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Bestätigung, dass ein Anruf angenommen wurde


Hallo zusammen.


Vor ein paar Jahren rief ich einen Freund an und wir sprachen etwa 40 Sekunden lang. Heute kann ich nicht beweisen, dass er den Anruf entgegengenommen hat, denn er sagt, er habe den Anruf nicht entgegengenommen, und meint, es sei vielleicht seine Mailbox gewesen. Ich erinnere mich genau an diese Diskussion.


Meine Frage ist, ob es möglich ist, festzustellen, dass es einen Anruf und eine Verbindung zwischen zwei O2-Nummern gab?
Wenn ja, was muss ich angeben?
Wie lange speichert die Voicemail die Anrufe?
PS: Dieser Anruf ist für eine Untersuchung von entscheidender Bedeutung.

 

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Lösung von Sächsin 17 October 2021, 10:33

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9 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Nein. 

 

EVN werden (wenn zugestimmt) maximal 6 Monate gespeichert.  

 

Hast du selbst evtl den EVN noch?

Der EVN enthält aber nur noch Verbindungen außerhalb der Flats ... sollte @Not_Old also einen Tarif mit o2-Netzflat oder Allnet-Flat zum damaligen Zeitpunkt gehabt haben, dann steht der Anruf nicht im EVN drin.

Die einzige Möglichkeit wäre noch die Anrufliste im Handy, falls derzeit noch das damalige Gerät genutzt wird.

Benutzerebene 7

Hallo zusammen.


Vor ein paar Jahren rief ich einen Freund an und wir sprachen etwa 40 Sekunden lang. Heute kann ich nicht beweisen, dass er den Anruf entgegengenommen hat, denn er sagt, er habe den Anruf nicht entgegengenommen, und meint, es sei vielleicht seine Mailbox gewesen. Ich erinnere mich genau an diese Diskussion.


Meine Frage ist, ob es möglich ist, festzustellen, dass es einen Anruf und eine Verbindung zwischen zwei O2-Nummern gab?
Wenn ja, was muss ich angeben?
Wie lange speichert die Voicemail die Anrufe?
PS: Dieser Anruf ist für eine Untersuchung von entscheidender Bedeutung.

 

Zu Deiner Frage, wie lange Voicemail Anrufe speichert: Bei der Telekom maximal 30 Anrufe und maximal 21 Tage, vorausgesetzt der Angerufen hat diese nicht gelöscht. Wie es bei anderen Providern aussieht, kann ich nicht sagen. ( https://www.telekom.de/hilfe/festnetz-internet-tv/telefonieren-einstellungen/sprachbox/sprachbox-standard-universal/speicherdauer-nachrichten-sprachbox?samChecked=true )

Es ist jetzt 4 Jahre vorbei.

auf meinem Handy ist der Anruf noch zu sehen aber er meint dass er sein damaliges Handy nicht mehr hat.

die SIM Karte hat er noch aber das Handy nicht. Ob es möglich ist durch die SIM Karte weiß ich nicht.

Benutzerebene 7

@Not_Old Anrufe werde im Speicher des jeweiligen Smartphones abgelegt. Wenn er also das Smartphone nicht mehr hat, so ist der Anruf auch weg. Weiterhin mal ein Hinweis: Provider dürfen Daten nur maximal 6 Monate wegen des Datenschutzes speichern. In Deinem Fall wird Dir niemand helfen können. Ich weiß, es klingt blöd, aber wenn es um Wichtiges geht, so hat sich die alte bewährte Methode Brief bewährt. 

Es ist jetzt 4 Jahre vorbei.

auf meinem Handy ist der Anruf noch zu sehen aber er meint dass er sein damaliges Handy nicht mehr hat.

 

Demzufolge kannst du den Anruf und die Dauer nachweisen ... dein Gegenüber kann jedoch nicht nachweisen, dass er den Anruf nicht selbst angenommen hat.

Benutzerebene 7

@Sächsin 

Es ist jetzt 4 Jahre vorbei.

auf meinem Handy ist der Anruf noch zu sehen aber er meint dass er sein damaliges Handy nicht mehr hat.

 

Demzufolge kannst du den Anruf und die Dauer nachweisen ... dein Gegenüber kann jedoch nicht nachweisen, dass er den Anruf nicht selbst angenommen hat.

Hm, lass mich mal kurz überlegen. 40 Sekunden gibt @Not_Old an. Kann also auch auf der Mailbox/Voicemail gelandet sein? Weiterhin kann auch jemand anderes an das Smartphone gegangen sein. Es gibt also kein Nachweis, das der gewollte Gesprächspartner am anderen Ende dran war.  

Richtig, es gibt keinen Beweis und den wird es auch nicht mehr geben.

Hallo @Not_Old,

herzlich willkommen in unserer o2 Community :relaxed:

Einen entsprechenden Nachweisnach einer so langen Zeit, können wir leider nicht zur Verfügung stellen. Die Löschung von Verbindungsdaten nach sechs Monaten ist gesetzlich geregelt.

So kommen nur die hier bereits beschriebenen Möglichkeiten in Frage.

Ich hoffe, du konntest dein Anliegen doch irgendwie klären. Falls noch Fragen offen sind, lass es uns gerne wissen.

Viele Grüße

Giulia

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