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Warum O2
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Gelöst

Sonderkündigung bei nicht Erbringung der Leistung

  • December 31, 2024
  • 34 Antworten
  • 443 Aufrufe

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34 Antworten

  • Autor
  • Einsteiger:in
  • January 1, 2025

Ich weiß nicht, ob es nicht verstanden werden will, aber die SIM Karte sowie die eSim wurde überprüft und es wurde nichts festgestellt. Zumindest sagten das die schlecht deutsch sprechenden Mitarbeiter von o2 in so einigen Gesprächen.


Bumer
Legende
  • January 1, 2025

Habe ich verstanden, aber es liegt nicht an einer einzelnen SIM-Karte. Wie geschrieben, warte hier auf einen Mitarbeiter damit man sich das ansehen kann.


kunde_404
Mentor:in
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  • Mentor:in
  • January 1, 2025

Also ganz ehrlich, mehr als ca. 15MBits bekommst du im durchschnitt tagsüber bei o2 nicht, wenn du in einer guten Zelle bist vielleicht auch Mal 30MBits. Aber für den Preis den du zahlst kannst du nicht mehr erwarten.

Meiner Meinung nach.

Ich bin zufrieden damit und ich benutze das Netzt den ganzen Tag und bezahle nur eindrittel für mein  unlimited Tarif  im Vergleich zur Telekom.  Zudem nimmt es O2 auch nicht eng mit Bonitätsfragen. 

Am Anfang war ich auch sehr sauer auf O2 aber seitdem ich das Forum entdeckte und ich mich mit Problemen hier gemeldet habe wurde mir geholfen, gut geholfen und bin jetzt ein zufriedener und immer pünktlich bezahlender Kunde. Dank den tollen Moderatoren.

Es kommt tatsächlich auf deine Ansprüche und deinem Möglichkeiten an ob O2 der richtige Partner für einen ist.

Und ich liebe Priority, das Forum, bezahlen per Handyrechnung und die O2 App, ich habe nichts mehr zu meckern und das tat ich viel, wie gesagt, mußte das tolle Forum erst entdecken. Bin dankbar das ich den Vertrag und die Option habe.

 

Gruß und frohes Neues!

P.S. ich glaube nicht dass die Netzagentur dir so etwas bestätigt hat denn soweit ich weiß gilt das TK gesetzt nur für Festnetzanschlüsse wie DSL usw. und nicht für Mobilnetze bzw. Shared Medium. Kann mich natürlich irren.


bs0
Legende
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  • Legende
  • January 1, 2025

Die BNetzA wird vermutlich bestätigt haben, dass die Geschwindigkeit unter dem Richtwert liegt, aber sicherlich nicht, dass ein Vertragsbruch vorliegt. Wie der Anwalt in der Familie einen Vertragsbruch festgestellt hat, weiß ich nicht.

Das TK-Gesetz gilt natürlich auch für Mobilfunkanschlüsse, aber es gibt derzeit noch keine festgelegte Mindestbandbreite, die eine Minderung oder im extremen Fall ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht begründen, sondern nur Richtwerte. Aus diesem Grund kann man nur den Vertrag als Grundlage für eine außerordentliche Kündigung nehmen, die aber im Mobilfunkbereich eben schwer durchzusetzen ist.


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • January 1, 2025

Hallo ​@kunde_404 , danke für deine konstruktive Nachricht. Mich freut es immer sehr, wenn mal vernünftig und freundlich geantwortet wird. Wirklich super, danke.

 

genau, dass Ding mit den Ansprüchen und was man eben benötigt. Bei mir reichen die 5-15 MBits eben nicht aus, sonst wäre es mir wohl gar nicht aufgefallen und ich hätte wohl nie Speedtests gemacht. Da ich viel mit großen Dateien online arbeite, mein Handy als HotSpot für den Laptop dient, reicht mir die Bandbreite eben nicht aus. 
da kann der Vertrag noch so wenig kosten, nützt mir ja nichts. 
 

