Wenn du dich für einen o2 DSL Flex-Vertrag ohne Mindestvertragslaufzeit entschieden hast, kannst du diesen mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
Ansonsten gilt:
Der deutsche Gesetzgeber hat im §46 des Telekommunikationsgesetzes geregelt, dass der Kunde den Anschluss mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen kann, wenn er an einen Ort umzieht, an dem die vertragliche Leistung nicht erbracht werden kann. Das ist bei einem Umzug ins Ausland der Fall. Dabei ist das Datum des Umzugs gemäß Meldebescheinigung ausschlaggebend für den Beginn dieser Frist.
Beispiel: Du ziehst am 15.01.2020 nach Frankreich. Du legst o2 die Abmeldebescheinigung aus Deutschland und die Meldebescheinigung aus Frankreich vor, aus der dieses Umzugsdatum hervorgeht. 3 Monate ab dem 15.01.2020 wären der 15.04.2020. Da es heißt zum Ende eines Monat, wird die Kündigung also zum 30.04.2020 wirksam und o2 ist berechtigt, dir die vollen Monate Januar, Februar, März und April in Rechnung zu stellen. Dies sieht der Gesetzgeber als Entschädigung dafür vor, dass du die restlichen Monate der eigentlichen vereinbarten Vertragslaufzeit nicht bezahlst.
Wenn du mit der gesetzlichen Regelung nicht einverstanden bist, beschwere dich beim Gesetzgeber.
Falls du einen Router von o2 erhalten hast, bitte nicht vergessen diesen bei Deaktivierung des Ansschlusses an o2 zurück zu senden. Ansonsten wird dir o2 den Wert des Geräts in Rechnung stellen. Für die Rücksendung des Routers bitte das o2 DSL Rücksendeportal nutzen. Der kostenlose Rücksendeaufkleber gilt nur für DHL Deutschland.