Hallo liebe Community,
wende mich an euch und hoffe auf euer Schwarmwissen in einer leider recht ernsten Situation. ich bin selber kein Kunde von o2, sondern verfasse diesen Post für die Eltern einer Bekannten.
Kurz die Eckdaten: Die Tochter (also unsere Bekannte) wird vermisst, konkret hat sie sich vor 24 Stunden aus der Unterbringung in einer Klinik abgesetzt. Sie hat ein Handy dabei (allerdings kein Smartphone), daß wohl leider auch nicht durchgängig eingeschaltet ist.
Der Vertrag dieses Handys läuft auf die Mutter der Vermissten - wir versuchen nun zu eruieren, wie genau die Vorgehensweise ist, um vielleicht auf Anrufdaten aus den vergangenen Tagen bzw. auf Standortdaten via Triangulation zuzugreifen. Wir erhoffen uns so Anhaltspunkte, wo die Person zu finden sein könnte, oder wen wir kontaktieren könnten.
Grundsätzlich ist mir bewusst, daß der Vertragsinhaber einer solchen Auskunft zustimmen muss - was hier ja kein Problem wäre, den der Vertrag läuft ja über die Mutter. Die Frage ist nur: darf der Vertragsinhaber eine solche Frage direkt an den Netzbetreiber stellen? Oder geht das nur über die Behörden, sprich Polizei? Und gibt es für eine solche Anfrage ein Formblatt oder irgendwo eine Beschreibung des Ablaufs? Habe dazu trotz Stöbern auf der Webseite leider nichts finden können.
Ich selbst habe vor einigen Jahren bei VF gearbeitet, dort gab es eine spezielle Abteilung für solche Anfragen, die dann auch immer über ein Formular eingereicht werden mussten.
Wir würden uns sehr freuen, wenn einer von euch eine Info hätte oder wenn sich vielleicht ein Mod oder Mitarbeiter von o2 sich hierzu mal äußern könnte. Das Ganze eilt, denn unsere Bekannte ist nicht ohne Grund in der Klinik gewesen und jeder Hinweis könnte hilfreich sein.
Danke vorab und Gruß
Sascha