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Mahngebühren


Liebes o2-Team,

seit zwei Monaten bin ich auf Arbeitssuche. Als dabei bislang größtes Problem erwies sich die Bürokratie: Denn die vollen zwei Monate über warte ich nun schon auf meine ersten Bezüge ALGII durch das Jobcenter Neukölln, welches für besonders lange Bearbeitungszeiten, wie ich inzwischen hören musste, berühmt-berüchtigt ist, und bis heute habe ich noch keinen Penny gesehen. Wie Sie sich vorstellen können ist es nicht unbedingt einfach, ohne jedes Einkommen über die Wochen zu kommen.

So kommt es auch, dass ich verschiedene Rechnungen bislang nicht begleichen konnte. Darunter zum einen die Fixkosten meines o2-Handyvertrags für die vergangenen beiden Monate sowie die 10 Eurorate, die ich monatlich für mein Telefon bei Ihnen abbezahle.

Nun verlangen Sie von mir:

 

- 19 Euro für die Rückweisung des Geldeinzugs durch meine Bank (-> Vertragskosten)
- 19 Euro, wiederum für die Rückweisung des Geldeinzugs durch meine Bank (-> Handyrate)
- 8,40 Euro für die vorübergehende Sperrung meines o2-Vertrags

Mit ist absolut einsichtig, dass Sie für den Ihnen entstandenen Aufwand Kosten erheben müssen. Allerdings bin ich über die Höhe dieser Kosten - gerade in Hinblick auf meine Situation - rigoros schockiert. Abzüglich der Fixkosten zahle ich effektive 46,40 Euro Mahngebühren! Zahlbar bis 23.12.; habe ich die ALGII-Bezüge dann noch immer nicht erhalten, erwartet mich offenbar dieselbe Mahngebühr ein zweites mal. 

Nun hoffe ich, als jahrelanger Kunde einerseits, als einfacher Mitmensch andererseits, auf Ihr Entgegenkommen. Ich möchte Sie hiermit und in Hinblick auf meine momentan etwas präkere Situation um Ihre Kulanz in dieser Angelegenheit bitten. Bitte teilen Sie mir mit, was Ihnen hier möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
D. Schmidt 


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42 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +2
Hallo dhms!

 

Du bist hier in einem Kundenforum. D.h., hier versuchen Kunden anderen Kunden zu helfen. Leider kann ich dir nur raten, dich schriftlich an o2 zu wenden. Hier deine Kontaktmöglichkeiten:

 

Telefónica Germany GmbH & Co OHG
Kundenbetreuung
90345 Nürnberg

Fax: 01805 - 57 17 66 (0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz. Mobilfunkhöchstpreis: 0,42 €/Min.)

E-Mail: vertragskunden-kontakt@o2online.de

 

Alternativ könntest du einem Moderator hier auch eine private Nachricht schreiben. Vielleicht er für dich vermitteln.

 

Viel Glück!

Claudia

Benutzerebene 7
Unsere E-Mail Adresse ist vertragskunden-kontakt@cc.o2online.de

 

Die Kollegen der Mahnabteilung sind telefonisch erreichbar unter 01805 453345 (Mo-Fr 8-20, Sa 8-17 Uhr) und auch per Chat (Mo-Fr 9-20 Uhr)

 

Generell kann ich dazu sagen, dass diese Kosten bei einer Rücklastschrift mit Sperrung leider entstehen. Sie können aber vermieden werden indem man sich vor der Abbuchung einmal direkt mit den Kollegen aus der Mahnabteilung in Verbindung setzt. Sprich bitte einmal mit den Kollegen aus der Mahnabteilung darüber.

 

Freundliche Grüße

 

Sandra 

Benutzerebene 7
Abzeichen +2
o2_Sandra schrieb:
Unsere E-Mail Adresse ist vertragskunden-kontakt@cc.o2online.de

 

 

Hallo Sandra!

 

Gibts die andere gar nicht mehr?

 

Gruß

Claudia

Benutzerebene 7
Hallo Claudia,

 

theoretisch gibt es sie noch, praktisch bekommt man da aber eine Fehlermeldung, wenn man an die Adresse ohne das cc. sendet 😉

 

Lieben Gruß

 

Sandra 

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +2
Alles klar! Hab das zwar einmal gelesen, aber ich dachte nicht, dass es Dauerzustand ist. Ist aber jetzt gespeichert 😉

Danke euch beiden! Schönes Restwochenende!

Benutzerebene 7
Abzeichen +2
Bitteschön! Das wünsche ich dir auch!

Die normale Kundenbetreuung kann dich auch zur Mahn- oder Rechnungsabteilung weiterleiten. Dafür musst du keine 0180-Nummer wählen.

