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Warum O2
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Hallo, ich brauche die monatliche Rechnung für September 2022 schon bis spätestens 30.09.2022 für die Spesenabrechnung. Die Monatsrechnung kommt gewöhnlich immer erst zwischen 01. und 05.  Im Folgemonat. An der Hotline konnte/wollte man mir leider nicht weiterhelfen. Ich denke dies sollte im Ausnahmefall möglich sein, da ich die Spesen aufgrund eines Jobwechsels bis spätestens 30.09.2022 einreichen muss.

Mit freundlichen Grüßen 

 

Nein, das ist nicht möglich wegen des Abrechnungszeitraums. Es wird aber wohl vorgesehen sein, diese Kosten später abzurechnen. Schließlich ist es ganz normal, dass bei einem Jobwechsel nicht alle Rechnungen dieser Art  bis Vertragsende vorliegen.


Ich habe nach dem 30.09.2022 keinen Zugriff mehr auf das Firmeninterne Spesenprogramm und muss alle IT-Geräte an diesem Tag bereits abgeben. Es muss doch eine Möglichkeit gegen zumindest eine vorläufige Rechnung zu bekommen.


Nein


@Earl_End 

Du kannst ja zumindest Grundgebühr ansetzen.

Die ist sicher unverändert,  Nachberechungen können ja bis zu 3 Jahre erfolgen,

daher solltest du dich mit deinem Arbeitgeber auf eine Abschlagslöung einigen.


Man kann den Abrechnungszeitraum ja auch ändern lassen. Blos wurde mir am Telefon gesagt , dass dies 35 Euro kosten würde. Also teurer als meine Monatsrechnung!


das dürfte ohnehin nicht mehr funktionieren


Gibt es denn keine Möglichkeit, die Spesen via Web-Client auch noch später einzureichen? Geht bspw. bei Concur.

Oder aber einen Stellvertreter festlegen (Vorgesetzter, der auch genehmigt) und Spesen einreichen, ablehnen lassen und nach Erhalt der o2-Rechnung ihm zusenden und er reicht den Gesamtbetrag erneut ein. Oder, oder, oder…

Ich finde mit meinen Mitarbeitern immer Lösungen. 
Und ehrlich… wäre es ein Drama, wenn diese eine Rechnung nicht erstattet wird?

Achja, ausnahmsweise sollte die Firma auch einen Eigenbeleg akzeptieren. Man scheidet ja nicht so oft aus und gibt sein IT Equipment ab. Ähnlich wie es @fritz04 vorgeschlagen hat.


Danke für die Tipps erstmal. 
In der jetzigen Zeit versucht man kein Geld zu verschenken. Schon gar nicht seinem baldigen Ex-Arbeitgeber. Es ist ein amerikanisches Unternehmen mit einer sehr sicherheitsbedachten IT-Struktur, da geht gar nichts mehr wenn man ausscheidet. Ich könnte lediglich meine Teamleiterin bitten die Rechnung noch anzuheften. Denn ohne Belege geht gar nichts mehr mit Rückerstattung( keine Eigenbelege mehr zulässig). Umständlich ist es allemal . Ich hätte mir da irgendwie mehr Flexibilität von O2 gewünscht, denn als Kunde muss man auch immer flexibel sein .


Ich hätte mir da irgendwie mehr Flexibilität von O2 gewünscht, denn als Kunde muss man auch immer flexibel sein .

Ernsthaft?

Vom dem einen Unternehmen erwartest du die Flexibilität, die das andere Unternehmen, dein zukünftiger Ex-AG, nicht zeigt? 🤔

 


Ich verlange es nicht, ich denke nur dass es mit Kundenorientierung zu tun hat. Es waren ja mehrere Sachen die mich enttäuscht haben bezüglich O2-Service. Einmal die schlechte Erreichbarkeit, zuletzt nur noch ein Computerbot an der Servicehotline. Mitarbeiter die den Sachverhalt gar nicht richtig verstehen und mir dann Dinge anbieten , die scheinbar gar nicht mehr funktionieren ( Umstellung des Abrechnungszeitraums für 35 Euro !) 
Meinen ( noch ) Arbeitgeber verlasse ich nicht ohne Grund 😉. Trotzdem bin ich bei O2 zahlender Kunde und darf hier meine Meinung frei äußern und gewisse Dinge anprangern. Es ist schon bezeichnend wenn ich solche Dinge hier klären muss , da man von den O2-Mitarbeitern direkt keine kompetenten Antworten bekommt.

Trotzallem vielen Dank für Euere Bemühungen , ich werde meine Schlüsse aus den Tipps ziehen.

Ciao.


@Earl_End

klar kannst du hier deine Meinung äußern,

aber eine vorzeitige  Rechnungserstellung ist auch rechtlich nicht möglich.

Das hat nichts mit O2 zu tun.

Bei deinem jetzigem Arbeitgeber bist du doch sicherlich auch nicht

die erste Person, die den Betrieb verlässt. Da solltest du eine Lösung finden.


Hallo @Earl_End,

wie ich sehe, konnte man hier mit dir dein Anliegen bereits besprechen. 🙂 Ich kann mich in dem Fall jedoch nur mit dem Hinweis anschließen, dass eine vorzeitige Rechnungserstellung nicht möglich ist. Sofern es denn überhaupt möglich wäre, wäre die Schaffung einer Flexibilität in diesem Bereich wahrscheinlich eher für Fehler verantwortlich, als dass sie eine unkomplizierte Lösung bieten würde.

Ich kann verstehen, dass du mit deinem Arbeitgeber frühzeitig bzw. pünktlich alles geklärt haben möchtest. Jedoch haben wir in diesem Fall keine Möglichkeit die Rechnung früher als vorgesehen zu erstellen.

VG
Dennis


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