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Router Retoure. Ich kann keinen Retourenschein erstellen

  • August 3, 2026
  • 28 Antworten
  • 233 Aufrufe

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin von meinem o2 Vertrag mit O2 Homespot über die Zufriedenheitsgarantie zurückgetreten. Die Rücktritt wurde per E-Mail bestätigt und die SIM-Karte bereits deaktiviert. Ich möchte den HomeSpot-Router jetzt zurücksenden. Leider wird im Retourenportal die Seriennummer des Routers nicht gefunden und ich kann somit keinen Retourenschein erstellen. Bitte senden Sie mir einen Retourenschein dafür zu.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd xxxx

Edit o2_Gerrit 03.08.2026 Nachnamen entfernt

Edit o2_Kathi 12.08.26 Titel zur besseren Übersicht angepasst

28 Antworten

Frau Bollermann
Legende
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Welche Kategorie hast du angeklickt? 

 


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  • August 3, 2026

Ich habe beide versucht


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  • August 3, 2026

Ich habe es auch über den QR-Code des Lieferscheines versucht. Leider kann ich dort auch nichts auswählen.


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  • August 3, 2026

.


poales
Legende
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  • August 3, 2026

@Bernd99 

Danke für deine Daten, 

hier ist das weltweit öffentlich 

 

→ nimm die Auftragsnummer von Lieferschein 

 


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  • August 3, 2026

Mache ich, 

Danke


poales
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  • August 3, 2026

hier ist das weltweit öffentlich 

 

nimm die Daten raus


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  • August 3, 2026

Hallo, ich bin über die Zufriedenheitsgarantie vom Vertrag zurückgetreten. Beim Versuch, den Homespot über das Logistik-Center zurückzusenden, erhalte ich die Meldung 'Frist abgelaufen'. Bitte senden Sie mir manuell ein Retourenlabel per E-Mail zu.“


poales
Legende
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  • August 3, 2026

@Bernd99 

dann ist die Widerrufsfrist für die Hardware schon rum

 

Gut zu wissen: Die O2 Zufriedenheitsgarantie gilt nur für deinen O2 Mobile Mobilfunkvertrag. Dein O2 my Handy Kaufvertrag für die Hardware (z. B. Smartphone) kann regulär im Rahmen des 14-tägigen Widerrufrechts storniert werden.

https://www.o2online.de/service/zufriedenheitsgarantie/


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 3, 2026

Der Homespot war Teil des Vertrages und war als Leihgerät beschrieben. Es wurde mir bei Abschluss des Vertrages auch mündliche zugesichert, dass ich den Router ebenfalls im Zuge der Zufriedenheitsgarantie zurücksenden kann. Und das alles innerhalb von 30 Tagen. 


Klaus_VoIP
Legende

Mich macht auch stutzig das das überhaupt gelten soll, denn die Kategorie des HOME-Vertrages ist eigentlich NICHT ein Mobilfunkvertrag.

 

Die O2 Zufriedenheitsgarantie gilt nur für O2 Mobile Mobilfunktarife. Folgende Tarife bzw. Produkte sind von der O2 Zufriedenheitsgarantie ausgeschlossen

  • O2 Internet- & Festnetztarife 

Home-Tarif sind Internet-zuhause-Tarife!  Glück gehabt, wenn das bearbeitet wurde.


poales
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  • Legende
  • August 3, 2026

spannend,

die 14-tägige Widerrufsfrist ist vermutlich schon rum?

da besteht wohl noch Schulungsbedarf bei den O2 Mitarbeitern.


o2_Kathi
  • Moderatorin
  • August 12, 2026

Guten Morgen ​@Bernd99 😊

Danke, dass du hier dein Anliegen beschrieben hast. 

Schade, dass du dich dann doch gegen den Vertrag entschieden hast. Wann wurde dein Vertrag abgeschlossen und in welchem Zeitraum wurde er dann deaktiviert?

Konntest du in der Zwischenzeit doch noch einen Retourenschein erstellen oder hast du den Router noch zuhause?


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 12, 2026

Hallo o2_Kathi,

ich habe den Vertrag am 08.07.2026 abgeschlossen und deaktiviert wurde er dann am 03.08.2026.

Einen Retourenschein für den Router konnte ich bisher nicht erstellen. Deshalb ist der Router noch bei mir Zuhause. Ich habe inzwischen Widerspruch gegen den My Handy-Vertrag des Routers eingelegt. Dieser liegt laut Information von O2 bei der zuständigen Fachabteilung. Ich warte auf die finale Prüfung des Widerspruchs und die entsprechende Rückmeldung.


