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Vertrag zum 19.12.2013 gekündigt aber nicht beendet

  • 20 December 2013
  • 9 Antworten
  • 40 Aufrufe

Hallo,

Mein Vertrag ist fristgerecht zum 19.12.2013 gekündigt. Das wurde auch auf mehrfache Nachfrage von o2 bestätigt. Heute ist der 20.12. Und die SIM Karte noch immer nicht vom Netz getrennt. Warum?
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Lösung von stefanniehaus 20 December 2013, 12:05

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9 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Wird deine Nummer vielleicht in den nächsten Tagen zu einem anderen Anbieter portiert?

Dann läuft der Vertrag bis dahin weiter.

Hallo, danke für die Antwort. Ja die Rufnummer wird zum 23.12. Portiert.Auf welcher Vertragsrechtlichen Grundlage bleibt der Vertrag bei o2 über das Kündigungsdatum bestehen? Ich bin nicht bereit die anteiligen Kosten für diese zusätzlichen Tage zu übernehmen, da ich dies nie vereinbart habe.
Benutzerebene 5
Wer sagt denn, dass für die Extra-Tage Kosten anfallen? Es rührt wohl eher daher, dass es einfacher ist eine aktive Nummer zu portieren als eine abgeschaltete.

 

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Ja, es fallen anteilige Grundgebühren an bis zum 23.12.

 

Und die Grundlage dafür ist das Telekommunikationsgesetz:

 


(1) Die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten und die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze müssen bei einem Anbieterwechsel sicherstellen, dass die Leistung des abgebenden Unternehmens gegenüber dem Teilnehmer nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Teilnehmer verlangt dieses. Bei einem Anbieterwechsel darf der Dienst des Teilnehmers nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen werden. Schlägt der Wechsel innerhalb dieser Frist fehl, gilt Satz 1 entsprechend.

 

(2) Das abgebende Unternehmen hat ab Beendigung der vertraglich vereinbarten Leistung bis zum Ende der Leistungspflicht nach Absatz 1 Satz 1 gegenüber dem Teilnehmer einen Anspruch auf Entgeltzahlung. [...]

 

 


http://dejure.org/gesetze/TKG/46.html

 

o2 ist also rechtlich verpflichtet mit der Abschaltung bis zum Tag der Portierung zu warten. Die anteiligen Grundgebühren darf o2 aber in Rechnung stellen.

Das passt auf diesen Fall aber überhaupt nicht. Es geht um eine Rufnummerportierung, nicht um die Zur Verfügungstellung der mobilen Telefon- und Internetdienstleistung als solches. Diese wird mir durch den neuen Anbieter bereits zur Verfügung gestellt. Gegenteiliges Stand nie zur Debatte. Die anteiligen Gebühren werde ich nicht zahlen. Hier geht es ums Prinzip und nicht um die paar Euro. Zur Not ist mir die Sache sogar einen Anwalt wert.
Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Du liest das Gesetz falsch.

Gerade für deinen Fall wurde diese Regelung vor 1 1/2 Jahren eingeführt.

Hättest du keine Weiterführung haben wollen, hättest du das explizit mitteilen müssen.

 

o2 kann sich hier zurücklehnen und auf die Gesetzeslage berufen.

 

Wenn du einen Anwalt finden willst, der das Telekommunikationsgesetz aushebeln kann, dann mal viel Spaß ;-)

Und ob ein Gericht sowas wegen 4 Tagen Grundgebühr (also vermutlich deutlich unter 10 Euro) verhandeln würde, steht dann auch noch auf einem anderen Blatt.

Netter Versuch. Ich lese das Gesetz absolut richtig, es wird seitens o2 nur völlig falsch zu seinen Gunsten interpretiert. Ob Sarkasmus seitens O2 Mitarbeitern hier angebracht ist, sehe ich auch als eher fragwürdig. Die anteiligen Kosten werde ich nicht tragen. Alles andere behalte ich mir vor.
Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Ich bin kein o2-Mitarbeiter. Das sind nur die Moderatoren hier.

 

Aber du kannst dich gerne an einen Anwalt wenden. Er wird dich gerne eines besseren belehren. dafür wird er ja bezahlt...

Benutzerebene 3
Da hat man das Gesetz dafür gemacht, das man weiterhin ohne Unterbrechung unter seiner Nummer erreichbar ist und dann kommt einer wie du daher und meckert... Das IST Deutschland :-(

Glaub mir o2 würde sofort abschalten, aber sie würden sich nicht gesetzeskonform verhalten!