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GSM-Ortung nach Diebstahl?

  • November 2, 2023
  • 5 Antworten
  • 234 Aufrufe

Guten Tag,

 

noch ist mein gestohlenes Smartphone eingewählt/erreichbar. Die Polizei wünscht sich im Zuge der Anzeige eine Vorgangsnummer des Netzbetreibers, da angeblich nur der Netzbetreiber in einem solchen Fall eine Ortung vornehmen darf. Leider ist der "Handyfinder" ja schon ein paar Jahre deaktiviert - das hier wäre aber wohl der ideale Anwendungsfall. Ortungs-Apps oder Ähnliches habe ich nicht aktiviert/installiert.

Kann o2 eine Ortung vornehmen und so der Polizei einen ungefähren Standort zur Verfügung stellen? Auch die Funkzelle, in der zuletzt eine Einwahl stattgefunden hat, wäre wohl hilfreich.

 

Danke für Eure Rückmeldungen!

5 Antworten

Joe Doe
Legende
Forum|alt.badge.img+37
  • Legende
  • November 2, 2023

@Pfütz Du kannst normalerweise ein Handy selbst orten. Entweder per Google Account oder Apple ID. 

Android oder iOS.

Ortung per Netzbetreiber kenne ich persönlich nur so, dass dies nur bei schweren Straftaten oder Gefahr im Verzug geschieht. Und dann nur per Anfrage durch die Strafverfolgungsbehörden.


Klaus_VoIP
Legende
  • November 2, 2023

Der Kanal hier über das Forum zu o2 ist zu langsam. Da würde ich einen anderen Kontaktkanal zu o2 suchen.


Tom_
Legende
Forum|alt.badge.img+34
  • Legende
  • November 2, 2023

@Pfütz

Eine spezielle Ortungsapp braucht es meistens nicht, meistens funktioniert die Ortung direkt beim Hersteller (iPhone, Samsung ,Google, Huawei...), wenn ein dementsprechender Account im Smartphone hinterlegt ist, und der Standortfrage zugestimmt wurde.

 

Bei einen Android Smartphone beispielsweise:

https://www.google.com/android/find/

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • November 2, 2023

Danke schon einmal für die Antworten!

Leider bin ich auf dem Handy nicht mit meinem Google-Account eingeloggt. :-(


o2_Steffen
  • Team
  • November 16, 2023

Hallo und herzlich willkommen in der Community @Pfütz. 💙

Eine Ortung des Geräts können wir hier in de Community nicht weitergeben.

Ortung per Netzbetreiber kenne ich persönlich nur so, dass dies nur bei schweren Straftaten oder Gefahr im Verzug geschieht. Und dann nur per Anfrage durch die Strafverfolgungsbehörden.

In solchen Fällen würde sich die Behörden direkt mit uns in Verbindung setzen.

Kam in den letzten beiden Wochen evtl. schon Neuigkeiten rein, wie du in deinem Fall noch vorgehen könntest?

LG Steffen