu waren am Telefon 27,50 Euro für 24 Monate “Home L” vereinbart.

Bei o2 gab es also vielmehr einen Kalkulationsirrtum, der ihm kein Recht zur Anfechtung vermittelt. Ginge man dennoch von einem zur Anfechtung berechtigenden Erklärungsirrtum aus § 119 Abs. 1 BGB), dann müsste seitens o2 angefochten werden - und dies gem. § 121 Abs. 1 BGB unverzüglich. Ich habe im Februar und März wirklich oft mit dem Kundendienst von O2 gesprochen und auf die nicht vertragsgerechten Abbuchungen hingewiesen. Das ist auch immer “an die Fachabteilung” weitergegeben worden. Eine Anfechtung ist zu keinem Zeitpunkt erfolgt und kann also auch nicht mehr erfolgen, weil sie längst nicht mehr “unverzüglich” erfolgen würde. o2 kann nun auch nicht einfach behaupten, man hätte dort jetzt erst erkannt, dass deren Vertragsbestätigung einen anderen Inhalt hatte als o2 eigentlich hätte erklären wollen, denn in meinem Fall gab es auf mein Drängen bereits eine Anpassung des Monatsbeitrages, nämlich im und für März 2026 (sichtbar in Rechnung vom 14.04.2026).   

Aber aus mir nicht bekannten Gründen soll nun aber wieder der zu hohe (falsche) Monatspreis abgebucht werden. Zudem hab ich auch noch keine Erstattung erhalten für die Überzahlungen bei den Rechnungen im Feb und März. Das war mir im März vom Kundenservice ebenfalls versprochen worden.

Übrigens spricht auch die Darstellung in meinem o2-account dafür, dass ich monatlich nur 27,50 Euro schulde:

 

“Die … Rabatte werden … mit den oben angegebenen Kosten verrechnet.” Das ist nicht anders verstehbar als dass am Ende monatlich 27,50 Euro zu zahlen sind.

 


bs0
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  • May 14, 2026

Ich bin ja auch deiner Meinung, dass o2 den Fehler glattbügeln muss, was hier vorliegt ist allerdings kein Kalkulationsirrtum. Es hat sich niemand verrechnet, sondern das System hat einen Rabatt hinzugefügt (den es in der Höhe tatsächlich gibt), der in deinem Vertrag nicht hätte aufgeführt werden sollen. Das ist üblicherweise ein Übermittlungsirrtum.

Da laut deiner weiteren Schilderungen eine unverzügliche Anfechtung wahrscheinlich nicht mehr möglich ist, solltest du o2 schriftlich auffordern, den Vertrag entsprechend der Vertragsbestätigung zu erfüllen. Anderenfalls kannst du nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.

Berichte gerne, wie o2 reagiert.

Die Anzeige in mein o2 ist nachvollzuehbar, allerdings rein informativ und nicht rechtsverbindlich.


Guten Abend, ja, ich habe O2 inzwischen bereits aufgefordert, den Vertrag vereinbarungsgemäß zu erfüllen und mir auch die Überzahlungen zu erstatten. Ein Übermittlungsirrtum ist das genausowenig wie ein Erklärungsirrtum, aber das Anfechtungsrecht wäre ja ohnehin verwirkt.
Dass ich vom Vertrag zurücktrete, ist inzwischen abwegig, weil ich schon zu viel Zeit u Energie aufgewendet habe. O2 hat zum vereinbarten Preis zu leisten. Oder ich schließe doch woanders einen Vertrag und O2 zahlt die etwa bestehende Kostendifferenz.

Ich bin zuversichtlich, dass ich auch letzteres durchgesetzt bekäme - aber lieber würde ich meine Rechtsschutzversicherung nicht in Anspruch nehmen (zumal der Streitwert für Anwälte eher unsexy ist). Aber BNetzAgentur und/oder Verbraucherschutzzentralen interessiert der Fall ggf. (der augenscheinlich auch kein Einzelfall ist). 


bs0
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  • May 14, 2026

Vermutlich noch nie hat jemand den Begriff “unsexy” in Bezug auf einen Streitwert benutzt, aber wenn du meinst ;-) Die Frage wäre eigentlich ob du eine Deckungszusage bekommen würdest, und wie hoch die Eigenbeteiligung ist.

Die BNetzA interessiert sich eher nicht für Vertragsangelegenheiten, es sei denn du möchtest einen Schlichtungsantrag stellen. Die Verbraucherzentrale kann dich natürlich kostengünstig beraten. Ein Einzelfall ist es zwar nicht, aber auch kein untypisches Vertragsproblem, das eigentlich schnell gelöst werden sollte.

Auch wenn du es nicht so siehst, es ist dem hier dargelegten Sachverhalt nach mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit ein typischer Übermittlungsirrtum. Das brauchen wir aber nicht weiter diskutieren, und ich respektiere deine Meinung. Letzten Endes kommt es auf die genauen Umstände an, aber die typischen Situation sind z.B. Mitarbeiter klickt den Rabatt versehentlich an oder nicht weg, das System übermittelt die falsche Angabe. Da du davon ausgehst, dass die Anfechtungsmöglichkeit verwirkt wurde, ist das jetzt tatsächlich unerheblich.

Neben einem Rücktrittsrecht könntest du natürlich auch versuchen, Schadensersatz geltend machen, aber ich denke, es wird soweit nicht kommen.

Berichte bitte wie o2 reagiert. Das könnte für andere Kunden interessant sein.


The_Voice_70
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Also wenn ich mir das so anschaue dann kann man das garantiert auch eleganter lösen bei einem Gesamtwert von 5 x 4,99€ Differenz. Zumal der Kundenservice auch gerne mal “überfordert” ist in solchen Dinge. Da muss man nicht direkt mit Kanonen auf Spatzen schießen. Aber das ist nur meine Meinung. 😉


Nun ja, eigentlich sind es in meinem Fall 23x4,99€, wenn ich nicht interveniere. Bei dem Ersteller des Threads wohl 24x4,99€. Und beide bekommen wir vom Kundendienst bei unseren Anrufen gesagt, das würde angepasst werden und wir erhielten eine Gutschrift für die Überzahlung. Also erst wird beim Vertragsschluss etwas versprochen, was (wohl) nicht hätte versprochen werden dürfen (was das interne Angebots-Berechnungssystem aber offensichtlich dennoch zu generieren gestattet, s.o. Vertragszusammenfassung) und dann geht es bei etlichen Telefonaten mit dem Kundendienst so weiter (Zusage der Anpassung und Erstattung und dann erfolgt das aber nicht). Dass Kunden das - schon aus Prinzip - nicht mit sich machen lassen wollen, halte ich für völlig richtig. Und das gehört auch in so ein Forum und womöglich auch in andere Foren oder auf Rezensionsseiten, damit aktuelle und potenzielle Kunden von o2 wissen, worauf sie sich hier ggf. einlassen.

Aber nun warte ich erst einmal die Rückmeldung von o2 auf mein Schreiben ab, einen schönen Abend noch.