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Entschädigung bei mangelhafter Internetverbindung


Hallo,

da wir seit Mitte Januar 2023 z.T. im Homeoffice(HO) arbeiten sollten, ist uns aufgefallen, dass die Internetverbindung nicht tragfähig ist. Bei einigen Tests und einer bezahlten Leitung über einen HomeSpot von 50 Mbit/s und einer verfügbaren Geschwindigkeit von 0,6Mbit/s, ist sicherlich nachvollziehbar, dass die Arbeit im HO nicht möglich war. Ich habe dann immer wieder bei O2 angerufen und wenn ich nachgefragt habe, ob die Kosten dafür reduziert werden, wurde mir gesagt, dass ich, wenn das Problem abgeschlossen ist, einen Antrag auf Entschädigung stellen soll. Mitte/Ende März hatte ich die Nase voll und wollte kündigen, da habe ich die finale Zusage für einen Technologiewechsel erhalten. Das schlechte Internet musste ich nun also noch bis zum 13.04.2023 ertragen. Streamen hat abends übrigens auch zu viel Frustration geführt. Der Technologiewechsel auf DSL lief gut, den HomeSpot den ich gekauft hatte, konnte ich inzwischen nicht mehr zurückgeben, da der Kauf zu lang her war. Die Kosten muss ich nun auch tragen. Als ich bei O2 anrief und nachgefragt habe, wie das nun mit der Erstattung läuft, teilte man mir die Adresse aus Nürnberg mit, an die ich mein Anliegen schriftlich richten sollte. Dann kam der Brief, der mir sagt, dass ich keinen Anspruch habe und dass es keine technischen Probleme sondern Überlastungen gab. Im Zeitraum zwischen Januar und April habe ich einen Speedtest mehrfach durchgeführt. Egal zu welcher Uhrzeit. Mehr als 2 Mbit/s kamen da nicht bei rum. Jetzt soll ich auf den Kosten sitzen bleiben, obwohl mir bei all den Telefonaten versichert wurde, dass ich eine Erstattung erhalten werde. Das sehe ich nicht ein. Vielleicht kann mir hier in der Community geholfen werden? 

Liebe Grüße

Smi-Ly

Lösung von o2_Sven

Hallo @Smi-Ly ,

herzlich willkommen bei uns in der o2 Community 💙.

Voraussetzung für eine Entschädigung ist dass ein kompleter Ausfall vorlag, wenn es bei dir auf Grund von überlasteten Basisstationen zu geringen Geschwindigkeiten gekommen ist, dann ist dies kein Komplettausfall und bei einer Überlastsituation handelt es sich um eine Einschränkung in Lastzeiten aber keinen dauerhaften Ausfall der Dienste.

 

Schöne Grüße, Sven

10 Antworten

poales
Legende
  • Legende
  • July 24, 2023

@Smi-Ly 

eine Entschädigung bei Mobilfunk ist schwierig

und eigentlich nur möglich wenn ein komplett Ausfall bestand.

siehe

https://www.o2online.de/service/entschaedigung/


o2_Sven
  • Moderator
  • Lösung
  • July 24, 2023

Hallo @Smi-Ly ,

herzlich willkommen bei uns in der o2 Community 💙.

Voraussetzung für eine Entschädigung ist dass ein kompleter Ausfall vorlag, wenn es bei dir auf Grund von überlasteten Basisstationen zu geringen Geschwindigkeiten gekommen ist, dann ist dies kein Komplettausfall und bei einer Überlastsituation handelt es sich um eine Einschränkung in Lastzeiten aber keinen dauerhaften Ausfall der Dienste.

 

Schöne Grüße, Sven


Bollermann
Legende
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@o2_Sven 

 

Bei MyHome LTE/5G aber nicht fair .. . Finde ich... 


  • Autor
  • Besucher:in
  • July 24, 2023

Das ist sehr bitter, gerade wenn man sich darauf einstellt, das man zumindest eine Teilerstattung der Grundgebühr erhalten wird…

Kompletten Ausfall gab es immer mal, aber vielleicht für 10 Minuten. Abends gab es auf jeden Fall ein Zeitfenster, wo man damit rechnen konnte, dass der Filmeabend pausiert werden muss. 


poales
Legende
  • Legende
  • July 24, 2023

@Smi-Ly 

für Festnetz gibt es zumindest die Möglichkeit einer Minderung,

ärgerlich das es bisher keine Lösung oder Entgegenkommen für Homespot Nutzer gibt.

 

Mobilfunkprodukte

Ein Antrag auf Minderung bei Mobilfunkprodukten ist leider aktuell nicht möglich. Für Mobilfunkprodukte gibt es derzeit kein zertifiziertes Messtool der Bundesnetzagentur und damit keine allgemeingültige Nachweismöglichkeit für die Minderleistung. 

Nähere Informationen finden Sie hier.

https://www.o2online.de/Service/Minderung/

 

 


Klaus_VoIP
Legende

Sorry, aber mit einer LTE-Datenverbindung ist das Ausfall-Risiko recht groß.
Für Homeoffice oder Gewerbekunden kann man nur DSL/Glasfaser und notfalls Kabel empfehlen. Außerdem hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel inkl. Datenverbindung zu stellen!


o2_Matea
  • Team
  • August 21, 2023

Hallo @Smi-Ly ,
ich kann nachvollziehen, dass die Antwort für dich nicht zufriedenstellend ist.
Können wir dich anders unterstützen?
Sollen wir nach einer  Alternative schauen? Klaus_VoIP hat z.B. vorgeschlagen:
Homeoffice oder Gewerbekunden kann man nur DSL/Glasfaser und notfalls Kabel empfehlen
Ich schaue gerne für dich nach.
Viele Grüße, Matea


bielo
Legende
  • August 21, 2023

Außerdem hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel inkl. Datenverbindung zu stellen!

 

Aber allenfalls, wenn er den Mitarbeitenden zum Homeoffice verpflichtet. Unsere Mitarbeitenden dürfen gern ins Büro kommen, sie dürfen natürlich auch Homeoffice machen, wenn sie Internet zur Verfügung stellen. 


  • Autor
  • Besucher:in
  • August 21, 2023

Danke! Wir haben nun DSL und damit haben wir bislang zum Glück keine Probleme gehabt.

Liebe Grüße

Smi-Ly


o2_Matea
  • Team
  • August 22, 2023

Hallo @Smi-Ly,
danke für deine Rückmeldung.
Es freut mich, dass ihr mit DSL eine Alternative gefunden habt🙂
Dann kann es mit dem Homeoffice ja losgehen! 
Viele Grüße, Matea