Hallo @Mary Poppins und herzlich willkommen an Bo(a)rd.
Ja, es ist unbegreiflich, dass O2 das nach so langer Zeit nicht repariert kriegt. Genau so unbegreiflich ist, dass Ersatzteile nach wie vor in Shanghai festhängen. Die Spezialoperation in der Ukraine tut ihr übriges. Aber natürlich, Deine Frage wird sein:
Ist das mein Problem?
Tschim tschibedim tschim tschibedim
Tschim tschim Cherie
der Mann auf dem Schornstein der hat was für Sie…
;)
Wenn man so die Antworten liest, ist immer etwas/jemand anderes Schuld. Vielleicht auch mal zugeben, dass 02 can not Do. Aber mir war schon klar, dass ich in der Community nur unbrauchbare und bescheuerte Antworten kriege. Halt O2 und Tschüß!
Bei meiner Mutter hat es 8 Monate gedauert, bis ein neuer Standort gefunden war.
manchmal liegt es nicht an o2 sondern an den Umständen.
Zuhause hilft WLAN Calling und für unterwegs eine Prepaid von Telekom oder Vodafone.
Geld bekommste ja zurück für deinen Vertrag, wenn die Störung behoben ist.
Hallo Denner, ich habe den homespot seit eineinhalb Jahren, bisher 82! Tage Ausfall, aber noch nie einen Cent zurückbekommen. Lies mal die Bewertungen, da liest du, dass noch nie wer was zurückbekommen hat.
Hast Du regelmäßig Fehlermeldungen gemacht? Wenn ja, steht Dir auch Ersatzleistung zu. Dazu braucht es kein "Kunden helfen Kunden" - Forum.
Es gibt massenweise Themen hier im Forum, wo dieses Thema ebenso massenhaft positiv abgearbeitet wurde.
Ich nehme an, diese Antwort ist auch wieder bescheuert, nicht wahr? Willst Du Geld zurück oder willst Du gegen O2 stänkern?
Have a nice day:)
Ich habe jedesmal Fehlermeldungen gemacht, auch jetzt schon 7. Jedesmal wurde mir gesagt, dass es keine Entschädigung gibt, obwohl mir es von den Mitarbeitern der Hotline versprochen wurde. Ich glaube kein Wort mehr!
Okay, dann wende Dich an die BNA.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Internetgeschwindigkeit/start.html
Öfters Messungen über den Tag verteilt machen. Es geht um die Nachweise.
Alles weitere wäre Kulanz, gehört aber - denke ich - nicht hier ins Forum!
Gruß
Joachim
BNA habe ich schon konsultiert. Auch wegen dem Sonderkündigungsrecht, denn ich habe schon länger gekündigt, Vertrag läuft aber noch bis Januar.
Ich habe jedesmal Fehlermeldungen gemacht, auch jetzt schon 7. Jedesmal wurde mir gesagt, dass es keine Entschädigung gibt, obwohl mir es von den Mitarbeitern der Hotline versprochen wurde. Ich glaube kein Wort mehr!
@Mary Poppins
hi, Entschädigungen solltest du über das Formular anfragen. Mfg
https://www.o2online.de/service/entschaedigung/
Danke für den Link, aber ch bin mir nicht so ganz sicher, ob dieser Zettel tatsächlich genügt. Seit dem 21.12.2021 gibt es nämlich ein neues Gesetz.
Das hat mir auf Anfrage die Bundesnetzagentur mitgeteilt:
Störung
Ist Ihr Telefon- oder Internet ausgefallen? Ist Ihr Internetzugang zu langsam? Was Sie tun können, erfahren Sie hier.
Wenn Sie Störungen feststellen bei
- Ihrem Telefonanschluss,
- Ihrem Internetanschluss,
- Ihrem Fernseh- oder Rundfunkanschluss,
- oder Ihrem Mobilfunkempfang,
müssen Sie diese immer zuerst Ihrem Anbieter melden. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Entstörung mitwirken müssen.
Das Gesetz verpflichtet Ihren Anbieter, eine Störung unverzüglich und unentgeltlich zu beseitigen, es sei denn, Sie haben die Störung selbst zu verantworten.
