Warum O2
Warenkorb
Service
Frage

Wegen 0,64 € Vertrag sperren??


Benutzerebene 1
Hallo zusammen.. am 28.11 kam meine Handyrechnung (45,64€), die ich am Montag, 5.12 im Shop bezahlt habe. Dummerweiße dachte ich die Rechnung wäre 44,64€ gewesen und hab 45 € draufbezahlt. Vorhin kam eine SMS von o2, dass die Rechnng nicht bezahlt sei und der Vertrag innerhalb von 3 Tagen gesperrt wird. Können die das wirklich wegen 64 Cent machen?? 😮


Zu diesem Thema können keine neuen Antworten hinzugefügt werden. Du kannst gern ein eigenes Thema erstellen.

32 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Da es noch keine für o2 verbindliche Regelung dazu gibt, ist das grundsätzlich möglich; wenns natürlich an sich erstmal schwachsinnig ist.

Benutzerebene 4
Leider kann ich dazu keine verbindliche Aussage treffen, da die zuständige Mahnabteilung nicht mehr anwesend ist. Aber es ist durchaus denkbar, dass das System dich sperren wird, da nicht die volle Rechnungssumme beglichen wurde.

 

Am besten wendest du dich morgen ab 8 Uhr an die Kundenhotline und sprichts eben mit den Kollegen darüber. Das wird sich bestimmt lösen lassen.

Benutzerebene 4
Ich hab das heute nochmal erfragt:

 

Das System ist bei dieser geringen Summe nachsichtig und führt keine Sperre durch. ☺️

 

Die 0,64 EUR würden dann einfach mit der nächsten Rechnung eingezogen werden.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Nur aus Interesse: Ist es nicht möglich, im Shop den rechnungsbetrag anzusehen? Oder wird da nur der vom Kunden gewünschten Betrag dem Kundenkonto gutgeschrieben?

Benutzerebene 3
@stefanniehaus

 

wie wäre es wenn du deine Unwahren und dummen Antworten in Zukunft vll. einfach gut sein lässt? o2 hat nicht das Recht dazu, wegen 0,64€ Rückstand einen Vertrag kostenpflichtig zu sperren. Bitte behalte doch so Antworten die keinem Menschen auf dieser Erde irgendentwas helfen einfach in Zukunft für dich.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Mir kommt es manchmal schon vor als wenn du nur zum stänkern hier bist.

 

Nenn mir doch mal einen Grund warum ein Mobilfunkanbieter bei nicht bezahlten Rechnungen nicht sperren darf.

 

- Es handelt sich nicht um einen Festnetzvertrag

- o2 ist nicht congstar

- o2 hat in den AGB keine fixe Sperrgrenze stehen

Benutzerebene 3
Liebe stefanniehaus,

 

bei dem Urteil ging es um Mobilfunkunternehmen und nicht nur um Festnetz. Desweiteren würde o2 vor keinem Gericht dieser Welt Recht bekommen, wenn Sie einen Vertrag bei 0,64€ Rückstand sperren. Also komm mal wieder auf den Boden der Tatsachen zurück und dein "o2 ist nicht congstar" kannste dir auch schenken. Jeder mit etwas Hirn dürfte zusammenhänge sehen, wenn o2 vor Gericht stehen würde.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Trotz des Urteils, das nicht für o2 gilt, gibt es keine rechtliche Regelung die o2 untersagt den Anschluss zu sperren. Und nichts anderes habe ich gesagt.

Das ist Fakt und sollte auch dir einleuchten, solange das angesprochene "etwas Hirn" bei dir vorhanden ist ;-)

Benutzerebene 1
Ich finde das alles etwas dubios.

 

Die TE sagt, ihre Rechnung beliefe sich auf 45,64€, fälschlicherweise hatte sie nen anderen Betrag im Kopf, nämlich 44,64€.

Soweit klar bis dahin ... könnte mir auch passieren!

 

Aber wozu bezahlt sie 45,00€ ... was sollen diese (ungerechtfertigten) 0,36€ bedeuten ... Trinkgeld?

