Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service
Gelöst

Warte seit über 5 Monaten auf die Umstellung auf das DSL-L Tarif- langsam reicht es mir!


eulenspiegel
Besucher:in
Sehr geehrtes O2-Team, ich glaube, dass meine Überschrift schon alles sagt. Mir wurde vor über 5 Monaten die Umstellung auf das O2 DSL-Tarif versprochen. Seit damals hat sich nichts getan. Trotz zahlreicher Anrufe und einer Mahnung mit Fristsetzung und Androhung des Schadensersatzes werde ich ständig vertröstet. Mir wird immer gesagt, dass ein Ticket vorliege aber man nicht wisse, wann die Umstellung erfolgen werde.

Deswegen wende ich mich auf diesem Wege noch ein letztes Mal an Sie mit der Bitte, mir verbindlich mitzuteilen, wann die Umstellung endlich erfolgen soll. Sollte eine zügige Umstellung nicht möglich sein, were ich von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen und Sie darüber hinaus auf Schadensersatz in Anspruch nehmen- als Jurist kenne ich mich mit meinen Rechten und meinen rechtlichen Handlungsmöglichkeiten schon gut aus!

Ich warte auf Ihre Rückmeldung und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Lösung von o2_Lars

Hallo @eulenspiegel,

das ganze liegt dem Fachbereich vor. Wir haben hier keine Möglichkeit, das zu beschleunigen.

Zu Paragraphen und Gesetzestexten werde ich, mangels juristischer Ausbildung, keine Aussage treffen, gerne kannst Du dies natürlich als Anwalt in eigener Sache an die ladungsfähige Anschrift an den Juristischen Fachbereich adressieren.

Gruß,

Lars

21 Antworten

lockenköpfchen
Stammgast
Forum|alt.badge.img+1
Da dies hier ein KUNDEN-HELFEN-KUNDENforum ist,wirst du bei deinem Problem wohl keine Hilfe zu erwarten haben.Im Übrigen wundere ich mich,daß du dich als Jurist so lange veralbern lässt...😉


Dann poste doch mal den Schriftsatz. Würde mich interessieren.

Im Zweifelsfall haben wir was zu lachen.  ☺️


Frechnuss
Einsteiger:in
Forum|alt.badge.img+5
  • April 7, 2018
Als Nichtjurist frage ich mich: Schadensersatz?


eulenspiegel
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • April 7, 2018
Klaus_VoIP, was soll Ihr sinnloses Kommentar-ist es Ihnen langweilig? :-D


eulenspiegel
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • April 7, 2018
Lockenköpfchen, danke für den Hinweis, ich dachte, dass auch hier die Moderatoren vorbeischauen und Hilfe leisten könnten. Zu Ihrer Frage: Ich frage mich auch selber, warum ich mich so lange vertrösten lassen habe- wahrscheinlich einfach aus Bequemlichkeit/Faulheit und wegen der Hoffnung, dass die O2- Herrschaften es doch irgendwann mal doch gebacken kriegen.


Nein, echtes Interesse!

Das das eher eine Lachnummer werden könnte, spielt eher auf den "närrischen " Eulenspiegel an.  😉

Nomen est Omen o.ä.


lockenköpfchen
Stammgast
Forum|alt.badge.img+1
Kurzer Hinweis meinerseits : Wenn man hier mit der Rechtskeule droht,ist Hilfe das Letzte,was man erwarten kann.Dann wäre die Sache ein Fall für die o2-Rechtsabteilung,da werden die Mods als o2-Angestellte den Teufel tun und sich mit irgendwelchen Meinungsäusserungen in die Nesseln setzen....Herr "Jurist".




eulenspiegel
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • April 7, 2018
Schon OK, "Locke", locker bleiben und atmen Sie locker durch die Hose...


Sandroschubert
Legende
Hat das Topic nicht etwas damit zu tun? https://hilfe.o2online.de/thread/226502-falscher-router-bekommen 


eulenspiegel
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • April 8, 2018
Nein, wie kommen Sie denn darauf? Das sind zwei verschiedene Sachverhalte.


