Meine aktuelle DSL-Rechnung lautet auf 124,05 Euro statt 20,09 Euro (29,99 - 9,90 Erstattung) weil bereits bezahlte Grundgebühren nochmals berechnet wurden. Mithin werden über € 100,- zu viel abgebucht.
Meine Mobilfunkrechnung lautet auf 18,99 Euro. Davon sind lediglich 1,08 Euro berechtigt, weil der Rest trotz Community Flat für Telefonate mit meiner eigenen Festnetznummer berechnet wurde. Auch hier werden also knapp € 18,- zu viel abgebucht.
Trotz Systemumstellung darf so etwas nicht passieren. Bitte verhindern Sie die unberechtigten Abbuchungen in Höhe von über € 120,-, Rücklastschriften sollten wir doch vermeiden.
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Hallo @Herold820
Verzeih die verspätete Rückmeldung, deine Nachricht ist uns irgendwie durchgerutscht.
Wie ich sehe hast du im Rahmen der Systemumstellung eine Gutschrift über 133,95 Euro bekommen.
Diese ist leider erst gebucht worden nachdem die Rechnung über 124,05 Euro von deinem Konto abgebucht wurde.
Du hast daher nun aktuell 133,95 Euro Guthaben. Dieses Guthaben wird nun mit offenen Rechnungen verrechnet,
alternativ kannst du auch die letzte Rechnung von der Bank zurückholen lassen.
Falls du dich für diesen Weg entscheidest melde dich bitte noch mal hier bei uns, da wir dann die Kollegen in der Rechnungsabteilung
über die Rücklastschrift informieren müssen. Die Kosten für die Rücklastschrift würden wir in dem Fall natürlich ausbuchen.
VG Matze
Verzeih die verspätete Rückmeldung, deine Nachricht ist uns irgendwie durchgerutscht.
Wie ich sehe hast du im Rahmen der Systemumstellung eine Gutschrift über 133,95 Euro bekommen.
Diese ist leider erst gebucht worden nachdem die Rechnung über 124,05 Euro von deinem Konto abgebucht wurde.
Du hast daher nun aktuell 133,95 Euro Guthaben. Dieses Guthaben wird nun mit offenen Rechnungen verrechnet,
alternativ kannst du auch die letzte Rechnung von der Bank zurückholen lassen.
Falls du dich für diesen Weg entscheidest melde dich bitte noch mal hier bei uns, da wir dann die Kollegen in der Rechnungsabteilung
über die Rücklastschrift informieren müssen. Die Kosten für die Rücklastschrift würden wir in dem Fall natürlich ausbuchen.
VG Matze
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