 

Hier was wichtiges für dich:

 

Kostenlose Hotlines bei O₂ 

 

 

 

Vertragskunden-Hotline (auch O₂ DSL): 0800-5522211 und 0176-88855333

 

Prepaidkunden-Hotline: 0800-1090200 und 0176-88855383

 

Vertragsverlängerungs-Hotline: 0800-5522288 und 0800-8030999

 

Bestell-Hotline: 0800-0211300 und 0800-7777977

 

Prepaid-Registrierungs-Hotline: 0800-5522266

 

Vertragskarten-Aktivierungs-Hotline: 0800-6699966

 

Business-Hotline: 0800-2211122

 

Vip-Hotline: 0800-5522233

 

Hotline für Premium-Kunden: 0800-0210100 und 0800-4005540

 

Fax - Prepaid: 0800-8002002

 

und dann gibts noch ein dutzend weitere 0800er-Hotline-Nummern von o2, die ich aber nicht genau zuordnen kann z.B. 0800-8040999, 0800-8888890, 0800-0109050, 0800-5001144, 0800-1120100 und 0800-1112400

 

 

 

E-Mail-Adressen bei O₂

 

 

vertragskunden-kontakt@o2online.de

 

prepaidkunden-kontakt@o2online.de

 

interessenten-online@o2.com

 

o2-rufnummernmitnahme@o2.com   (bei Portierungsangelegenheiten)

 

vertragskunden-kontakt@cc.o2online.de      (bei Beschwerden)

 

cityberlin schrieb: 
E-Mail-Adressen bei O₂

 

vertragskunden-kontakt@o2online.de

 

Wenn du schon kopierst, wäre es schöne die aktuellen Emailadressen zu nutzen. Die o.a. gibt es nicht mehr. Stattdessen muss vertragskunden-kontakt@cc.o2online.de genutzt werden.

 

Vielleicht auch für den einen oder anderen interessant die Emailadresse für den Widerruf für Werbeeinverständnis kundenerklaerung@o2.com

 

sandroschubert


Benutzerebene 6
Abzeichen
Sandroschubert schrieb:
cityberlin schrieb: 
E-Mail-Adressen bei O₂

 

vertragskunden-kontakt@o2online.de

 

Wenn du schon kopierst, wäre es schöne die aktuellen Emailadressen zu nutzen. Die o.a. gibt es nicht mehr. Stattdessen muss vertragskunden-kontakt@cc.o2online.de genutzt werden.

 

Vielleicht auch für den einen oder anderen interessant die Emailadresse für den Widerruf für Werbeeinverständnis kundenerklaerung@o2.com

 

sandroschubert


Ich habs in derListemal geändert. Ich gehe mal davon aus, das die Emailadresse der Prepaid-Kundenbetreuung jetzt ebenfalls mit cc geschrieben werden muss, also prepaidkunden-kontakt@cc.o2online.de ?

 

gruß, zündi

zündi schrieb:Ich habs in derListemal geändert. Ich gehe mal davon aus, das die Emailadresse der Prepaid-Kundenbetreuung jetzt ebenfalls mit cc geschrieben werden muss, also prepaidkunden-kontakt@cc.o2online.de ?

 

Jeppprepaidkunden-kontakt@cc.o2online.de ist jetzt die aktuelle Emailadresse.

 

Es wäre natürlich klasse, wenn o2 dies auch auf Ihren Seiten ändert 😉

z.B. hier http://www.o2online.de/meta/impressum/

 

sandroschubert

Benutzerebene 3
Je nachdem wie hoch deine Rechnung war (sollte Sie die 75€ nicht überschritten haben) ist eine Sperrung deines o2 Anschlusses sogar gegen deutsches Recht. Dazu kannst du dir auch gerne mal folgendes durchlesen:

 

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/02/17/mobilfunksperre-erst-ab-75-euro/

 

Sollte dies bei dir zu unrecht erfolgt sein, würde ich o2 erstmal per Fax darauf hinweisen. Dank der Sperrung kannst du auf die Rücklastschriftgebühr verzichten, und diese als Schadenersatz für die gesperrte Zeit einfordern. Wenn es sich für dich lohnt würde ich gegebenfalls mal einen Anwalt einschalten. o2 handelt hier nämlich gegen ein aktuelles Urteil vom Februar 2011. Wie gesagt, aber nur wenn deine Rechnung kleiner als 75€ war.

