Am 08.01. wird mein DSL Vertrag von O2 zur Telekom portiert. Allerdings nur die Leitung ohne Rufnummer. Berechnet O2 hierfür wirklich eine Gebühr von 11,44 Euro wie in der Kündigungsbestätigung aufgeführt? Das wäre doch nicht rechtens.
Ja, wird berechnet
Aber die vorherrschende Meinung ist tatsächlich “nicht berechtigt”. Widerspreche formal der Gebühr und reiche Beschwerde bei der BNetzA ein um da endlich mal Klarheit von höherer Stelle zu bekommen.
Aber die vorherrschende Meinung ist tatsächlich “nicht berechtigt”. Widerspreche formal der Gebühr und reiche Beschwerde bei der BNetzA ein um da endlich mal Klarheit von höherer Stelle zu bekommen.
Das werde ich definitiv machen, sobald mir die Rechnung mit der Gebühr vorliegt.
Zumal diese Gebühr auch nicht in der für mich gültigen Preisliste aufgeführt ist.
Hallo
und Dank an
Die Gebühr wurde von der Bundesnetzagentur festgegelegt und steht auch in unserer Preisliste DSL, die für dich gültig ist.
Grüße
Hallo
und Dank an
Die Gebühr wurde von der Bundesnetzagentur festgegelegt und steht auch in unserer Preisliste DSL, die für dich gültig ist.
Grüße
Zum einen wurde die Gebühr von der Bundesnetzagentur für eine Portierung mit Rufnummer festgelegt, mein Fall ist ohne mitnahme der Rufnummer.
Warum sollte die aktuelle Preisliste für mich gültig sein? Für mich ist die Preisliste gültig die am 22.11 2017, damals wurde der Vertrag geschlossen, Gültigkeit hatte. Und da taucht diese Gebühr nicht auf.
Danach wurde ich nie über eine Änderung von Vertragsbestandteil informiert, daher hat alles so seine Gültigkeit wie bei Vertragsabschluss.
Warum sollte die aktuelle Preisliste für mich gültig sein? Für mich ist die Preisliste gültig die am 22.11 2017, damals wurde der Vertrag geschlossen, Gültigkeit hatte. Und da taucht diese Gebühr nicht auf.
Das ist der springende Punkt!
Festgesetzt (mehr als halbiert) hat die BNetzA die Portierungsgebühr. Eine Zustimmung zu einer “einzigartigen” Anschlusswechselgebühr glaube ich nicht, solange hier niemand eine entsprechende Auskunft aus Bonn bekommt.
Wobei ich grad mal überlege: Eine PL muss sich aktualisieren können, gerade in “Nebenpreisen”. Sonst könnte o2 bei einigen noch höhere Entgelte bei Rechnungskopie u.ä. verlangen.
Siehe dazu auch Nr.13.1 der AGB.
Wobei ich grad mal überlege: Eine PL muss sich aktualisieren können, gerade in “Nebenpreisen”. Sonst könnte o2 bei einigen noch höhere Entgelte bei Rechnungskopie u.ä. verlangen.
Siehe dazu auch Nr.13.1 der AGB.
Richtig ... diese muss den Kunden dann aber auch zur Kenntnisnahme zugehen siehe Nr. 13.2 der AGB (die zwar für Mobilfunk sind, analog für Festnetz https://static2.o9.de/resource/blob/59390/7a092e88c4aec7f4cc9bad7ebfff780f/agb-vertragskunden-festnetz-download-data.pdf unter Punkt 12.1 zu finden).
Preislisten selbst werden bei DSL gar nicht mit versandt, es wird nur in den AGB unter 13.1 darauf hingewiesen, dass die aktuelle PL unter www.o2.de einsehbar ist ... heisst für den Kunden auch nur wieder suchen. Ein Link wäre da deutlich angebrachter.
Witzigerweise habe ich zu meinem grad anstehenden Tarifwechsel DSL die AGB mit Stand März 2018 zugesandt bekommen ... muss man nicht verstehen.
