Sehr geehrte Damen und Herren,
zu o. gen. Kundennummer habe ich eine gestern (30.09.2019) eine Anzahlung von 43,55 EUR geleitstet.
Den Schadenersatz für die Box bitte ich zurückzustellen, da die Box auf dem Weg zu Ihnen ist.
Der Portierungsgebühr wird insofern widersprochen, als dass sie laut Bundesnetzagentur in dieser Höhe nicht zulässig ist (siehe auch: Az.: BK2c-18/002 vom 16.07.2018). Darin wird festgestellt, dass das von der Betroffenen erhobene Entgelt für die Portierung einer Festnetzrufnummer den Maßstäben des § 46 Abs. 5 S. 1 TKG nicht genügt. Der Betroffenen wird untersagt, ein Entgelt in Höhe von 39,90 zu fordern oder zu vereinbaren. Das von der Betroffenen für die Rufnummernportierung verlangte Entgelt in Höhe von 39,90 Euro inkl. Umsatzsteuer wird für unwirksam erklärt.
Für die Portierung einer Festnetzrufnummer wird ein Entgelt in Höhe von 9,61 Euro (netto) angeordnet. Der Betroffenen ist freigestellt, für die Leistung auch ein niedrigeres Entgelt oder gar kein Entgelt zu erheben.
Im Festnetzbereich hat die Bundesnetzagentur auf die Beschwerde eines Verbrauchers hin eine Überprüfung dieses Entgelts vorgenommen. Es wurde in diesem Einzelfall ein Entgelt in Höhe von maximal 9,61 Euro (netto) 11,44 Euro (brutto) angeordnet.
Auf Grund der von der ergangenen Einzelfallentscheidung ausgehenden Signalwirkung haben andere Anbieter ihr Entgelt angepasst. Sollte im Einzelfall ein Anbieter für die Mitnahme einer Festnetzrufnummer mehr als 9,61 Euro (netto) 11,44 Euro (brutto) verlangen, haben Sie die Möglichkeit, dies der Bundesnetzagentur anzuzeigen.
Dieses wurde meinerseits angezeigt.
Ich bitte daher um Anpassung/Änderung/Korrektur zwecks Abschluss der Abrechnung.
Sollten danach noch Rückstände offen sein, bitte ich um entsprechende Endabrechnung.
Ebenso verwahre ich mir durch den Einspruch das Recht auf Klärung des Sachverhaltes, ohne dass hierzu sofort eine Schufa-Eintragung diesbezüglich erfolgt.
Schade nur, dass Sie so mit Ihren langjährigen Stamm-Kunden umgehen, die seit 1998 dauerhaft und ununterbrochen Kunde bei Ihnen sind (immer schon Mobil und 2 Jahre DSL).
Bei Vertragsabschluss wurde weder über eine Portierungsgebühr, noch über einen Schadensersatz wegen nicht zurückgesendetem Gerät bei Vertragsende gesprochen bzw. den Kunden auf solche Kosten hingewiesen.
Der Verweis auf die AGB bei Vertragsunterzeichnung ist fadenscheinig, denn der Kunde hat ein Recht darauf zu erfahren, welche versteckten Kosten noch auf ihn zukommen, ohne dass der Kunde stets die 56 Seiten Kleingedrucktes lesen muss bzw. auf dieses verwiesen werden kann.
Ich finde, wenn ich von Anfang an gewusst hätte, dass bei Vertragsende nochmal um die 50-70 EUR auf mich zukommen, hätte ich die Box umgehend zurückgesandt.
Mit freundlichen Grüßen
Seite 1 / 1
Du weißt schon, das der Beitrag fur die Fuße ist?
hier kann man keine rechtskräftigen Aussagen treffen.
und die portierungsgebuhr war eine Einzelfall Entscheidung, die du für dich eigens selbst einklagen musst.
hier kann man keine rechtskräftigen Aussagen treffen.
und die portierungsgebuhr war eine Einzelfall Entscheidung, die du für dich eigens selbst einklagen musst.
Der Verweis auf die AGB bei Vertragsunterzeichnung ist fadenscheinig, denn der Kunde hat ein Recht darauf zu erfahren, welche versteckten Kosten noch auf ihn zukommen, ohne dass der Kunde stets die 56 Seiten Kleingedrucktes lesen muss bzw. auf dieses verwiesen werden kann.