@Bumer ​@kunde_404 laut Bundesnetzagentur müssen in ländlicheren Gegenden 10% vom angegebenen Wert ( max300mbits, steht so in meinem Vertrag) erreicht werden, was 30 MBits entspricht. Und in diesem Fall sind es nur 15 mbits die ich bekomme, maximal. Auf dieser Grundlage sagte dann der Anwalt, dass ein Vertragsbruch vorliegt. Die Bundesnetzagentur sprach natürlich nicht von einem Vertragsbruch, das habe ich auch nie behauptet, lediglich die 10% sagten Sie mir. Wäre wohl auch auf deren Internetseite nachzulesen. 
 

meine Frau und meine Schwiegermutter sind beide ebenfalls bei o2, denen reichen die Geschwindigkeiten, für die beiden sind die Billigverträge genau richtig , für mich eben nicht. Habe ich vorher leider nicht drüber nachgedacht, aber auch ehrlich gesagt nicht erwartet, dass die Geschwindigkeit so mies ist. Und ​@kunde_404 du sagst es ja, maximal 15/20 mbits ist einfach Mist.

 

und die Telekom ist wenn man von der Preis/Leistung her schaut, nicht zu teuer. Man bekommt einfach ein (fast) immer stabiles und super schnelles Netz.


Bumer
Legende
  • January 1, 2025

@Bumer ​@kunde_404 laut Bundesnetzagentur müssen in ländlicheren Gegenden 10% vom angegebenen Wert ( max300mbits, steht so in meinem Vertrag) erreicht werden, was 30 MBits entspricht. Und in diesem Fall sind es nur 15 mbits die ich bekomme, maximal. Auf dieser Grundlage sagte dann der Anwalt, dass ein Vertragsbruch vorliegt. Die Bundesnetzagentur sprach natürlich nicht von einem Vertragsbruch, das habe ich auch nie behauptet, lediglich die 10% sagten Sie mir. Wäre wohl auch auf deren Internetseite nachzulesen. 

habe ich was anderes behauptet?


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • January 1, 2025

@Bumer nein, du nicht.

@kunde_404 meinte er glaube nicht das die Bundesnetzagentur mir sowas bestätigt hat. Hat sie auch nicht.


o2_Bianca
  • Moderatorin
  • Lösung
  • January 3, 2025

Hallo ​@Cristobal94,
herzlich willkommen in der o2 Community. 💙 Vielen Dank, dass du dich mit deinem Anliegen hier meldest.🙂  Du hast hier ja bereits einige Informationen zum Netz und deren Verfügbarkeit erhalten. Die im Vertrag angegebenen Geschwindigkeiten sind max. zu erreichenden Ergebnisse. Je nach Situation am jeweiligen Standort kann es zu Schwankungen bzw. unterschieden kommen. Du kannst in unserem Live Check die aktuelle Netzsituation an deinem Standort prüfen und ggf. eine Störung melden, sollte es zu Ausfällen kommen. Wie genau du ihn nutzen kannst und welche Funktionen angeboten werden, kannst du in diesem Beitrag O₂ Live Check - Netzstörungen melden, einsehen und abonnieren nachlesen.  Da sich bei unterschiedlichen Anbietern auch die Netzversorgung an manchen Orten unterscheidet, hängt mit dem jeweiligen Netz Vorort zusammen. Ein Vergleich ist in dem Fall schwierig da es sich um zwei getrennt voneinander betriebenen Netzen handelt. Über eine Sonderkündigung können wir hier leider nicht entscheiden, du kannst sie aber erneut schriftlich einreichen und prüfen lassen. Du bekommst dann von den Kolleg:innen des Fachbereichs eine Rückmeldung. ✉
Liebe Grüße Bianca


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+44
  • Legende
  • January 3, 2025

Zur Klarstellung: Die BNetzA gibt 10% als Richtwert an, daraus kann man aber keinen Vertragsbruch und aktuell auch kein Sonderkündigungsrecht leiten. Diese Werte stammen nämlich aus dem Entwurf für ein Minderungsrecht bei Mobilfunkverträgen, so wie es schon bei DSL gibt. Was natürlich nicht bedeutet, dass man keine außerordentliche Kündigung einreichen kann. Das ist grundsätzlich bei allen Verträgen möglich wenn entsprechende Gründe vorliegen, und der genannte Grenzwert könnte als Argument dienen. Ob der Vertragspartner diese akzeptiert, muss man dann sehen.