In der für mich gültigen Preisliste steht nur eine Portierungsgebühr für die Rufnummernmitnahme von 29,95 Euro. Aber wie gesagt ich nehme die Rufnummer ja nicht mit.
Gefühlt würde ich sagen O2 weiß das, berechnet die Gebühr aber erst mal bei jedem und da viele wegen 11,44 Euro die Konfrontation scheuen lohnt sich das.
Schauen wir mal was im Januar dann wirklich passiert, sollte die Gebühr berechnet werden, so werde ich es nicht hinnehmen.
Ich lese nirgends etwas davon, das es ohne Rufnummerportierung kostenlos sein muss. Es wird nur „kostendeckend“ geschrieben.
5) Dem Teilnehmer können nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen. Das Gleiche gilt für die Kosten, die ein Netzbetreiber einem Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten in Rechnung stellt. Etwaige Entgelte unterliegen einer nachträglichen Regulierung nach Maßgabe des § 38 Absatz 2 bis 4.
Ich lese nirgends etwas davon, das es ohne Rufnummerportierung kostenlos sein muss. Es wird nur „kostendeckend“ geschrieben.
5) Dem Teilnehmer können nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen. Das Gleiche gilt für die Kosten, die ein Netzbetreiber einem Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten in Rechnung stellt. Etwaige Entgelte unterliegen einer nachträglichen Regulierung nach Maßgabe des § 38 Absatz 2 bis 4.
Und welche Kosten wären das bei einem Anbieterwechsel?
Doch wohl nur die Kosten, wenn der alte Anbieter weiter versorgen muss im Falle eines (aus welchen Gründen auch immer) nicht stattgefundenen Wechsels.
O2 wird in der Lage sein, diesen Arbeitsaufwand in Kosten umzulegen.
Aus Kundensicht kann ich diese Argumention nicht nachvollziehen. Im Gegensatz zur Rufnummernportierung erbringt o2 überhaupt keine Leistung für den Kunden. Den Arbeitsaufwand bei einer Abschaltung aufgrund von Kündigung kann o2 auch nicht abrechnen, das hätte nämlich den Charakter einer Deaktivierungsgebühr. Warum das nun anders sein, nur weil der Kunde einen sich zeitlich an den Vertrag mit o2 anschließenden Vertrag mit einem anderen Anbieter geschlossen hat, erschließt sich mir nicht. Mit dem Wechsel hat der Kunde einen Leistungsanspruch gegenüber dem neuen Anbieter. Den Anspruch hat der Kunde in jedem Fall, egal was o2 macht oder nicht macht. Wenn der neue Anbieter beim Wechsel irgendeine Dienstleistung von o2 in Anspruch nimmt, so kann o2 gern versuchen das dem neuen Anbieter in Rechnung zu stellen. Der neue Anbieter kassiert nämlich in der Regel auch ein Entgelt vom Kunden für die Schaltung eines Anschlusses. Warum soll der Kunde nun einmal an den neuen Anbieter für die Bereitstellung des Anschlusses zahlen und noch ein zweites mal an den alten Anbieter?
Es muss ein abschaltungsauftrag, dessen Überwachung usw erstellt werden, inkl. Abschlussrechnung, Ticket für das routerrücksende Etikett uvm.
Ansonsten ist mir persönlich meine Zeit zu schade, mich wegen 11€ rumzuärgern. Wenn o2 die verlangt, okay. Wenn o2 die nicht verlangt, auch okay.
ich wechsle den Anbieter ja aus Gründen und da halten mich keine 11€ davon ab.
Es muss ein abschaltungsauftrag, dessen Überwachung usw erstellt werden, inkl. Abschlussrechnung, Ticket für das routerrücksende Etikett uvm.
Ansonsten ist mir persönlich meine Zeit zu schade, mich wegen 11€ rumzuärgern. Wenn o2 die verlangt, okay. Wenn o2 die nicht verlangt, auch okay.