Und warum hat sie im Shop niemand auf den falschen Betrag aufmerksam gemacht?

Der Vorgang/Rechnungsbetrag wurde doch sicher am PC vom dortigen Mitarbeiter aufgerufen.

 

Würde sie zumindest sagen sagen, ich hab 44,64€ überwiesen und nun macht man wegen 1,00€ ne riesen Welle ... OK.

Aber so wie das gelaufen sein soll finde ich das ziemlich merkwürdig ... zumindest kapiere ich es nicht ...

 

Beste Grüsse

Tomsten

Tomsten schrieb:
Würde sie zumindest sagen sagen, ich hab 44,64€ überwiesen und nun macht man wegen 1,00€ ne riesen Welle ... OK.

Aber so wie das gelaufen sein soll finde ich das ziemlich merkwürdig ... zumindest kapiere ich es nicht 

Vielleicht wollte der TE das Wechselgeld nicht - er/sie hat im Shop eingezahlt und nicht überwiesen - schliesslich wird das überbezahlte Guthaben mit der nächsten Rechnung verrechnet.

Benutzerebene 1
Ja ... weiss ich, ist ja dem dritten Absatz meines Beitrages zu entnehmen, dass mir bekannt ist, dass sie oder er bar bezahlte. Aber von Shop aus wird das Geld ja wohl weiter angewiesen oder überwiesen.

 

Ich fragte mich doch viel mehr, wie das im Shop abgelaufen sein soll. Wurde da nicht das Kundenkonto aufgerufen um dort zu vermerken, dass die fällige Summe eingezahlt wurde, hat sich niemand vergewissert, um welche Summe es geht, hat da einfach jemand gesagt: "Alles klar, legen sie die Kohle da auf den Tisch" ... was soll das denn für ne Art der Bezahlung sein?! So bezahle ich vielleicht, wenn ich auf dem Wochenmarkt nen Blumenkohl kaufe, aber doch nicht bei ner Mobilfunk-Rechnung.

 

Wer hat denn  den Betrag quittiert, und was sagt der- oder diejenige dazu, der/die die falsche Summe mit dem Kunden abgerechnet hat?

 

Beste Grüsse

Tomsten

Benutzerebene 3
@stefanniehaus

 

Darf ich mal fragen ob du ein Spam Bot bist? o2 KANN EBEN NICHT, den Vertrag bei 0,64€ Rückstand sperren, sollten Sie es machen, beruht dies auf keiner Rechtlichen Grundlage und o2 würde VOR JEDEM GERICHT IN DEUTSCHLAND KEIN RECHT BEKOMMEN zu 100%. Nicht zu 50% oder 60% sondern zu 100% würde o2 diesen Rechtsstreit verlieren.

 

Da jedes Gericht hier die Verhältnismäßigkeit sehen würde und die ist hier niemals gegeben. Denn wer 0,64€ in Rückstand ist, darf / kann nicht für 10€ Kostenplfichtig gesperrt werden.

Also hör einfach bitte auf, den Usern hier irgendein Müll zu erzählen, der auf keinen Rechtlichen Grundlagen beruht. Wenn jemand hilfe sucht sind alle deine Posts einfach für die Mülltonne. Wenn du bei o2 arbeitest, gibt es dir lange kein Recht, unwahrheiten hier zu verbreiten.

 

Also, mein Tip an den TE, sollte o2 dich doch sperren. Geh zu einem Anwalt und verklage o2. Die Kosten werden zum Schluss von o2 übernommen werden müssen, da der Verlierer in einem Rechtsstreit immer die Kosten zu zahlen hat. stefanniehaus kannste hier in Zukunft auch ignorieren, da mehr als "Abfall" leider nicht von ihr kommt.

 

Einfach schrecklich solche Personen hier lesen zu müssen, wenn andere Hilfe benötigen.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Gut, dann fragen wir ganz einfach:

 

Welche gesetzliche Regelung verbietet o2 einen Auschluss bei nicht bezahlten Rechnungen zu sperren?

 

Die Frage dürfte nicht zu schwer sein.

