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Gelöst

Umzug zum Partner Sonderkündigungsrecht

  • September 18, 2020
  • 5 Antworten
  • 218 Aufrufe

Moin zusammen,

ich bin zu meiner Partnerin gezogen, welche einen DSL Anschluss schon besitzt. Diesen habe ich dann gekündigt und gefragt ob es ein Sonderkündigungsrecht gibt. Nein und ich solle den doch einfach weiterbezahlen, auch wenn ich ihn nicht nutzen kann.

 

Nun habe ich heute einen Brief bekommen, dass der alte Anchluss ab dem 25.09.2020 still gelegt wird und ich bis Vertragsende  31.05.2021 bezahlen soll, da ich mich nicht gemeldet hätte. Ich hatte aber mit der Kundenhotline telephoniert und diese hat mit mir gesagt, ich müsse mich um nichts kümmern. Pustekuchen.

Heute nochmal angerufen und da wurd emir dann gesagt ich solle vielleicht meine Rechtsschutz nutzen und dies über den Weg klären.

Es ist schlicht nicht möglich 2 Verträge an einem Ort zu haben udn das hatte ich auch damals in den Brief reingeschrieben. Meine anderen verträge laufen ja weiter bei O2. Der Vertrag von meiner Partnerin ist nicht von O2, eventuell ist das der Haken.

Ist der Weg zum Anwalt der einzige?  Es kann doch nicht so schwer sein noch sovielen Jahren einem Kunden entgegen zu kommen oder? Wäre sonst auch noich eine Option den Umzug jetzt zu beauftragen und dann würden Sie ja in …. Tagen merken es klappt nicht?

 

Für hilfreiche Tipps um nicht 8 Monate umsonst für nichts zu bezahlen, wäre ich Dankbar.

Lösung von bs0

Die "Geschichte mit den drei Monaten" ist das im TKG verankerte gesetzliche Sonderkündigungsrecht wenn man umzieht und der Anbieter an der neuen Adresse nicht schalten kann. Kulanz gibt es aus den bereits erwähnten Gründen nur wenn beide Anschlüsse von o2 sind.

Natürlich willst du keinen 2. Anschluss, aber das ändert nichts an deinem Vertrag.

Versuche doch noch den Umzug zu beauftragen. Vielleicht ist die Schaltung tatsächlich nicht möglich dann geht das mit den drei Monaten.

5 Antworten

bs0
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  • Legende
  • September 18, 2020

Der Weg zum Anwalt wäre sinnlos. Es gibt eben in solchen Fällen kein Sonderkündigungsrecht. Natürlich ist es möglich, zwei Verträge / Anschlüsse an einem Ort zu haben, du möchtest das aber nicht. Das ist verständlich aber nicht das Problem des Anbieters. Ein Umzug ist ja Privatsache. Du hättest den Umzug beantragen können/müssen und wenn o2 tatsächlich nicht hätte schalten können, hättest du den Vertrag gegen 3x Grundgebühr vorzeitig kündigen können. Ob es jetzt noch möglich ist den Umzug zu beauftragen weiß ich nicht. Das müsstest du ggf. mit der Kundenbetreuung klären. Hast du auf der Website die Verfügbarkeit am neuen Standort geprüft um zu sehen ob es sich überhaupt lohnt?

Übrigens, wenn der andere Vertrag auch von o2 gewesen wäre, wäre eine Kulanzkündigung vielleicht möglich gewesen, aber so sagt o2 natürlich "warum wir und nicht der andere Anbieter?".


  • Autor
  • Besucher:in
  • September 18, 2020

Danke für deine Antwort. Dies hat mir der Kundendienst anders erzählt und empfohlen. Heute hieß es es gibt ein Sonderkündigungsrecht, vor 4 tagen nicht. Die Option mit den 3 Monaten wurde nie erwähnt, da ich meine anderen Verträge bei O2 (erstmal) weiterlaufen lasse.

Wenn ich zu meiner Partnerin ziehe und diese schon einen Anschluss hat, wieso sollte ich dann einen 2ten an einer Buchse haben wollen? Da sehe ich das Problem. Eine Buchse, ein Telephon, Anschluss bestand schon vorher. Ich hatte auf die Kulanz von O2 gehofft, oder die Geschichte mit den 3 Monaten.

 

Zu wieso wir nicht der andere, da der andere Vertrag an meiner neuen Adresse schon bestand bevor ich umgezogen bin. Das ist das Paradoxe für mich.


bs0
Legende
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  • Legende
  • Lösung
  • September 18, 2020

Die "Geschichte mit den drei Monaten" ist das im TKG verankerte gesetzliche Sonderkündigungsrecht wenn man umzieht und der Anbieter an der neuen Adresse nicht schalten kann. Kulanz gibt es aus den bereits erwähnten Gründen nur wenn beide Anschlüsse von o2 sind.

Natürlich willst du keinen 2. Anschluss, aber das ändert nichts an deinem Vertrag.

Versuche doch noch den Umzug zu beauftragen. Vielleicht ist die Schaltung tatsächlich nicht möglich dann geht das mit den drei Monaten.


Klaus_VoIP
Legende
  • September 18, 2020

Verträge sind einzuhalten. Punkt! 
Ausnahmen regelt das TKG (3-Monatsregel) bei bestimmten Umständen, die man an vielen Stellen neutral nachlesen kann.

Zweifelhaft ist a)die Einmalzahlung und b)der volle Betrag, da Schadenersatz immer nur entgangenen Gewinn entsprechen darf oder zumindest Vorleisterkosten abzuziehen wären (Ersparnis).

Aber solange das kein Kunde durchficht und alle kuschen , solange wird sich nichts ändern. :wink:


Denner
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  • Legende
  • September 18, 2020

Zu wieso wir nicht der andere, da der andere Vertrag an meiner neuen Adresse schon bestand bevor ich umgezogen bin. Das ist das Paradoxe für mich.

 

 

in der Konstellation trennt man sich von dem Vertrag, der technisch oder finanziell am schnellsten/günstigsten loszuwerden ist.