Sächsin
Legende
  • August 12, 2026

Wenn es, wie von dir beschrieben, ein "my Handy"-Vertrag war

"Ich habe inzwischen Widerspruch gegen den My Handy-Vertrag des Routers eingelegt."

dann kann das

"Der Homespot war Teil des Vertrages und war als Leihgerät beschrieben."

nicht zutreffen…

 

Ein "my Handy"-Kaufvertrag fällt, wie von ​@poales oben schon geschrieben, nicht unter die Zufriedenheitsgarantie.

 

Wie hieß denn der Tarif genau, den du abgeschlossen hattest?


o2_Rebecca
  • Moderatorin
  • August 17, 2026

Hallo ​@Bernd99 ,

Um dir bei der Klärung besser helfen zu können, wäre es super, wenn du nochmal auf die Frage von Sächsin eingehst.

Solltest du bereits eine Lösung gefunden haben, dann freuen wir uns, wenn du sie mit uns teilst 🙂

LG, Rebecca


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 17, 2026

Hallo Rebecca,

beim telefonischen Vertragsabschluss wurde mir mitgeteilt, dass ich den Vertrag innerhalb von 30 Tagen über die Zufriedenheitsgarantie widerrufen kann. Auf meine explizite Nachfrage, ob das auch für den Router gilt und ich diesen innerhalb der 30 Tagen zurücksenden kann sagte man mir: Ja, der Router ist ein Leihgerät und ist Teil des Vertrages. Sie können ihn problemlos nach Kündigung des Vertrages über die Zufriedenheitsgarantie zurücksenden und es entstehen Ihnen keinerlei Kosten.


poales
Legende
  • Legende
  • August 17, 2026

Und  was steht jetzt in der Auftragsbestätigung? 

ein Leihrouter ?

oder 

doch ein myHandyRatenkauf-Vertrag? 

am Telefon kann leider alles mögliche erzählt werden.


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 17, 2026

Hallo Poales,

es ist egal, was auf der Auftragsbestätigung steht. Lauf Paragraph 358 und 360 BGB handelt es sich hierbei um einen zusammenhängenden Vertrag. Kündigt man den Mobilfunkvertrag ist man auch nicht mehr an den Kaufvertrag der Hardware gebunden.


poales
Legende
  • Legende
  • August 17, 2026

ist man auch nicht mehr an den Kaufvertrag der Hardware gebunden.

also doch ein Kaufvertrag……...


The_Voice_70
Legende
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Und Mobilfunk und myHandy sind zwei verschiedene paar Schuhe. 😉


poales
Legende
  • Legende
  • August 18, 2026

Kündigt man den Mobilfunkvertrag ist man auch nicht mehr an den Kaufvertrag der Hardware gebunden.

bei einem  Widerruf innerhalb der Frist können beide Verträge widerrufen werden , 

 

O2 macht grundsätzlich 2 getrennte Verträge, für Mobilfunk/ Festnetz

und  Hardware, egal ob Router oder Handy . 

Das sind dann myHandyRatenkaufverträge.

die werden eigenständig vereinbart, 

das kann für 24 oder auch für 36 Monate Laufzeit erfolgen,

du kannst dann den Mobilfunkvertrag zwar verlängern oder  kündigen, 

das Gerät muss natürlich trotzdem abbezahlt werden. 

 

anders ist es bei Leihgeräten, 

der Mietvertrag kann gekündigt werden, 

unabhängig davon, ob du dir einen eigenen  Router kaufst 

oder den Mobilfunkvertrag kündigst.


o2_Kathi
  • Moderatorin
  • August 20, 2026

@Bernd99 Ist das richtig, dass du den Router in der Zwischenzeit an uns zurücksenden konntest und nun auf eine Rückerstattung wartest? Dieser wurde dir gestern als Rücksendung an uns bestätigt - sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, bekommst du eine weitere Info 🙂


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 20, 2026

Hallo Kathi,

nein, ich konnte den DSL-Router noch nicht zurücksenden. Was ich zurückgesendet habe ist eine defekte O2 Homebox von meinem inzwischen aktivierten Glasfaservertrag.

Der DSL-Router wird im Retourenportal immer noch nicht erkannt.


Sächsin
Legende
  • August 20, 2026

Jetzt wird's lustig, plötzlich ist der "Homespot" ein DSL-Router...🙈

 

Welcher von den Homespot-Routern auf

https://www.o2online.de/internet-festnetz/lte-5g-router/

war es denn?

 

Oder ist es einer von denen

https://www.o2online.de/e-shop/mobile-router?zielgruppe=privatkunden?