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Keine Ermäßigung als Homespot Kunde


Hallo,

seit Ostern funktioniert hier der Sendemast nicht, bzw ist überlastet. Dadurch habe ich fast durchgehend nur noch ca 1 Mbit. Wir hoffen dass o2 da mal irgendwas macht, weil wir hier keinen kabelgebundenen Anschluss haben.

Natürlich können wir eine Erstattung beantragen WENN die Einschränkung behoben ist. Also irgendwann. Nun geht es mir um eine monatliche Ermäßigung. Den Link habe ich und nun steht da, dass ich als Homespot Kunde keine Ermäßigung bekommen kann. Das ist wirklich eine bodenlose Frechheit. Welche Möglichkeiten gibt es denn sonst noch? Ein Wechsel ist leider nicht möglich, ansonsten hätte ich mein Sonderkündigungsrecht bereits genutzt.

 

Viele Grüße von

einem genervten Homespot Nutzer 

28 Antworten

Sandroschubert
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Wie du selbst schreibst ist eine Gutschrift nach Abschluss der Einschränkung möglich.


  • Autor
  • Besucher:in
  • July 30, 2026

Es geht nicht um irgendwann sondern um jetzt. Denn wenn man einen 5g Homespot an die Kunden verkauft obwohl gar kein 5g vorhanden ist und dann auch das 4g Netz zusammenbricht, sollte man seinen Kunden schon entgegen kommen 


Sandroschubert
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Das habe ich im ersten Beitrag schon verstanden. Die Antwort ändert sich nicht.


Frau Bollermann
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@Siggi 123 

Auch mit Homespot ist man im Mobilfunk und hat Rechte: 

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • July 30, 2026

Das steht da und genau damit habe ich nun ein Problem 


Klaus_VoIP
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Prepaid und Homespot passt nicht zusammen. Wenn die Prepaid Leistung nicht passt kann man jederzeit wechseln 


bs0
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  • July 30, 2026

Welchen Tarif hast du? Wie ​@Klaus_VoIP bereits geschrieben hat, ist Homespot und Prepaid ein Widerspruch.


Frau Bollermann
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Ich würde Mobilfunk ankreuzen.. 


bs0
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  • July 30, 2026

Hat er ja. Aber du meintest bestimmt Mobilfunk Vertragskunde. Wenn er aber tatsächlich Prepaid nutzt, wird das nicht viel bringen.


Frau Bollermann
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@Siggi 123 

Hast du mal im VerfügbarkeitsCheck geschaut, ob dort noch Homespot 5G/LTE angeboten wird? 

 

Die Simkarte mal in einem Handy getestet?


o2_Solveig
  • Moderatorin
  • July 30, 2026

Hallo ​@Siggi 123 ,
herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀
Es tut mir leid. 
An deiner Adresse liegt eine Überlastsituation vor. 
Hier kann nur ein Netzausbau helfen. 
Und der ist zumindest in den nächsten Wochen nicht geplant. 
Wenn du deine Adresse jetzt bei der internet-Verfügbarkeit prüfst,
siehst du, dass wir dort auch gar keinen Homespot-Vertrag mehr anbieten können. 
Ich würde mich nach einer anderen Lösung umsehen.
Wir bieten hier nur DSL mit einer 16 Mbit Leitung an. 
Gruß, Solveig 


Klaus_VoIP
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@Siggi 123  Nutze doch einfach mal die APP “Nachweisverfahren Mobilfunk” und schau was dabei rauskommt. Leider passt es noch nicht zu einem typischen Homespot-Vertrag (Indoor, Ortsbindung usw.). 

Letztendich gilt das was Frau Bollermann geschrieben hat:

Und wie die Minderung zu erzielen wäre ist Sache des Gesetzgebers. Das lässt sich dann noch klären. 


Frau Bollermann
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Entweder Minderung  oder außerordentliche Kündigung. Was anderes wäre inakzeptabel. 