 

Edit: Lass dir nix von stefanniehaus einreden. Die wird mit großer Wahrscheinlichkeit später noch kommen und dich vom gegenteil überzeugen wollen. In meinem Fall, hat o2 mir eine Gutschrift von 30€ eingerichtet, weil ich gesperrt wurde, wegen nur 10€ Rückstand.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
- Andre - schrieb:
o2 handelt hier nämlich gegen ein aktuelles Urteil vom Februar 2011.
Ein Urteil, das für o2 nicht gilt.

Aber das weißt du ja inzwischen schon...

Benutzerebene 3
o2 ist bewusst, dass Sie vor Gericht kein Recht bekommen würden und haben wie du ebenfalls mitbekommen hast in meinem Fall eingelenkt und mir eine 30€ Gutschrift erteilt ☺️

Mehrmals mit Anwalt drohen und auf dieses Urteil hinweisen, hat dazu gereicht. Nur nicht locker lassen. o2 wird, wenn Sie nicht dumm sind, es auf kein Urteil ankommen lassen. Da sie dann keine Kostenpflichtigen sperren mehr einrichten dürften, wenn der offene Betrag geringer als 75€ ist. Da sich scheinbar kaum jemand dagegen zur wehr setzt.

@ Andre: Ein Tipp von mir: Pass bei deinen Postings auf, dass du durch die Formulierung nicht in den Bereich der verbotenen Rechtsberatung gerätst. Eine Rechtsberatung (also das Geben einer rechtlichen Auskunft einen konkreten Fall betreffend) ist gesetzlich nicht erlaubt ist. (klick)

Daher am Besten bei konkreten Sachverhalten Hilfe geben, in dem man z.B. die Formulierungen "man könnte" statt "du könntest" etc. benutzt.

Benutzerebene 2
Leute, egal welcher Meinung bzw. Ansicht man ist; lasst die Erbsenzählerei!
"Verbotene Rechtsberatung", etc.. Wenn ich sowas schon lese!
Wir sind hier in einem Forum und geben persönliche Meinungen bzw. Ansichten ab und bestimmt keine Rechtsberatung "im herkömmlichen" Sinne.

Also alle mal locker bleiben und sachlich argumentieren!
Und vor allem daran denken; wir sind hier in einem Forum und nicht in einer mündlichen Anhörung vor dem Bundesgerichtshof. :-)

Gruß
Lexmark
Danke!!

 

Ich kann dir leider Beispiele nennen, wo Forenbetreiber deswegen abgemahnt wurden. Das hat also gar nichts mit Erbsen zählen oder locker bleiben zu tun. Und unsachlich war dies allemal nicht. Aber ok, mir kann es absolut egal sein. Ich werde künftig solche Hinweise nicht mehr geben. 

Benutzerebene 2
Wenn sich Foren speziell mit der Thematik " Rechtsstreitigkeiten" befassen, ist dein Hinweis sicherlich nützlich.
Hier im o2-Forum geht es allerdings primär um Themen rund um Mobilfunk und was damit zusammen hängt.
Andre's Hinweis bzw. Ansicht fällt sicherlich nicht unter "verbotener Rechtsberatung".

Natürlich darfst und sollst du weiterhin Hinweise geben! Verbiete dir doch nicht den Mund. :-)
Bitte halt nur darum, dass nicht alles auf die Goldwaage zu legen, bzw. immer alles streng juristisch zu sehen.
Wir sind hier User für User und bestimmt kein Anwaltsportal. ;-)

Gruß
Lexmark
lexmark schrieb:

Andre's Hinweis bzw. Ansicht fällt sicherlich nicht unter "verbotener Rechtsberatung".


Hatte ich auch nicht geschrieben!

Benutzerebene 3
Ich denke auch, dass ich hier eher meine persönlichen Ansichten zum Beste gebe.....da ich selbst direkt mit einem ähnlichen Fall betroffen war, siehe folgenden Thread:

 

http://forum.o2online.de/t5/Tarife-Vertrag/o2-kundenfeindliches-Verhalten/td-p/170232

 

Mich wurmt es noch heute, dass es fast 2 Monate zu einer einfachen Klärung gebrauch hat, genau aus diesem Grund nehme ich mir auch etwas Zeit um andere Kunden darauf hinzuweisen, dass man o2 das Geld nicht in den Rachen stecken braucht. Ich hatte mich in diesem Forum damals genau nur aus dem Grund angemeldet. Jeder Kunde hat genauso Rechte wie er Pflichten gegenüber o2 hat. Direkt sperren ist halt momentan eine Grauzone die man als Kunde nutzen kann. Nur weil gleich jeder zahlt, wenn er einen Brief von o2 bekommt, ist es noch lange nicht gesagt, dass die Gebühren auch zurecht erhoben wurden.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Andre, du darfst auch gerne darauf hinweisen, dass o2 bei (mehrfachem) Nachfragen die Gebühren erstattet.

