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Internet & Festnetz Umzug

  • August 8, 2023
  • 4 Antworten
  • 53 Aufrufe

Guten Tag,

Ich plane in 3 Monaten einen Umzug und habe aktuell eine 250 Mbit DSL Leitung gebucht. Laut Online- Verfügbarkeitscheck von o2, wäre in meiner neuen Adresse nur eine (bis zu ) 50 Mbit Leitung verfügbar. Somit wird die jetzige Bandbreite von 250 Mbit nicht gewährleistet und ich hätte laut Bundesnetzagentur ein Sonderkündigungsrecht von 1 Monat. 

Muss ich vor der Kündigung erst den Umzug beantragen und auf Antwort seitens o2 warten oder kann ich auf Grundlage des Verfügbarkeitschecks nun einfach kündigen? 

 

Vielen Dank

Lösung von Bollermann

@greekflava 

Das außerordentliche Kündigungsrecht greift eh erst nach tatsächlichem Umzug.   Bedeutet: wenn du die Ummeldebestätigung eingereicht hast.  

 

In den 3 Monaten kann sich bzgl Verfügbarkeit auch noch was ändern. 

4 Antworten

Vilureef
Legende
  • August 8, 2023

Hallo @greekflava,

Muss ich vor der Kündigung erst den Umzug beantragen und auf Antwort seitens o2 warten

Genau das solltest du tun.

LG


  • Autor
  • Besucher:in
  • August 8, 2023

Herzlichen Dank für die Hilfe 🙂

 

Lg


Bollermann
Legende
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  • Lösung
  • August 8, 2023

@greekflava 

Das außerordentliche Kündigungsrecht greift eh erst nach tatsächlichem Umzug.   Bedeutet: wenn du die Ummeldebestätigung eingereicht hast.  

 

In den 3 Monaten kann sich bzgl Verfügbarkeit auch noch was ändern. 


o2_Sven
  • Moderator
  • August 17, 2023

Hallo @greekflava ,

herzlich willkommen bei uns in der o2 Community 💙.

Da hast du von Vilureef und Bollermann ja schon ein paar Infos und Antworten zu deiner Frage erhalten. Wichtig ist hier wie schon erwähnt die Meldebestätigung die wird bei einer Sonderkündigung benötigt. Wenn du sonst noch Fragen hast, dann melde dich gerne wieder bei uns.

 

Schöne Grüße, Sven