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Sonderkündigung - keine Reaktion!!!


Hallo zusammen,

 

vor mehr als 2 Monaten habe ich bei O2 den Umzug unseres Festnetzes beantragt. Leider stellte sich im Nachhinein heraus, dass unser gewünschter Tarif an unserem neuen Wohnort nicht verfügbar ist, da die Leitung vom Vormieter bis Ende 2015 belegt ist.

Wie mit einem Ihrer Kundenbetreuer (Hotline) besprochen, haben wir Ihnen den Nachweis über unseren Einzug zukommen lassen, damit Sie erneut auf die Telekom zu gehen können. Parallel dazu haben wir - wie ebenfalls mit einem Ihrer Kundenbetreuer besprochen - eine Sonderkündigung beantragt. Dies war am 08.12.2014, d.h. vor c.a. einem Monat. Seit diesem Zeitpunkt haben wir mehrfach bei der Kundenbetreuung angerufen, um uns nachdem aktuellen Bearbeitungsstand zu informieren. Dies war allerdings jedes Mal erfolglos, da der Vorgang anscheinend in der Kündigungsabteilung zur Bearbeitung liegt und seitens der Hotline keine Kontaktmöglichkeit zur Kündigungsabteilung besteht und auch keine Auskünfte zum aktuellen Bearbeitungsstand geben werden können. Im Gegenteil – bisher müssen wir jedem Sachbearbeiter erneut den gesamten Vorgang erläutern, was zusätzlich Zeit und Nerven in Anspruch nimmt.

Darüber hinaus hat man obwohl wir derzeit keine Möglichkeit haben unseren Festnetzanschluss zu nutzen die Grundgebühr in Rechnung gestellt. Erst auf Beschwerde bei der Hotline wurde der Betrag gut geschrieben. 

 

Nun würde ich gerne wissen an welche Stelle ich mich mit meiner Beschwerde wenden kann, da ich diesen Zustand des - Vertröstens - nicht länger hinnehmen werde.

Können Sie den Sachverhalt bitte endlich klären oder mir die Adresse einer Ombudsstelle nennen, der wir den Sachverhalt mit der Bitte um Klärung vorlegen können. Ebenso bitte ich Sie mir umgehend die Kontaktdaten Ihrer internen Beschwerdestelle zu nennen, damit ich diese parallel über den Vorgang informieren kann. 

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Lösung von o2_StefanX 9 January 2015, 15:25

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29 Antworten

Aber der Telekomtechniker kann doch die Leitung frei machen oder will er nicht? Wenn es angeblich nicht gehen sollte dann hätte man gegenüber dem Vormieter einen (theoretischen) Anspruch auf Schadensersatz wenn der alte Anschluss noch anliegt und alles neue blockiert und man deswegen bei seinem Anbieter zwar zahlt aber keinen Anschluss nutzen kann. Aber wie gesagt, der TT müsste eigentlich in der Lage sein den Anschluss frei zu machen.

Aber jetzt ist es ja eh egal wegen der Sonderkündigung.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Die alte Leitung kann die Telekom natürlich abklemmen, darf sie aber vermutlich nicht.

Wenn die Leitung bis Ende des jahres blockiert ist, dann hat der Vormieter die Leitung auch bis dahin bezahlt (Umgezogen und Anschluss nicht mitgenommen). Und dann darf die Telekom nicht einfach so abklemmen; es besteht ja noch ein Vertragsverhältnis mit dem Vormieter.

Das Abklemmen ginge höchstens wenn der Vormieter sein Einverständnis gibt.

Benutzerebene 2
stefanniehaus schrieb:
Die alte Leitung kann die Telekom natürlich abklemmen, darf sie aber vermutlich nicht.

Wenn die Leitung bis Ende des jahres blockiert ist, dann hat der Vormieter die Leitung auch bis dahin bezahlt (Umgezogen und Anschluss nicht mitgenommen). Und dann darf die Telekom nicht einfach so abklemmen; es besteht ja noch ein Vertragsverhältnis mit dem Vormieter.

Das Abklemmen ginge höchstens wenn der Vormieter sein Einverständnis gibt.

So würde ich das an sich auch sehen. Praktisch ist es aber wohl so, dass die Telekom die Leitung abklemmt, wenn sie dadurch einen neuen Vertrag mit dem Nachmieter abschließen kann. So wurde es mir jedenfalls mehrfach berichtet. Einen Versuch ist es jedenfalls allemal wert.

 

Chrille610 schrieb:
Aber jetzt ist es ja eh egal wegen der Sonderkündigung.

Wieso das denn? Für den TE ändert sich zunächst nichts. Die Leitung ist weiterhin belegt. Wenn meine These stimmt, wird es nur mit einem Neuvertrag bei der Telekom deutlich einfacher als mit dem o2-Umzug, eine weitere freie Leitung zu kriegen.

Hmm, wer weiß. Mir hat mal ein langjähriger Techniker der Telekom erzählt, dass man den Anschluss frei machen kann (und wohl auch darf). Wahrscheinlich will die Telekom nur nicht richtig. Aber keine Ahnung, so habe ich es gehört.