Benutzerebene 3
Zitat: "Da jedes Gericht hier die Verhältnismäßigkeit sehen würde und die ist hier niemals gegeben. Denn wer 0,64€ in Rückstand ist, darf / kann nicht für 10€ Kostenplfichtig gesperrt werden."

 

Die Verhältnismäßigkeit muss bei solchen Entscheidungen eine Rolle spielen.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Und deine persönliche Meinung ist Gesetz?

Benutzerebene 3
Also würde o2 can´t do, vor Gericht Recht bekommen, wenn Sie einen Vertrag wegen 0,64€Rückstand kostenpflichtig sperren? Ein einfaches Ja oder Nein reicht. Ich erwarte sehnlichst deine Antwort

-andre- du schreibst hier so einmüll da bekommt man das blanke k*****, du kannst ja auch nicht einkaufen gehen und am ende ander kasse blöd machen weil dir genau 0,64 euronen fehlen dann hast du auch pech gehabt. Wer nichr zahlt hat pech gehabt.
Benutzerebene 3
Lieber markus12, eben nicht. Ein Mobilfunkunternehmen darf erst ab einem gewissen Rückstand den Vertrag sperren, da fallen 0,64€mit Sicherheit nicht darunter. Bevor du andere beleidigst, solltest du deinen Horizont mal etwas erweitern. Vielen dank

Benutzerebene 2
Leute, ihr führt euch hier auf wie die kleinen Kinder, wenn sie nicht ihren Willen bekommen!

 

Fakt ist; der TE hat Leistungen in Anspruch genommen (hier: Mobilfunk) und diese müssen natürlich bezahlt werden!

Bei 0,64 Euro zu sperren wäre also im ersten Zug legitim von Seiten o2!

 

Nun hat der BGH entschieden, dass erst bei einer gewissen Summe die im Rückstand ist, gesperrt werden darf bzw. soll.

Dieses Urteil bezieht sich auf einen ganz bestimmten Anbieter und ist somit eine Einzelfallentscheidung.

Natürlich werden höchstrichterliche Urteile gerne als Grundsatzentscheidungen rangezogen. Trotzdem sind diese immer als Einzelfall zu sehen, da natürlich der TE als auch o2 immer wieder klagen können, da die Konstellation nie die gleiche sein wird, wie beim ersten Kläger.

Was meint ihr, warum die Verbraucherzentralen jedesmal vor Gericht ziehen, wenn es um Bankgebühren geht, die eigentlich schon in zig Fällen vor Gericht entschieden worden sind.

Richtig!!! Jeder Fall ist nun mal ein Einzelfall und wir Forumsleser kennen nicht die genauen Zusammenhänge.

 

Also, alle mal hier schön ruhig bleiben und nicht beleidigend werden. Das führt zu nichts!

 

Natürlich gebe ich Andre Recht, dass ein Gericht wohl wegen 0,64 Euro eine Sperre als unverhältnismäßig ansehen wird.

So würde ich es als Laie zumindest sehen.

Wie ein Gericht aber tatsächlich entscheiden würde (siehe Urteile bzgl. Pfandbons und dergleichen) weiß niemand.

Da gilt immer noch der Satz, "auf hoher See und vor Gericht, bist du in Gottes Hand".

 

Also, in diesem Sinne bleibt bei der Diskussion sachlich und haut nicht unter die Gürtellinie. Das führt zu nichts!

 

Gruß

Lexmark

Benutzerebene 4
Leute, ihr spinnt 😉 Wie kann man sich nur so angiften, wenn es gar keinen Bedarf gibt darüber zu diskutieren?

 

Abgesehen davon hat Stefanniehaus natürlich Recht. Grundsätzlich hätte o2 nach aktueller Rechtslage das Recht zu sperren. Ob das ganze dann Verhältnismässig ist oder nicht, müsste erstmal entschieden werden. Andre´s Meinung dazu ist hier sicherlich kein rechtsverbindliches Urteil ☺️

 

Da es ja aber nicht passiert, muss es ja keiner rausfinden.