 


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  • July 30, 2026

Danke @o2 _solveig,

dass an meiner Anschrift momentan kein Homespot angeboten wird weiß ich. Allerdings habe ich letzten Dezember genau das Angebot gebucht. Bis Ostern funktionierte es auch ohne Probleme. Seitdem geht es nur von grottig bis noch grottiger. DSL ist leider keine Option, da hier im Haus kein Anschluss ist. So etwas gibt es tatsächlich noch. Ich vermute dass der Sendemast nach der Hochsaison hier an der Küste wieder etwas mehr für uns übrig hat. Es geht mir einfach um eine monatliche Ermäßigung, da wir wirklich am unteren Ende der Leistung angekommen sind. 

Lg


bs0
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  • July 30, 2026

Also hast du einen Homespot-Vertrag? Dann kannst du das Nachweisverfahren für Mobilfunk verwenden und bei entsprechendem Ergebnis eine Minderung beantragen.


Frau Bollermann
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@bs0 

Da steht doch folgender Passus 

 

Was ich sehr komisch finde... Gerade, weil dieser Tarif an eine Adresse gebunden ist.. 


Sächsin
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  • July 30, 2026

Dieser Passus erscheint nur, wenn man den ersten und den dritten Punkt (Festnetz und Prepaid) anklickt, bei Mobilfunk steht das nicht (grad getestet)

 

 

 

 

 

Ich würde es also auch über die App “Nachweisverfahren Mobilfunk” versuchen...


bs0
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  • Legende
  • July 30, 2026

Das macht auch Sinn, denn Homespot-Verträge gelten rechtlich und regulatorisch als Mobilfunkverträge, auch dann wenn sie an eine Adresse gebunden sind (das Verfahren für Mobilfunk gilt für alle Anschlüsse, die ihre Leistung über ein öffentliches Mobilfunknetz beziehen).


Frau Bollermann
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@bs0 

Ja, das schrieb ich ja oben schon. 


bs0
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  • July 30, 2026

@Frau Bollermann Ich weiß, ich wollte nur den Hintergrund dazu erläutern. Du hattest ja zu Recht geschrieben, dass du es komisch findest, weil der Tarif an eine Adresse gebunden ist, aber die BNetzA unterscheidet nur zwischen den Übertragungswegen. Aus dem Grund ist der Hinweis im Formular passend (da weder Festnetz noch Prepaid). Rechtlich und regulatorisch heißt natürlich nicht immer logisch ;-)


o2_Gerrit
  • Moderator
  • July 31, 2026

Hallo ​@Siggi 123,

die Diskussion hier gestern hat es bereits herausgearbeitet, als eine Netzfrage ist es eine Minderung für einen Vertrag im Mobilfunknetz und geht dann über diesen Weg.

Viele Grüße,

Gerrit


Frau Bollermann
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Ich hatte ja direkt in meiner ersten Antwort schon den Thread zur "Minderung im Mobilfunk" verlinkt. 

Viel Glück ​@Siggi 123  🍀 halte uns gern auf dem laufenden.


o2_Gerrit
  • Moderator
  • July 31, 2026

Ich habe nochmal nachgehakt, ​@Siggi 123, ​@Frau Bollermann und ​@bs0: Für den Homespot sind aktuell technisch keine mit der von der BNetzA zur Verfügung gestellten App vorgegebenen Messungen machbar, daher ist ein Antrag auf Minderung, der ein Messprotokoll benötigt, nicht möglich.

Ich entschuldige mich für die vorige und nicht richtige Information.

Viele Grüße,

Gerrit


bs0
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  • July 31, 2026

@o2_Gerrit Das ist dann u.U. rechtswidrig. Wie soll der Kunde in diesem Fall Ansprüche geltend machen? Oder anders gefragt: Was akzeptiert o2 in diesem Fall?


o2_Gerrit
  • Moderator
  • July 31, 2026

Es bleibt dann lediglich, einen Minderungsantrag ohne Messprotokolle an uns zu senden, ​@Siggi 123 und ​@bs0, wenn per Homespot denn keine Messung möglich ist - laut den uns vorliegenden Information können diese nicht akzeptiert werden: Festnetz: Minderung nach § 57 Abs. 4 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) | O₂ Community und Mobilfunk: Minderung nach § 57 Abs. 4 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) | O₂ Community.

Viele Grüße,

Gerrit