Sandroschubert
Legende
Ok dann habe ich Stefans antwortet falsch gelesen. Dort steht das nach dem Technologiewechsel der Tarifwechsel angelegt werden kann. Entschuldige bitte.


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+44
  • Legende
  • April 8, 2018
Sofern du nicht gerade im ersten Semester Jura studierst, magst du mal erklären wie du bei diesem Sachverhalt eine außerordentliche Kündigung und auch noch einen Schadensersatzanspruch begründest? Zahlst du etwa für einen Tarif, den du nicht nutzen kannst? Wenn du hier schon mit "Ich bin Jurist" kommst, dann solltest du auch alle Fakten nennen, denn sonst sind die bisherige Reaktionen hier absolut nachvollziehbar.


  • April 8, 2018
bs0 schrieb:

Sofern du nicht gerade im ersten Semester Jura studierst, magst du mal erklären 

Mich persönlich würde auch in diesem Fall eine Erklärung sehr interessieren. ☺️

Abgesehen davon, dass aufgrund der bisher dargelegten Umstände auch für mich rätselhaft ist, wie man ein Recht auf außerordentliche Kündigung geschweige denn einen Anspruch auf Schadensersatz begründen will und durchsetzen zu können glaubt, verwundert mich immer wieder, dass man meint, sich (berechtigt oder auch nicht) als Jurist ausgeben zu müssen. Grade als praktizierender Jurist mit gewisser Erfahrung sollte man wissen, dass man vielleicht Oma Bräsecke oder Onkel Paschulke damit beeindrucken kann, aber sicher nicht ein großes Unternehmen. 😉


eulenspiegel
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • April 8, 2018
bs0, schon mal vom Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 III 2 BGB gehört bzw. gelesen? Wahrscheinlich nicht? Wahrscheinlich sagt dir der Begriff "Deckungsschaden" und die Rechtsprechung des BGH dazu auch nichts, daher wird es mir ziemlich schwer sein, dir mein Vorbringen zu erklären. Wie dem auch sei, du kannst von mir aus den Thread hier schließen, offensichtlich bekommt man hier keine konstruktive Hilfe, sondern nur Besserwisserei vorgehalten. Schade eigentlich, ich habe wirklich gehofft, dass mein Anliegen endlich gelöst wird, zumal hier auch O2-Moderatoren mitlesen.


  • April 8, 2018
eulenspiegel schrieb:

bs0, schon mal vom Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 III 2 BGB gehört bzw. gelesen? 

Ich hatte ja schon die ganze Zeit meine Zweifel, aber jetzt glaube ich nie und nimmer, dass Du Jurist bist. Und wenn doch: Au weia. 


eulenspiegel
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • April 8, 2018
Omikron, es muss echt frustrierend sein, seine Brötchen durch Forenbeiträge am Sonntag Abend verdienen zu müssen- Sie Bemitleidenswerte/r. 


  • April 8, 2018
eulenspiegel schrieb:

Omikron, es muss echt frustrierend sein, seine Brötchen durch Forenbeiträge am Sonntag Abend verdienen zu müssen- Sie Bemitleidenswerte/r. 

Witzig. ☺️ War ja klar, dass so ein oder ein ähnlicher Quatsch früher oder später kommen musste. Diese niveaulose Reaktion überrascht mich nicht im geringsten. 😉

Und außerdem: Danke. Denn jetzt bin ich mir sicher, dass Du alles bist, aber kein Jurist, und als solches akzeptiere ich nur Menschen mit dem ersten Staatsexamen. 

Bemitleidenswert finde ich eher solche Menschen, die sich nicht weiter zu helfen wissen, als sich als Jurist auszugeben, um  an den Haaren herbeigezogene "Argumente" zu unterstreichen, die man sich mühsam bei Google zusammengesucht hat. Besonders bemitleidenswert finde ich, wenn man nach dem Ertappt-werden dermaßen hilflos ist, dass man andere niveaulos und unsachlich angreifen zu müssen glaubt.

