Aufforderung zur Zahlung obwohl Rechnungen begleichen
Hallo, ich bekomme grundsätzlich zum Anfang des Monats eine schriftliche Mitteilung, meine Rechnung zu begleichen, obwohl diese schon von Anfang an per Dauerauftrag zum 31. bezahlt wird und sich das immer überschneidet.
Deshalb muss ich ständig 1,20€ oder manchmal auch 2,40€ Gebühren bezahlen. Habe mich schon beschwert, aber mir wurde einfach gesagt, das die Rechnung immer gegen den 28. eingehen muss, da ich sonst im Verzug bin. Mein Vertrag hat aber damals am 03. Und nicht am 28. angefangen... Was kann ich tunSoll ich außerordentlich kündigen, wenn das Problem nicht gelöst wird Wäre sehr dankbar für Tips und Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
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@knuffelpower
der Rechnungszeitraum kann vom Vertragsbeginn abweichen.
siehe Rechnung
Mein Vertrag hat aber damals am 03. Und nicht am 28. angefangen.
das hat keinen Zusammenhang. Prüfe als erstes deinen Abrechnungszeitraum. Die Rechnung wird ca. 14 Tage nach Ende des Rechnungslauf fällig. Passe darauf das Datum deines Dauerauftrag an.
Danke, aber ich zahle jeden Monat immer drauf. Das ist doch nicht normal. Der Monat hat doch nicht nur 25 Tage zum Beginn meines Vertrages gehabt. Ich nenne das so langsam Betrug, denn so kann man die Kunden auch bescheissen. Aber vielen Dank für die schnelle Antwort. Vielleicht sollte ich mal damit zu Verbraucherschutz gehen.
Es wird nicht nach Kalendermonten berechnet,
d.h. deine 1. Rechnung war nur anteilig.
Meine Rechnungen gehen immer vom 01. - 30., Rechnungsdatum ist dann um den 8. oder 09. rum, Zahlungseingang soll dann um den 27.,28. erfolgt sein. Ich bekomme aber erst Ende des Monats Geld, also Dauerauftrag zum 30.
Diesen Monat ist komischerweise der 30. Zahlungsziel, also was soll das? Hab schon oft angerufen und denen das mitgeteilt, interessiert nicht.
Meine Rechnungen gehen immer vom 01. - 30., Rechnungsdatum ist dann um den 8. oder 09. rum…
die Rechnung ist dann um den 15. fällig. Am besten den Dauerauftrag immer im Voraus zum ersten des Monats einrichten wenn du Geld bekommst.
@knuffelpower
Auf der Rechnung steht wann der zu zahlende Betrag fällig wird, daran musst Du Dich halten. Machst Du das nicht, bist Du logischerweise in Verzug.
Deine Frage: “ Soll ich außerordentlich kündigen, wenn das Problem nicht gelöst wird ”
ist Unsinn, Du begehst die Pflichtverletzung, somit gibt es kein Recht zur außerordentlichen Kündigung.
Nebenbei, es gibt einige Provider, bei denen ist das Lastschriftverfahren Pflich und Bestandteil der AGB bzs. des Vertrags.
Einen Dauerauftrag einzurichten um die Rechnungen zu zahlen halte ich nicht für sinnvoll. Sollte sich mal einen abweichender Betrag z. B. durch Nutzung von kostenpflichtigen Rufnummern ergeben, so würde durch den Dauerauftrag die Rechnung nicht in vollem Umfang beglichen und es gibt wieder nur ärger.
Moin @knuffelpower
Rechnung Seite 1, oben rechts steht der Leistungszeitraum.
Wenn der 30. Zahlungsziel ist, müsste deiner auch vom 18.-17. gehen?
Die erste Rechnung wird meist anteilig berechnet.
Thema gelöst, vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
@knuffelpower
Du solltest wirklich auf Lastschrift wechseln, da das Datum der Fälligkeit variiert.
Hallo @W24,
herzlich willkommen hier bei uns in unserer o2 Community
Schön, dass du bereits so viele gute Tipps bekommen hast, es sind eine bestimmte Anzahl von Rechnungszeiträumen vorhanden, je nach den Kalendertagen kann dann das Datum der Fälligkeit variieren, wie man auf dem Screenshot von Bollermann schön sieht.
Generell ist eine Lastschrift oder eine Überweisung des jeweiligen Betrages der Rechnung nach deren Erhalt einem Dauerauftrag vorzuziehen.
Neben der zum Beispiel einmaligen vorzeitigen Überweisung, um nicht in Verzug zu kommen mit den dazugehörigen zusätzlichen Gebühren, ist zum Beispiel durch die Kolleg:innen unserer Hotline auch eine Änderung des zu Beginn deines Vertrages vergebenen Rechnungszeitraum in einen passenderen möglich, jedoch zu einer einmaligen Gebühr von 29,99 €.
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