Bei Vertragsabschluss wird eindeutig und nicht nur irgendwo in AGB darauf hingewiesen, dass geliehende Hardware wieder zurückgeschickt werden muss. Anscheinend hast du damit gerechnet, dass du das Leihgerät einfach vertragswidrig behalten kannst, ohne dass o2 Maßnahmen ergreift. Dass solch vertragswidriges Handel durch o2 sanktioniert ist nur im Interesse aller ehrlichen Kunden, die geliehenes fremdes Eigentum auch wieder wie vereinbart zurück geben.
Die Kosten für die Rufnummernportierung sind ganz normal in der Preisliste ausgewiesen sowie in durchaus marktüblicher Höhe. Es ist also weder versteckt noch überraschend, dass Portierungskosten berechnet werden. Man kann wohl voraussetzen, dass die Kunden die Preise lesen und zur Kenntnis nehmen, der Preis ist für die meisten Kunden schließlich das wichtigste Entscheidungskriterium.
Einmaliger Anschlusspreis, HomeBox 2 bzw.
AVM FRITZ!Box 7490 werden während der Vertragsdauer zur Verfügung gestellt (Rückgabe nach Vertragsende), Versandkosten 9,99 €
Der Verweis auf die AGB bei Vertragsunterzeichnung ist fadenscheinig, denn der Kunde hat ein Recht darauf zu erfahren, welche versteckten Kosten noch auf ihn zukommen, ohne dass der Kunde stets die 56 Seiten Kleingedrucktes lesen muss bzw. auf dieses verwiesen werden kann.
Die Kosten für die Rufnummernportierung sind ganz normal in der Preisliste ausgewiesen sowie in durchaus marktüblicher Höhe. Es ist also weder versteckt noch überraschend, dass Portierungskosten berechnet werden. Man kann wohl voraussetzen, dass die Kunden die Preise lesen und zur Kenntnis nehmen, der Preis ist für die meisten Kunden schließlich das wichtigste Entscheidungskriterium.
Einmaliger Anschlusspreis, HomeBox 2 bzw.
AVM FRITZ!Box 7490 werden während der Vertragsdauer zur Verfügung gestellt (Rückgabe nach Vertragsende), Versandkosten 9,99 €
Diese "Super"-Box vertragswidrig behalten? Ist eher nicht wirklich in meinem Sinne gewesen, benötige sie eh nicht mehr. In meinen Vertrags-AGB steht das nicht eingetragen. Lediglich in der Kiste damals bei Erhalt ist ein winziger kleiner Zettel drin, in dem das vermerkt ist. Habe bisher niemals eine Box wieder zurücksenden müssen in der Vergangenheit. Ich bin nur froh, dass ich das SEPA Mandat entzogen hatte, so renn ich wenigstens meinem Geld nicht hinterher.
Schick die Box zurück und gut.
Zahlst du die Rechnung nicht, geht der Vorgang zu Inkasso. Da hat o2 keine Probleme mit. Aufgrund des dargestellten Sachverhaltes dürfte ein Verfahren zu deinem Ungunsten ausfallen.
Zahlst du die Rechnung nicht, geht der Vorgang zu Inkasso. Da hat o2 keine Probleme mit. Aufgrund des dargestellten Sachverhaltes dürfte ein Verfahren zu deinem Ungunsten ausfallen.
Hallo @Darkrawsis und willkommen in unserer Community!
Super, dass ihr uns bereits so lange treu seid, konnte dein Anliegen durch die Antworten bereits gelöst werden?
Das Rücksendeportal für unsere Hardware findest du hier, falls der Router noch nicht unterwegs ist:
Rücksendeportal DSL
Viele Grüße und einen entspannten Wochenstart,
Katja
Super, dass ihr uns bereits so lange treu seid, konnte dein Anliegen durch die Antworten bereits gelöst werden?
Das Rücksendeportal für unsere Hardware findest du hier, falls der Router noch nicht unterwegs ist:
Rücksendeportal DSL
Viele Grüße und einen entspannten Wochenstart,
Katja
Nun offensichtlich hast du den Zettel zur Kenntnis genommen und dann beschlossen, dessen Inhalt zu ignorieren.
Ich bin seit mehr als 10 Jahren Kunden bei o2/Alice und in ALLEN AGB der letzten 10 Jahre war der Passus zur Rücksendung enthalten. Daher halte dich deine Darstellung für unglaubwürdig.
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