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Mahngebühren


Liebes o2-Team,

seit zwei Monaten bin ich auf Arbeitssuche. Als dabei bislang größtes Problem erwies sich die Bürokratie: Denn die vollen zwei Monate über warte ich nun schon auf meine ersten Bezüge ALGII durch das Jobcenter Neukölln, welches für besonders lange Bearbeitungszeiten, wie ich inzwischen hören musste, berühmt-berüchtigt ist, und bis heute habe ich noch keinen Penny gesehen. Wie Sie sich vorstellen können ist es nicht unbedingt einfach, ohne jedes Einkommen über die Wochen zu kommen.

So kommt es auch, dass ich verschiedene Rechnungen bislang nicht begleichen konnte. Darunter zum einen die Fixkosten meines o2-Handyvertrags für die vergangenen beiden Monate sowie die 10 Eurorate, die ich monatlich für mein Telefon bei Ihnen abbezahle.

Nun verlangen Sie von mir:

 

- 19 Euro für die Rückweisung des Geldeinzugs durch meine Bank (-> Vertragskosten)
- 19 Euro, wiederum für die Rückweisung des Geldeinzugs durch meine Bank (-> Handyrate)
- 8,40 Euro für die vorübergehende Sperrung meines o2-Vertrags

Mit ist absolut einsichtig, dass Sie für den Ihnen entstandenen Aufwand Kosten erheben müssen. Allerdings bin ich über die Höhe dieser Kosten - gerade in Hinblick auf meine Situation - rigoros schockiert. Abzüglich der Fixkosten zahle ich effektive 46,40 Euro Mahngebühren! Zahlbar bis 23.12.; habe ich die ALGII-Bezüge dann noch immer nicht erhalten, erwartet mich offenbar dieselbe Mahngebühr ein zweites mal. 

Nun hoffe ich, als jahrelanger Kunde einerseits, als einfacher Mitmensch andererseits, auf Ihr Entgegenkommen. Ich möchte Sie hiermit und in Hinblick auf meine momentan etwas präkere Situation um Ihre Kulanz in dieser Angelegenheit bitten. Bitte teilen Sie mir mit, was Ihnen hier möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
D. Schmidt 


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42 Antworten

Benutzerebene 3
Danke bs0 sehr schön zusammen gefasst

Ich habe das selbe Problem. Leider konnte mangels Deckung nicht abgebucht werden. Einmal für die Telefonrechnung 19 EUR Gebühren und einmal für das Handy 17.50 auch noch mal 19 EUR!!! Gebühren. Sorry, ich schäme mich echt Mensch zu sein. Das ist absolut freche Abzocke des Netzbetreibers. Bin ja sonst rundum zufrieden mit o2, jedoch sollte hier die Rückführungsgebühren noch mal überdacht werden. Heutzutage haben echt viele Unternehmen Probleme mit Kundenfreundlichkeit. Ich werde das auch mit dem Anwalt besprechen. Ich sehe es ein, dass Gebühren wegen Fehlabbuchungen anfallen, aber nicht so hoch.

crucenia schrieb:
Ich werde das auch mit dem Anwalt besprechen.

Ich denke, er wird dich gut beraten.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
crucenia schrieb:
Ich sehe es ein, dass Gebühren wegen Fehlabbuchungen anfallen, aber nicht so hoch.

Es steht dir frei, nachzuweisen, dass o2 einen geringeren Schaden entstanden ist und ich denke, dein Anwalt wird dir das auch sagen. Alternative 1: o2 anschreiben und um Kulanz bitten, Alternative 2: Klage erheben.

Benutzerebene 2
crucenia schrieb:
Ich habe das selbe Problem. Leider konnte mangels Deckung nicht abgebucht werden......... Heutzutage haben echt viele Unternehmen Probleme mit Kundenfreundlichkeit. Ich werde das auch mit dem Anwalt besprechen.


Ja, viele Unternehmen haben auch heutzutage echt oft ein Problem mit ihren Kunden und deren Erfüllung der Pflichten.

 

Die Mahngebühren sind hoch, keine Frage. Übertrieben? Durchaus! Aber sie sollen ja auch abschrecken. Vielleicht wird dir dies nun schmerzhaft bewusst und du schaust öfter mal auf deinen Kontostand um zu schauen, ob dein Anbieter das Geld, für die von ihm erbrachte Leistung auch abbuchen kann. Wenn es mal nicht so sein sollte, hast du noch genug Zeit O2 zu informieren. Die Lastschrift fällt nähmlich nur dann an, wenn am "Angekündigten" Tag nicht abgebucht werden kann. Zwischen Ankündigung und Abbuchung liegen aber in der Regel knapp 7 Tage. Zeit also genug, um sich bei O2 zu melden und andere Vereinbarungen zu treffen.

 

Wer diese 2 - 3 Minuten Zeit nicht findet, dafür aber anscheinend genug Zeit hat, deshalb noch zum Anwalt zu dackeln, der bekommt von mir kein Mitleid und da finde ich es auch vollkommen Richtig, das auch von Seitens O2 kein Mitleid kommt.

 

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +2
Das Hauptproblem wird sein Marco, dass die Masse der o2 Kunden einfach nicht weiß, dass man mit o2 auch reden kann! Vielleicht wären dann die meisten Probleme gar nicht vorhanden!

Benutzerebene 6
Abzeichen
andante schrieb:
Das Hauptproblem wird sein Marco, dass die Masse der o2 Kunden einfach nicht weiß, dass man mit o2 auch reden kann! Vielleicht wären dann die meisten Probleme gar nicht vorhanden!