Kann Ihr Anbieter die Störung nicht innerhalb eines Tages nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen, muss er Sie spätestens innerhalb des Folgetages darüber informieren. Er muss Ihnen mitteilen, welche Entstörungsmaßnahmen er eingeleitet hat und wann die Störung voraussichtlich behoben sein wird.
Verbraucherinnen und Verbraucher können eine gesetzliche Ausfallentschädigung von ihrem Anbieter verlangen, wenn:
- der Anbieter die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen kann
Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt: .
am 3. und 4. Tag: 5 Euro oder alternativ 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, wenn dieser Betrag höher als 5 Euro ist,
ab dem 5. Tag oder pro versäumten Termin: 10 Euro oder alternativ 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, falls dieser Betrag höher als 10 Euro ist.
Danke für den Link, aber ch bin mir nicht so ganz sicher, ob dieser Zettel tatsächlich genügt. Seit dem 21.12.2021 gibt es nämlich ein neues Gesetz.
Der “Zettel” ist deswegen eingeführt worden.
Entschädigung und Kündigung aus wichtigem Grund sind deine Mittel der Wahl. Wer sich entschädigen lässt, kann sein Anspruch auf Kündigung aus wichtigem Grund evt verlieren.
Das hat mir auf Anfrage die Bundesnetzagentur mitgeteilt:
Störung
Ist Ihr Telefon- oder Internet ausgefallen? Ist Ihr Internetzugang zu langsam? Was Sie tun können, erfahren Sie hier.
Wenn Sie Störungen feststellen bei
- Ihrem Telefonanschluss,
- Ihrem Internetanschluss,
- Ihrem Fernseh- oder Rundfunkanschluss,
- oder Ihrem Mobilfunkempfang,
müssen Sie diese immer zuerst Ihrem Anbieter melden. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Entstörung mitwirken müssen.
Das Gesetz verpflichtet Ihren Anbieter, eine Störung unverzüglich und unentgeltlich zu beseitigen, es sei denn, Sie haben die Störung selbst zu verantworten.
Kann Ihr Anbieter die Störung nicht innerhalb eines Tages nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen, muss er Sie spätestens innerhalb des Folgetages darüber informieren. Er muss Ihnen mitteilen, welche Entstörungsmaßnahmen er eingeleitet hat und wann die Störung voraussichtlich behoben sein wird.
Verbraucherinnen und Verbraucher können eine gesetzliche Ausfallentschädigung von ihrem Anbieter verlangen, wenn:
- der Anbieter die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen kann
Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt: .
am 3. und 4. Tag: 5 Euro oder alternativ 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, wenn dieser Betrag höher als 5 Euro ist,
ab dem 5. Tag oder pro versäumten Termin: 10 Euro oder alternativ 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, falls dieser Betrag höher als 10 Euro ist.
Das stimmt. Ist auch ohne Anfrage leicht auf deren Website zu finden. Ansonsten mischt sich die Agentur wenig in private Verträge ein. Das ist nicht deren Aufgabe.
@Mary Poppins
es gibt auch die Option einer Minderung.
https://www.o2online.de/Service/Minderung/
Mobilfunkprodukte
Ein Antrag auf Minderung bei Mobilfunkprodukten ist leider aktuell nicht möglich. Für Mobilfunkprodukte gibt es derzeit kein zertifiziertes Messtool der Bundesnetzagentur und damit keine allgemeingültige Nachweismöglichkeit für die Minderleistung.
Messtool bei einem Ausfall von einer Basisstation, die sogar in der Zeitung steht?
Für eine Kündigung aus wichtigem Grund würde ich jegliche Nachweise sammeln, die ich bekommen kann.
Natürlich ist dir das freigestellt.
Das mache ich schon! Laut der Bundesnetzagentur und dem BGB habe ich da gute Chancen außerordentlich zu kündigen!
Na dann. Wenn das die BNetzA geschrieben hat. Ist zwar ungewöhnlich, weil nicht ihre Zuständigkeit, aber du wirst es wissen.