Lösung von bs0
Zur Antwort springenBeträge aus dem Januar erneut berechnet
Ich war im Januar im Ausland -einem nicht EU-Land- und finde die Kosten, die ich damals erzeugt habe nun auf meiner Mai-Rechnung. Wie kann das sein? Hat das was mit dem neuen Umsatzsteuergesetz zu tun?
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Wurden sie wirklich erneut berechnet wie du oben schreibst oder wurden sie einfach jetzt erst berechnet?
Erneute Berechnung ist natürlich nicht ok,
Eine spätere Berechnung kommt aber durchaus vor. o2 kann die Kosten auch erst abrechnen, wenn die Abrechnungsdaten vom ausländischen Anbieter kommen. Vorher weiß o2 ja garnicht was abzurechnen ist.
Erneute Berechnung ist natürlich nicht ok,
Eine spätere Berechnung kommt aber durchaus vor. o2 kann die Kosten auch erst abrechnen, wenn die Abrechnungsdaten vom ausländischen Anbieter kommen. Vorher weiß o2 ja garnicht was abzurechnen ist.
Hi,
wurde bestimmt nicht erneut berechnet. Habe auch gestern eine Rechnung nachträglich von meinem letzten Urlaub erhalten.
Ist natürlich doof, da man es nicht mehr wirklich nachvollziehen kann, da es schon länger her ist, aber ist leider so.
wurde bestimmt nicht erneut berechnet. Habe auch gestern eine Rechnung nachträglich von meinem letzten Urlaub erhalten.
Ist natürlich doof, da man es nicht mehr wirklich nachvollziehen kann, da es schon länger her ist, aber ist leider so.
Scheint tatsächlich so zu sein. Habe gerade die Januar Rechnung angeschaut und kann die Beträge tatsächlich nicht finden. Aber ein halbes Jahr später...naja. Aber danke=)
Hier im Forum habe ich gelesen, dass O2 da paar Systemprobleme gehabt haben soll. Normal wurde solche Beträge grundsätzlich einen Monat später in Rechnung gestellt.
Habe auch ein paar Telefonate von einem Kreuzfahrtschiff aus geführt über den Seesatellit, vielleicht erklärt das auch die Verzögerung...
Hallo zusammen,
ich kenne genau das gleiche: Es kann beispielsweise durch eine Verzögerung in der Übermittlung der Kosten vom ausländischen Netzanbieter zu einer späteren Abrechnung der Gespräche kommen. Dann ist natürlich der Mobilfunkanbieter berechtigt, diese noch nicht abgerechneten Telefonate dem Kunden in Rechnung zu stellen. Hierbeit gibt es eine Verjährungsfrist von drei Jahren.
ich kenne genau das gleiche: Es kann beispielsweise durch eine Verzögerung in der Übermittlung der Kosten vom ausländischen Netzanbieter zu einer späteren Abrechnung der Gespräche kommen. Dann ist natürlich der Mobilfunkanbieter berechtigt, diese noch nicht abgerechneten Telefonate dem Kunden in Rechnung zu stellen. Hierbeit gibt es eine Verjährungsfrist von drei Jahren.
Servus,
das sehe ich anders.
Beruflich bedingt bin ich öfters im Ausland. Auf jeder Abrechnung standen bis jetzt Auslandsgespräche. Bis zum 31.05.2011 wurden alle Rechnungen beglichen.
Nun am 24.06.2011 bekomme ich eine Rechnung wo 350€ rein Auslandsverbindungen enthalten sind. Vom 01.01.2011 bis zum 05.04.2011. Auf EVN´s der Rechnungen vom 01.01.2011 steht komischer Weise nur Internetnutzung Ausland.
1. Bezahlt ist bezahlt.
2. Es kann ja jeder nach 6 Monaten kommen und die Rechnungen ändern. Egal wo und wie.
3. "Beiträge aus dem Vormonat: 0,00€" Was nun??
Nur gut das ich wechsel...
das sehe ich anders.
Beruflich bedingt bin ich öfters im Ausland. Auf jeder Abrechnung standen bis jetzt Auslandsgespräche. Bis zum 31.05.2011 wurden alle Rechnungen beglichen.
Nun am 24.06.2011 bekomme ich eine Rechnung wo 350€ rein Auslandsverbindungen enthalten sind. Vom 01.01.2011 bis zum 05.04.2011. Auf EVN´s der Rechnungen vom 01.01.2011 steht komischer Weise nur Internetnutzung Ausland.
1. Bezahlt ist bezahlt.
2. Es kann ja jeder nach 6 Monaten kommen und die Rechnungen ändern. Egal wo und wie.
3. "Beiträge aus dem Vormonat: 0,00€" Was nun??
Nur gut das ich wechsel...
Richtig. Bezahlt ist bezahlt.
Und was bisher nicht bezahlt wurde (weil noch nicht in Rechnung gestellt), muss noch bezahlt werden. Eigentlich ganz logisch, oder? Um nichts anderes gehts hier.
Und was bisher nicht bezahlt wurde (weil noch nicht in Rechnung gestellt), muss noch bezahlt werden. Eigentlich ganz logisch, oder? Um nichts anderes gehts hier.
tuerdichtung schrieb:
2. Es kann ja jeder nach 6 Monaten kommen und die Rechnungen ändern. Egal wo und wie.
Wer ändert hier Rechnungen? Es wird etwas nachberechnet, das noch gar nicht berechnet wurde. Und das darf man bis zu drei Jahren nach Leistungserbringung.
bs0 schrieb
Wer ändert hier Rechnungen? Es wird etwas nachberechnet, das noch gar nicht berechnet wurde. Und das darf man bis zu drei Jahren nach Leistungserbringung.
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Oh man diese leier wieder. Es ist natürlich plausibel, wenn die Internetverbindungen zeitnah aber die Gespräche ectrem zeitverzögert abgerechnet werden.
Servus,
was ist daran plausibel, das die Internetkosten sofort aber die Gespräche erst um Monate später verrechnet werden??
Fakt ist, das dies früher auch nicht so war. Dann sollt doch O2 mal ihre "Sammelrechnung" auf die Monate splitten.
Viel Spaß
was ist daran plausibel, das die Internetkosten sofort aber die Gespräche erst um Monate später verrechnet werden??
Fakt ist, das dies früher auch nicht so war. Dann sollt doch O2 mal ihre "Sammelrechnung" auf die Monate splitten.
Viel Spaß
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