Der § 313 BGB wird nach meiner Erfahrung übrigens sehr gerne von Hobby-"Juristen" (also Laien) und Anfängern ins Feld geführt, wenn einem sonst nüscht weiter einfällt. 😉


eulenspiegel
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • April 8, 2018
"Besonders bemitleidenswert finde ich, wenn man nach dem Ertappt-werden dermaßen hilflos ist, dass man andere niveaulos und unsachlich angreifen zu müssen glaubt."

Omikron, wer hat denn wen hier zuerst angegriffen? Lesen Sie doch mal Ihren vorherigen Beitrag. Wie war der Spruch: "Wer austeilen kann, muss einstecken können". Ich will Sie jetzt aber bei der Arbeit nicht weiter stören- der Soll an Forenbeiträge muss ja erfüllt werden  


  • April 8, 2018
eulenspiegel schrieb:

wer hat denn wen hier zuerst angegriffen? 

Ich habe Dich nicht angegriffen. Ich habe lediglich - zugegeben: pointiert - meine Meinung zum Ausdruck gebracht, dass Du nie und nimmer ein Jurist bist. Nach Deinen - vorsichtig ausgedrückt: - wenig fundierten "juristischen" Äußerungen musst Du in einem Forum damit leben, dass Dir das jemand auf den Kopf zusagt. Das hat Dich offenbar derart getroffen, dass Du in die unteren Schubladen gegriffen und lächerliche Behauptungen aufgestellt hast. 

eulenspiegel schrieb:

"Wer austeilen kann, muss einstecken können". 

Wieso "einstecken"? Ich amüsiere mich hier köstlich über den Quatsch, den Du schreibst. Dafür müsste ich ja fast schon Vergnügungssteuer bezahlen. ☺️

eulenspiegel schrieb:

Ich will Sie jetzt aber bei der Arbeit nicht weiter stören- der Soll an Forenbeiträge muss ja erfüllt werden  

Herrlicher Blödsinn! ☺️  Glaubst Du das wirklich? Auch, dass hier irgendwer Geld für Beiträge bekommt? Dann muss ich mich wiederholen: Au weia. Ich vermute jedoch eher, dass Du einfach nur provozieren willst, nachdem Du gemerkt hast, dass Du mit Deinen "Argumenten" nicht weiterkommst. Aber auch die Provokation gelingt Dir nicht, nachdem Du hier schon niemanden weder von Deiner Eigenschaft als "Jurist" noch von Deinen "Argumenten" überzeugen konntest. Im Gegenteil: Du bewirkst nur ein müdes Gähnen. Du bist hier bei Weitem nicht der erste, der so einen hanebüchenen Nonsens geschrieben hätte, nachdem er gemerkt hat, dass er auf dem falschen Gleis in die falsche Richtung unterwegs ist. 😉


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+44
  • Legende
  • April 8, 2018
Glaub mir, ich kenne mich auch aus, weiß was in § 313 III BGB steht, und auch wie schwer es ist sowas durchzubekommen. Deckungsschaden? Nicht dein Ernst, oder?

Wie auch immer, eventuell kann ein Moderator dir tatsächlich helfen, aber das kommt natürlich darauf an warum die Umstellung nicht erfolgen konnte. Da du immer noch keine Fakten genannt hast, kann man das auch nicht beurteilen. Für eine konstruktive Hilfe sind auch konstruktive Angaben des Fragestellers hilfreich.

Ich wünsche dir trotzdem viel Erfolg mit deinem Vorbringen.


o2_Lars
  • Moderator
  • Lösung
  • April 10, 2018
Hallo @eulenspiegel,

das ganze liegt dem Fachbereich vor. Wir haben hier keine Möglichkeit, das zu beschleunigen.

Zu Paragraphen und Gesetzestexten werde ich, mangels juristischer Ausbildung, keine Aussage treffen, gerne kannst Du dies natürlich als Anwalt in eigener Sache an die ladungsfähige Anschrift an den Juristischen Fachbereich adressieren.

Gruß,

Lars