Hallo O2,
Ich habe vor einiger Zeit telefonisch kontakt zu o2 aufgenommen weil mein DSL Anschluss leider nach meinem Umzug nicht mit zu meiner neuen Adresse übertragen werden konnte. Daraufhin wurde mir dann eine Sonderkündigung zugesprochen. Dabei wurde vereinbarrt das mir Juni und Juli Gutgeschrieben werden weil mir ab dem 3 Juni kein Internet mehr zur verfügung stand. Leider hat das bis heute alles nicht wirklich geklappt...bisher wurde mir NUR Juli gut geschrieben, Juni bisher immer noch nicht. Dafür wurde mir aber nun die Sonderkündigung in Rechnung gestellt, wobei mir damals zugesichert wurde das mir diese aus Kulanz nicht in Rechnung gestellt wird, aufgrund der ganzen Unanehmlichkeiten die mir dadurch entstanden sind wie zb.16 Anrufe bei o2 mit nicht selten über 20 minuten Wartezeiten, nicht zustande gekommende aber vereinbarte Termine vor Ort für welche ich mir extra Urlaub nehmen musste usw... Und jetzt wird mir auch noch Schadensersatz für das nicht zurück geschickte Gerät, welches bereits verpackt auf sein Rückversand wartet da ich beim letzten Telefonat mit o2 extra noch nachgefrgat habe wann und wohin ich denn das Gerät schicken solle...Mir wurde versichert das man mir dies schon noch per Post mitteilen werde ob, wann und wohin ich das Gerät schicken soll....auf dieses Schreiben warte ich heute noch!!
Also wenn einmal etwas schief läuft dann anscheinend richtig...schade eigendlich da ich ansonsten eigendlich immer zufrieden mit o2 war und eigendlich auch in Zugunft o2 wieder nutzen wollte.... Daher bitte ich sehr um erledigung der oben beschriebenden Punkte.
Mit freundlichen Grüßen
Fabian Heisinger
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Router retire musst du selbst anleiern
Router Retoure
wenn bei einem Umzug nicht geschaltet werden kann, wird man mit einer Entschödigung von 3 Monatsmieten ab dem Umzugsdstum vorzeitig aus dem Vertrag entlassen.
Router Retoure
wenn bei einem Umzug nicht geschaltet werden kann, wird man mit einer Entschödigung von 3 Monatsmieten ab dem Umzugsdstum vorzeitig aus dem Vertrag entlassen.
Hey, danke für deine Antwort. Mir wurde leider nur 1 Monat gutgeschrieben und mindestens einer voll in Rechnung gestellt in welchen ich schon kein Internet mehr hatte.
Und wie die Retoure funktioniert wusste ich leider nicht daher hatte ich bei der Hotline angerufen und ich hatte auf die Antwort vertraut das mir dazu alles per Post zukommen wird...Macht es denn jetzt Sinn den Router einfach zurück zu schicken nachdem mir dieser nun ebenfalls in Rechnung gestellt worden ist. Und ebfalls ist es schade das mir die Kündigung als solches in Rechnung gestellt worden ist...Somit habe ich mitlerweile 3 Rechnung die ich nicht nachvollziehen kann...
Und wie die Retoure funktioniert wusste ich leider nicht daher hatte ich bei der Hotline angerufen und ich hatte auf die Antwort vertraut das mir dazu alles per Post zukommen wird...Macht es denn jetzt Sinn den Router einfach zurück zu schicken nachdem mir dieser nun ebenfalls in Rechnung gestellt worden ist. Und ebfalls ist es schade das mir die Kündigung als solches in Rechnung gestellt worden ist...Somit habe ich mitlerweile 3 Rechnung die ich nicht nachvollziehen kann...
Die Kündigung als solche ist "kostenlos". Gemäß §46 TKG wird die Sonderkündigung aber erst mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende nach dem Datum deines Auszugs wirksam.
Beispiel: Du ziehst zum 05.06.2019 aus und meldest dich entsprechend im Bürgerbüro ab. Dann müsstest du noch den Rest des Junis, den vollen Juli, den vollen August und den vollen September bezahlen. Dieser Betrag taucht irgendwo auf deiner o2 DSL Rechnung auf. Wie man den Betrag nun genau bezeichnet hat, weiß ich nicht. Jedenfalls ist das die Abgeltung entsprechend der gesetzlichen Regelung. Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr o.Ä. wird von o2 nicht erhoben.
Anspruch auf eine Gutschrift bestände nur, wenn z.B. aufgrund einer Störung der o2 DSL Anschluss an der ursprünglich vereinbarten Anschlussadresse vor dem Umzug nicht nutzbar war.
Ansonsten ist ein Umzug und damit die Entscheidung des Kunden, den Anschluss nicht mehr an der vereinbarten Adresse nutzen zu wollen, eine private Angelegenheit des Kunden. Wenn der Kunde das Vertragsverhältnis an der neuen Adresse fortsetzen möchte, empfiehlt es die örtliche Verfügbarkeit bereits bei der Wahl der Wohnung zu berücksichtigen.
Beispiel: Du ziehst zum 05.06.2019 aus und meldest dich entsprechend im Bürgerbüro ab. Dann müsstest du noch den Rest des Junis, den vollen Juli, den vollen August und den vollen September bezahlen. Dieser Betrag taucht irgendwo auf deiner o2 DSL Rechnung auf. Wie man den Betrag nun genau bezeichnet hat, weiß ich nicht. Jedenfalls ist das die Abgeltung entsprechend der gesetzlichen Regelung. Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr o.Ä. wird von o2 nicht erhoben.
Anspruch auf eine Gutschrift bestände nur, wenn z.B. aufgrund einer Störung der o2 DSL Anschluss an der ursprünglich vereinbarten Anschlussadresse vor dem Umzug nicht nutzbar war.
Ansonsten ist ein Umzug und damit die Entscheidung des Kunden, den Anschluss nicht mehr an der vereinbarten Adresse nutzen zu wollen, eine private Angelegenheit des Kunden. Wenn der Kunde das Vertragsverhältnis an der neuen Adresse fortsetzen möchte, empfiehlt es die örtliche Verfügbarkeit bereits bei der Wahl der Wohnung zu berücksichtigen.
Schick den Router zurück, benutzen kannst du den eh nicht an einem anderem Anschluss, dann bekommst Du eine Gutschrift.
Und wie Blablub schrieb. Umzugsdatum plus 3 volle Monate Grundgebühr musst du zahlen.
Unabhängig ob es funktionierte oder nicht.
Und wie Blablub schrieb. Umzugsdatum plus 3 volle Monate Grundgebühr musst du zahlen.
Unabhängig ob es funktionierte oder nicht.
Hallo @T_Styles
Vielen Dank für deine Nachricht. Hast du den alten Router schon über unser Retourenportal hier zurückgeschickt?
Beste Grüße Matze
Vielen Dank für deine Nachricht. Hast du den alten Router schon über unser Retourenportal hier zurückgeschickt?
Beste Grüße Matze
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