Ein Dispo-Kredit schafft ebenfalls Abhilfe und der kostet normalerweise nur bei Inanspruchnahme. Und das ist nicht die Welt, wenn man mal ein paar Tage vielleicht um 30 Euro überzieht.

zündi schrieb:Ein Dispo-Kredit schafft ebenfalls Abhilfe und der kostet normalerweise nur bei Inanspruchnahme. Und das ist nicht die Welt, wenn man mal ein paar Tage vielleicht um 30 Euro überzieht.


Zumindest dürften die dann zu zahlenden Zinsen deutlich weniger sein als 19 EUR.

 

In einem anderen Forum haben sich kürzlich User über 7,50 EUR Gebühren für Rücklastschrift aufgeregt. Vermutlich wollen diese User, dass man noch Geld dafür bekommt, wenn der Anbieter an seine berechtigte Forderung nicht herankommt.

Hallo Bin 65 jahre Rentner habe im Mai 2012 einen Vertrag bei 02 Abgeschlossen angeblich mit kostenlosem Router wurde aber natürlich in Rechnung gestellt habe Einspruch eingelegt,wurde natürlich Abgewiesen muß aber trotz dem über 10,-€ Mahngebühr bezehlen auch sonst finde ich den Service von 02 total Beschissen habe den Vertrag Gekündigt und werde allen meinen Bekannten und Freunden Abraten bei 02 einen Vetrag Abzuschließnen

Franz Josef Luckas

Gut zu wissen.

 

Gruß Sandroschubert

Benutzerebene 6
Abzeichen
Oberschrauber schrieb:
HalloBin 65 jahre Rentner ...

 

Herzlichen Glückwunsch zum wohl biblischen Alter 😉

 

Oder aber:


Satzzeichen retten Sozialsysteme !!! 😛

 

 

Benutzerebene 2
Moin,

Es gibt ja nun mittlerweile auch einige Urteile in denen geregelt ist, das Unternehmen nicht beliebig hohe Rücklastschrift und oder Mahngebühren erheben dürfen. Von daher sollte man sich nicht grundsätzlich alles gefallen lassen und sich vorher immer mal ein wenig schlau machen.

Benutzerebene 1
Smileyhh schrieb:
Moin,

Es gibt ja nun mittlerweile auch einige Urteile in denen geregelt ist, das Unternehmen nicht beliebig hohe Rücklastschrift und oder Mahngebühren erheben dürfen. Von daher sollte man sich nicht grundsätzlich alles gefallen lassen und sich vorher immer mal ein wenig schlau machen.

 

Und bevor sich man über Mahngebühren schlau macht sollte sich lieber Gedanken machen das die Rechnungen rechtzeitig bezahlt werden dann bekommt man auch nicht Mahngebühren

Benutzerebene 7
Abzeichen +1
Smileyhh schrieb:
Moin,

Es gibt ja nun mittlerweile auch einige Urteile in denen geregelt ist, das Unternehmen nicht beliebig hohe Rücklastschrift und oder Mahngebühren erheben dürfen. Von daher sollte man sich nicht grundsätzlich alles gefallen lassen und sich vorher immer mal ein wenig schlau machen.

Diese Urteile betreffen allerdings nicht pauschal alle Unternehmen! Außerdem steht in den Preislisten bereits bei Vertragsabschluss wie viel Gebühren anfallen werden.

Wie neno schon geschrieben hat ist der beste Weg, sein Konto im Auge zu behalten.

Benutzerebene 2
Naja, nicht alles was die Unternehmen so in ihre Preislisten oder AGBs reinschreiben ist auch rechtlich haltbar. Ich glaube darüber muss man nicht diskutieren. 

 

Sicherlich sollte jeder Kunde seine Finanzn im Auge behalten  das rechtfertigt im Fall der Fälle (was auch immer vorgefallen sein mag verschuldet/unverschuldet) nicht grundsätzlich diese teils sehr hohen Gebühren.

 

Es gibt im übrigen auch betroffene Mobilfunkunternehmen...

 

 

By the Way...kein Grund sich aufzuregen  😐

Smileyhh schrieb:
By the Way...kein Grund sich aufzuregen  😐

Wir regen uns nicht auf, wir rücken nur die Situation gerade, wenn diese mal wieder falsch dargestellt wird.

 

 

Anbei eine FAQ

Sind die Kosten bei o2 für Rücklastschriften überhöht? -> Ja

Stehen diese so in der Preisliste? -> ja

Steht in der AGB das man geringere Kosten nachweisen kann? -> ja

Wurde o2 bereits vor Gericht für die überhöhten Kosten abgewatscht? -> Nein

Ändert sich das in absehbarer Zeit -> höchstwahrscheinlich ja, denn die VZ ist an der Geschichte dran, da bis dato noch kein Kunde gegen o2 geklagt und damit ein Referenurteil erstritten hat.

 

Gruß Sandroschubert

 


 

Anbei eine FAQ

Sind die Kosten bei o2 für Rücklastschriften überhöht? -> Ja

Stehen diese so in der Preisliste? -> ja

Steht in der AGB das man geringere Kosten nachweisen kann? -> ja

Wurde o2 bereits vor Gericht für die überhöhten Kosten abgewatscht? -> Nein

Ändert sich das in absehbarer Zeit -> höchstwahrscheinlich ja, denn die VZ ist an der Geschichte dran, da bis dato noch kein Kunde gegen o2 geklagt und damit ein Referenurteil erstritten hat.

 

 

 

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