Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service

Sehr geehrte Damen und Herren,

trotz ca. 30 Anrufen bei ihren veschiedenen Servicestationen ist meine Internetverbindung gelinde ausgedrückt miserabel - siehe beigefügten Screenshot vom heutigen Nachmittag.
Das beste Ergebnis erzielte ich eines Nachts um ca. 3:00 Uhr mit ca. 5 Mbps.
Das sind mal gerade 1% der in Aussicht gestellten 500 Mbps laut Vertrag.

Hiermit fordere ich eine Erstattung von 90% meiner bisher geleisteten Beiträge.

Sollten bis zum 21.01.2022 sich ihre zugesagten Leistungen einstellen mache ich von meinem Sonderkündigungsrech gebrauch und werde meine Erfahrungen mit ihrem Service veröffentlichen.
Bedenken Sie alle Anrufe zu ihrem Service sind in meinem Handy gespreichert, bzw. bereits in einer Datei aufgelistet.
Auch das werde ich dann veröffentlichen.
Da jeweils meine Einwilligung zur Aufzeichnung der Gespräche erteilt habe fordere ich die Herausgabe dieser Mitschnitte.

Diese Meldung erhielt mal wieder, als ich mich vorhin auf ihrer Webseite einloggen wollte:
 

Entschuldigung

Aufgrund technischer Probleme können Ihre Daten in Mein O2 derzeit nicht geladen werden. Bitte probieren Sie es später noch einmal oder versuchen es alternativ in der Mein O2 App.

Ihr O2 Team

Bleibt mir wirklich nur die Kündigung ????

 

Edit by o2_Juliane: Verschoben von o2 News zu o2 DSL: Vertrag & Tarife

Edit 11.1.2022 o2_Larissa: Verschoben zu Mobilfunknetz: Telefonie & Internet

Hallo,

du machst es hiermit öffentlich.

Registriere bitte deine Festnetznummer für „Mein o2“ und melde dich mit dieser an, anscheinend nutzt du einen Interessenten Login.

Forderungen und Fristsetzungen solltest du schriftlich nach Nürnberg senden.

LG


Und womöglich auch eine Straftat öffentlich gemacht …

Hinweis: Einzelprobleme immer in eine eigene Frage packen. Unter solchen Artikel kann man gerne z.B. Fragen zum Produkt stellen, aber möglichst keine Einzelschicksale. :wink:


Guten Morgen @hdkoeln,
herzlich willkommen in unserer Community :blue_heart: Vielen Dank für deine bisherige Geduld und dass du das Thema über mehrere Stellen angefragt hast. Allerdings ist die Community für eine Fristsetzung der falsche Ort. Damit unsere Community-Mitglieder und wir technisch beratend unter die Arme greifen können, benötigern wir noch ein paar weitere Infos:

  • Welchen Tarif hast du bei uns gebucht?
  • Welchen Router benutzt du?
  • Da du unter einem Kabel-Artikel geschrieben hast: Handelt es sich auch tatsächlich um ein Kabelanschluss oder ist eine andere Technologie?

Liebe Grüße
Larissa


  • Welchen Tarif hast du bei uns gebucht? - Mobiles Internet Flatrate bis 500 Mbps
  • Welchen Router benutzt du?  -  Mein Handy
  • Da du unter einem Kabel-Artikel geschrieben hast: Handelt es sich auch tatsächlich um ein Kabelanschluss oder ist eine andere Technologie?  -  nein  Mobiles Internet Flatrate bis 500 Mbps

Edit o2_Larissa: Verschoben zu Mobilfunknetz: Telefonie & Internet


Warum hast du das nicht im ersten Beitrag geschrieben (oder auch gleich im richtigen Forum gepostet)?

Wie sieht denn die Netzverfügbarkeit an deinem Wohnort aus? War der Empfang schonmal besser? Liegt vielleicht eine Störung vor?

Hier kannst du wie bereits erwähnt weder etwas fordern noch irgendwelche Fristen setzen. Bedenke bei deiner schriftlichen Reklamation, dass dir keine 500 MBit/s vertraglich zugesichert werden. Eine 90% Erstattung zu fordern ist mit Sicherheit nicht angemessen. Für eine außerordentliche Kündigung müsstest du zudem Messungen gemäß der Vorgaben der BNetzA einschicken.

Setze dich erstmal mit deinem Vertrag auseinander bevor du versuchst, irgendwelche Ansprüche geltend zu machen, und bedenke, dass es sich um einen Mobilfunkvertrag und keinen DSL-Vertrag handelt.


Hier passt nichts

Sonderkündigung Internet- & Festnetzanschluss

zu

Mobiles Internet Flatrate bis 500 Mbps

und das ohne Tarifbezeichnung!

Ohne einen ortsfesten Vertrag kein Anspruch auf eine zugesicherte Leistung an einem bestimmten Ort. Was wurde Dir denn an “normale Leistung” von o2 zugesichert? Sicher keine 500MBit/s.

Edit: Bisherige Regeln für Entschädigung gelten nur im Festnetz. Irgendwann wird auch was für Mobilfunk kommen, aber da werden die Regeln viel härter sein. Es ist schließlich unmöglich flächendeckend den MAXIMALwert für Mobilfunk zu gewährleisten und dann noch in Gebäudehüllen (Stahlbeton, metallisierte Fenster etc.): Zitat der BNetzA

  • Für den Mobilfunk beabsichtigt die Bundesnetzagentur, im Jahr 2022 Vorgaben zur Konkretisierung einer Minderleistung zu machen und einen Überwachungsmechanismus zum Nachweis zur Verfügung zu stellen.


Deine Antwort