Nach der Logik dürfen wir uns wohl bei Mobilfunk auch bald auf eine Anbieterwechselgebühr gefasst machen … Abschaltung muss dort ebenso überwacht werden und ne Abschlussrechnung wird dort ja auch erstellt.
Ja, wundert mich, das es das nicht gibt. Aber denke das ist wettbewerbsabhöngig. Wenn keiner die Gebühr erhebt, wird das auch weiterhin keiner machen.
Dass es keine Deaktivierungsgebühr im Mobilfunk gibt, liegt im wesentlichen daran, dass der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2002 derartiges für unzulässig erklärt hat. Talkline hatte es nämlich schon versucht. Warum das nun im Festnetz anders sein soll, erschließt sich mir nicht.
BGH vom 25.04.2002 Az.: III ZR 199/01
Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsdienstleistungsunternehmens, in denen für das Stillegen des Telefonanschlusses ein Entgelt gefordert wird (Deaktivierungsgebühr), verstoßen gegen § 9 AGBG (§ 307 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB n.F.).
Der neuner ist Treu und Glauben.
kenne das Urteil nicht, aber ich denke da wird die Gebühr nicht in der offiziellen Preisliste enthalten gewesen sein, sondern nur In der agb aufgeführt.
Das Urteil bezieht sich auf die Deaktivierung der SIM. Der beklagte Anbieter hatte damals eine Gebühr nur für die Beendigung des Vertrags verlangt. Wo diese Gebühr steht ist unerheblich, denn die AGB verweist üblicherweise auf die Preisliste. Die Praxis, eine Deaktivierungsgebühr zu verlangen ist eben nicht rechtmäßig.
In dem Urteil ging es nicht um die Rechtmäßigkeit der Gebühr, sondern im Verstoß gegen Treu und Glauben.
und das deutet darauf hin, das der Kunde total überrascht wurde von der Gebühr.
ist jetzt aber auch egal, denn mit der Argumentation kann ich auch über die Portierungsgebphr jammern, oder über rücklastschriftgebühren oder Sperrkosten oder oder....
Nein, es ging (auch) um die Rechtmäßigkeit der Deaktivierungsgebühr. Und in der Urteilsbegründung sieht man, dass diese nicht mit Portierungsgebühren, Sperrkosten o.ä vergleichbar ist, da die Grundlage für eine Berechnung als Leistung fehlt.
Ich habe nun einfach bei der Bundesnetzagentur angefragt ob eine solche Gebühr ohne Rufnummer Portierung rechtens ist oder nicht.
Wenn ich dann irgendwann eine Antwort erhalte lasse ich es euch wissen.
Und @Denner
Wenn die deine kostbare Zeit zu schade ist dich wegen 11 Euro rumzuärgern ist das komisch. Wieso muss man sich ärgern wenn man eine Rechnung reklamiert? Wieso ist dir deine Zeit dafür zu schade? Was machst du sonst sinnvolleres in der Zeit? Hier Diskutieren?
Ich habe nun einfach bei der Bundesnetzagentur angefragt ob eine solche Gebühr ohne Rufnummer Portierung rechtens ist oder nicht.
Wenn ich dann irgendwann eine Antwort erhalte lasse ich es euch wissen.
Du bekommst wahrscheinlich die gleiche Antwort wie alle anderen, die in letzter Zeit angfragt haben: Es wird derzeit geprüft. Da es sich allerdings um eine Vertragsangelegenheit handelt ist die BNetzA nur bedingt zuständig.
Meines Erachtens sollte man auch wegen 11 cent reklamieren, denn wenn man sowas ignoriert kassieren große Konzerne unberechtigt Millionen. Und man darf nicht vergessen, dass diese Konzerne auch wegen 11 cent Forderungen ans Inkosso abgeben.
wenn ich hier helfe bringt mir das positive Gefühle, wenn ich wegen 11€ rum mache, beschäftige ich mich auf einer negativen gefühlsebene.
Also in der Kündigungsbestätigung stand wirklich drin das ca 12 EUR berechnet werden für xyz?
Höre davon zum ersten Mal.
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