Es bleibt aber trotzdem dabei, dass die Aussage man (außer congstar) dürfe nicht sperren - nach aktuellrer Gesetzeslage und auch aktueller Rechtssprechung - eben eine reine Lüge ist und auch so nicht haltbar ist.

Wie o2 nun selbst die Lage einschätzt und damit umgeht ist natürlich eine andere Sacche ;-)

Benutzerebene 3
Das Urteil wurde gegen einen Mobilfunkbetreiber gesprochen, o2 zähle ich ebenfalls dazu. Wie ein ähnliches Urteil gegen o2 aussehen würde, kann sich jeder selbst denken. Genau aus dem Grund gibt es auch Gutschriften, damit nur keiner vor Gericht zieht. Wer macht es schon wegen 10€? Aber diese o2 schenken, würde ich im Traum nicht. Wie gesagt, mehrmals mit Anwalt drohen und o2 wird einlenken, da Sie sich kein Urteil leisten wollen.

Andre kommt von deiner Seite auch noch etwas neues? Du bist der Held, drohst mit Anwalt und bekommst eine Gutschrift. Freut mich für dich.

 

Das o2 vor Gericht auch so ein Urteil kassieren wird streitet hier auch keiner ab, nur im Moment gibt es kein Urteil gegen o2. (ist das wirklich so schwer zu verstehen?)

 

Mal auf dich umgemünzt, o2 wird vielleicht beim nächsten mal das aussitzen, da sie wissen der droht nur und nix dahinter. Von der Seite her brauchen die sich keine Sorgen machen um ein Urteil.

 

sandroschubert

Benutzerebene 3
Wie in meinem Thread gesagt, wäre o2 nicht eingelenkt, hätte ich o2 vor Gericht wieder gesehen. Nix mit "nur Drohungen". Nach dem ich allerdings damit gedroht hatte, ist o2 eingelenkt. Also ist dies der erste schritt welchen ich in Zukunft unternehme, sollte o2 mir noch einmal dumm kommen. Genau dies hab ich auch dem TE empfohlen.

 

Zu dem anderen Thema, es gibt genug Urteile gegen "Abzockfirmen" die irgendwelche SMS Abos anderen unterschieben. Nur weil es kein Urteil gegen alle 43249823432423423 Abzockfirmen gab, ist aber EIN URTEIL FÜR ALLE GÜLTIG, und genau so verhält es sich auch mit o2. Nur weil es nicht genau EIN URTEIL GEGEN O2 gab, heißt es nicht, dass man sich vor Gericht auf genau dass Urteil vom Februar 2011 beziehen kann. Somit ist dies ein erfolg für alle Mobilfunkkunden. Egal ob o2, Debitel, Telekom, Vodafone oder Eplus.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Ja, man kann sich natürlich darauf beziehen, und ja, ein Gericht würde bestimmt genauso entscheiden, aber bis ein Gesetz erlassen wird, das eine Sperre erst ab 75 Euro rechtens ist, oder ein Gericht gegen o2 entscheidet, handelt o2 nicht rechtswidrig, wie du hier ständig behauptest. Da hat der Kunde also zwei Möglichkeiten: Auf Kulanz hoffen oder klagen. Sobald ein Kunde vor Gericht gegen o2 gewinnt (genauso wie damals Congstar) wäre diese Regelung auch für o2 bindend und eine Sperre unter 75 EUR wäre nicht zulässig.

 

Inzwischen (Juli 2011) hat der BGH genauso gegen E-Plus entschieden, aber es fehlt immer noch eine Entscheidung gegen o2. Die Verbraucherzentralen hatten E-Plus verklagt, weil sie sich eine Anschlusssperre für geringere Rückstände vertraglich vorbehielt. Der Bundesgerichtshof bestätigt also seine bisherige Rechtsprechung (Urteil gegen Congstar), betonte aber, dass die 75 Euro aus einer gesetzlichen Regelung stammt, die ausdrücklich nur für Festnetzanschlüsse gilt. Der BGH wendet nun die 75-Euro-Grenze wohl konsequent beim Mobilfunk an, aber es gibt dennoch keine pauschale Regelung. Man kann also nur festhalten, dass o2 ein gerichtliches Verfahren höchstwahrscheinlich verliehren würde, und es daher höchstwahrscheinlich nicht auf ein Verfahren kommen lassen würde. 

 

Bedauerlich ist es trotzdem, dass o2 nicht freiwillig diese Regelung anwendet. Die Gründe dafür seien erstmal dahingestellt, bekanntlich testet o2 gerne die Grenzen der rechtlichen Möglichkeiten aus und lenkt dann irgendwann ein, sobald der Druck zu groß wird.