 

@Tomsten

Grundsätzlich kann jeder im o2 Shop eine Einzahlung tätigen, wenn er seine Handynummer nennt. Wieviel die Person einzahlt, bleibt natürlich ihr selber überlassen und geht den Shop-Mitarbeiter nichts an. Wie hoch also die aktuelle Rechnung ist, muss er gar nicht nachsehen. Vielleicht hat der/de TE ihn nicht gefragt. Es gibt durchaus Geschäftskunden, die alle paar Monate mal ein paar hundert- tausende EUR einzahlen und sie dann einfach mit kommenden Rechnungen verrechnen lassen.

Benutzerebene 1
@ Henning

 

Da Du von Geschäftskunden und hunderttausenden von Euronen sprichst, nehme ich die Summe mal ernst und frage, ob es wohl normal ist, dass jemand soviel Bargeld auf den Tisch legt, das verrechnen lassen will ... und niemanden von o2 interessiert woher das Geld stammt, dass da gerade über ihre Konten geht?!

 

Zumindest für mich ist das kein normales Geschäftsgebaren ... klngt eher nach Steffi Grafs Papa ... was ihm durch solch ein Finanzverständnis passierte, ist weitgehend bekannt ... ☺️

 

Wie auch immer: werden Rechnungen beglichen, sollte jede Seite ein Interesse daran haben, ob der Vertrag jeweils den Bedingungen entsprechend erfüllt wurde. Stimmt ein paar Tage später was nicht, darf man sich nicht beschweren. Und in diesem Fall (mit den 0,64 Okken) sehe ich Versäumnisse auf beiden Seiten.

 

Beste Grüsse

Tomsten

Ich denke Henning meinte paar hundert bis tausende EUR und nicht hunderttausende. Da ist in seinem Post ein Bindestrich.

Benutzerebene 4
Richtig. Danke bielo ☺️

Benutzerebene 3
@o2_Henning

 

Deine Aussage stimmt doch auch wieder nicht. Nach aktueller Rechtslage ist eine Sperrung ab 15€ für UNGÜLTIG erklärt worden. Dieses Urteil kennt ihr doch sicherlich. Wieso verbreitet ihr denn unter euren Kunden unwahrheiten?

 

o2 würde wie bereits gesagt vor keinem Gericht dieser Welt Recht bekommen, wenn sie ab 0,64€ Rückstand sperren. Ich finde es ehrlich gesagt erstaunlich, wie hier die eigenen Kunden belogen werden. Nach aktueller Rechtslage ist dies  eben genau NICHT MÖGLICH kostenpflichtig zu sperren.

 

Darf sich aber jeder gerne sein Urteil bilden

 

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/02/17/mobilfunksperre-erst-ab-75-euro/

 

Zitat: "

Mobilfunkanbieter dürfen Anschlüsse erst sperren, wenn ein Kunde mit mindestens 75 Euro im Rückstand ist. Der Bundesgerichtshof wendet eine gesetzliche Regelung, die für den Festnetzbereich gilt, entsprechend auf Mobilfunkverträge an. Die Richter erklärten deshalb die Klausel eines Anbieters, der schon bei einem Rückstand von 15,50 Euro sperrt, für unwirksam.

Nach Auffassung der Karlsruher Richter übt der Anbieter mit der Sperre ein Zurückbehaltungsrecht aus. Dieses Zurückbehaltungsrecht ist aber gesetzlich nur zulässig, wenn es nicht nur geringfügige Forderungen absichern soll. 15,50 Euro hält das Gericht hier nicht für ausreichend. Angemessen seien jene 75 Euro, welche der Gesetzgeber auch fürs Festnetz festgelegt habe."

 

 

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
- Andre - schrieb:
Deine Aussage stimmt doch auch wieder nicht. Nach aktueller Rechtslage ist eine Sperrung ab 15€ für UNGÜLTIG erklärt worden. 

 

 

 


1.) Es gilt immernoch: Das Urteil gilt ausschließlich für congstar und niemand anders.

2.) Es wurde nicht die Sperrung für ungültig erklärt, sondern ein entsprechender Passus in den AGB. Und den hat o2 nicht.

 

Du kannst es drehen und wenden wie du willst. Die Fakten ändern sich dadurch nicht.