hi, bei O2 sind Hardware und Mobiltarif 2 getrennte Verträge.
das entscheidende ist wohl,ob beide Verträge widerrufen wurden.
Du kannst unter Vorbehalt bezahlen, damit nichts gesperrt wird.
Geht es “nur” um die 3 Monate?
es kann hier einige Tage dauern bis ein O2 Moderator vorbei schaut.
Bitte suche über die Hotline mit der Rechnungstelle das Gespräch,
sonst ist es über das Wochenende zu spät.
mfg
Hallo @Kamphof ,
wie ich sehe, konntest du bereits unsere Kundenbetreuung erreichen.
Abgeschaltet wurden beide Teile, die anteilige Berechnung wurde laut den Daten auch bereis durch eine Guthabenbuchung ausgeglichen.
Bitte entschuldige die Unannehmlichkeiten!
Viele Grüße,
Kurt
Hallo, ich habe leider erneut eine Rechnung erhalten, die die genannte Guthabenbuchung nicht enthält. Leider wurden auch Rückbuchungsgebühren erhoben, obwohl ich 1. die Lastschriftgenehmigung widerrufen hatte und 2. die Beträge für beide Telefonnummern fristgerecht überwiesen hatte.
Hergang: Widerruf wurde nicht bearbeitet, dann aber anerkannt für die Homebox und den damit verbundenen Mobiltarif. Die im Juni dafür abgebuchten Beträge von 58,40 wurden mir bisher nicht gutgeschrieben.
M.f.G. r
Hiermit widerspreche ich der Rechnung Rechnungsnummer 17xxxxxxxx/06 in folgenden Punkten
- haben Sie mir zugesichert, die zu Unrecht erhobenen Gebühren für den von mir fristgerecht widerrufenen Vertrag zur Nummer 0176…..12 zu erstatten. Die Erstattung für den Monat Juni in Höhe von 58,40 Euro steht aus. Diese haben Sie bisher weder verrechnet noch überwiesen, trotz wiederholter Aufforderung. Ich fordere sie hiermit erneut auf,mir diesen Betrag gutzuschreiben oder zu überweisen.
- habe ich am 03.09. die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung widerrufen. Dass die Rechnung nun Rücklastschriftgebühren enthält, ist daher nicht rechtens, zumal die Ihnen vertragsmäßig zustehenden Beträge von mir fristgerecht überwiesen worden sind. Ich fordere sie hiermit auf, diesen Posten zu korrigieren.
- enthält Ihre Rechnung einen widerrechtlichen Abbuchungshinweis. Die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung habe ich wiederholt widerrufen.
- hat die Rechnung eine nicht mehr gültige Adresse.
edit o2_Solveig: pers. Daten
Hier kann man nix widerrufen! Per Post an o2.
@Kamphof
enthält Ihre Rechnung einen widerrechtlichen Abbuchungshinweis. Die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung habe ich wiederholt widerrufen.
Hast du dies schriftlich gemacht ?
https://www.focus.de/finanzen/banken/einzugsermaechtigung-widerrufen-so-kuendigen-sie-das-sepa-mandat_id_7137914.html
Einzugsermächtigung muss schriftlich gekündigt werden
Zwar muss ein SEPA-Mandat nicht zwingend in Papierform erteilt werden, doch der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Sie müssen also eine Kündigung schreiben, eigenhändig unterschreiben und per Post an den Vertragspartner schicken. Dabei gibt es keine Kündigungsfristen, doch sollten Sie darauf achten, wann der nächste Betrag fällig ist.
Verschicken Sie das Schreiben rechtzeitig und bedenken dabei die Versanddauer sowie die Bearbeitungszeit. Auf Nummer Sicher gehen Sie, wenn Sie das Dokument per Einschreiben mit Rückschein versenden. Eine Einzugsermächtigung für eine einmalige Überweisung müssen Sie nicht widerrufen.
Lieber Denner. O2 reagierte weder auf Schreiben noch auf DREI EINSCHREIBEN! O2 reagiert hoffentlich (wie zuletzt geschehen), wenn mensch hier schreibt!
Hallo @Kamphof ,
es tut mir leid. durch die Stornierung/Teilzhalungen und Gutschrifterteilung ist leider ein Durcheinander entstand.
zu 1.:
haben Sie mir zugesichert, die zu Unrecht erhobenen Gebühren für den von mir fristgerecht widerrufenen Vertrag zur Nummer 0176…..12 zu erstatten. Die Erstattung für den Monat Juni in Höhe von 58,40 Euro steht aus. Diese haben Sie bisher weder verrechnet noch überwiesen, trotz wiederholter Aufforderung. Ich fordere sie hiermit erneut auf,mir diesen Betrag gutzuschreiben oder zu überweisen.
Das haben die Kollgen leider versäumt. Der Bruttobetrag , den ich dir jetzt noch ersattet habe beträgt 70,47 EUR (inkl. dem einen Tag anteiliger Grundgebühr und der MwSt.)
Die bisher erfolgte Guthabenbuchung, betraf nur die Monate danach.
zu 2.:
habe ich am 03.09. die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung widerrufen. Dass die Rechnung nun Rücklastschriftgebühren enthält, ist daher nicht rechtens, zumal die Ihnen vertragsmäßig zustehenden Beträge von mir fristgerecht überwiesen worden sind. Ich fordere sie hiermit auf, diesen Posten zu korrigieren.
Ich habe ebenfalls für die Rücklastschriftgebühren eine Guthabenbuchung erstellt.
zu 3.:
enthält Ihre Rechnung einen widerrechtlichen Abbuchungshinweis. Die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung habe ich wiederholt widerrufen.
Das tut mir leid. Soll ich die Einzugsermächtigung jetzt noch entfernen ?
zu 4.:
hat die Rechnung eine nicht mehr gültige Adresse.
Sollte die Rechnungsadresse falsch sein, passe diese bitte unter Rechnungsadresse ändern an. Eine rückwirkende Änderung der Rechnunsadresse ist leider nicht möglich.
Ich hoffe, wir haben dein Anliegen nun abschließend geklärt.
Melde dich bitte, sollte ich etwas übersehen habne.
Gurß, Solveig
Ich danke für die zeitnahe Erledigung, die mir auch ein weiteres Einschreiben erspart hat. Hoffentlich ist damit alles erledigt. Zu meiner Sicherheit möchte ich keine Einzugsermächtigung mehr erteilen.
mit freundlichen Grüßen
Hallo @Kamphof ,
der Einzugsermächtigung habe ich jetzt widersprochen. Wir werden also nichts mehr von deinem Konto abbuchen.
Ich habe gesehen, dass du zu heute einen Teilbetrag angewiesen hast.
So werden die Gutschriften in den nächsten beiden Rechnungen greifen.
Melde dich, falls noch etwas unklar sein sollte.
Ich wünsche dir einen schönen Herbsttag
Gruß, Solveig
Hallo, leider wurde dennoch abgebucht. Bitte veranlasse, dass dies im nächsten Monat nicht wieder geschieht und keine Rücklastschriftgebühren entstehen.
M.f.G.
Hallo @Kamphof ,
entschuldige, das hat sich dann mit meiner Änderung überschnitten.
Ab nächsten Monat buchen wir definitv nicht mehr ab.
Gruß, Solveig