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Wie kann man die Gesprächsaufzeichnungen von der O2-Kündigungshotline anfordern?


Ich habe mich im September 2015 von der O2-Kündigungshotline zu einer Verlängerung bis 11.05.16 überreden lassen. In dem Gespräch wurde mir

zugesichert, dass ich den Vertrag dann mit einem Monat Kündigungsfrist (also 11.04.16) kündigen kann. Nun heute sagt man mir an der Kü-Hotline, dass aber 3 Monate vorher gekündigt werden müsste, es wäre im System nichts anderes vermerkt. Ich muss dann ab 11.05.16 für ein Jahr 39,99 € bezahlen (Mobilfunk-Flat, 500 MB Daten). Da ich damals der Gesprächsaufzeichnung zugestimmt habe und mir sicher bin, nach der Kü-Frist gefragt zu haben und mir der eine Monat bestätigt wurde, würde ich gerne die Gesprächsaufzeichnung anfordern.

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Lösung von Anonymous 30 March 2016, 20:19

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20 Antworten

An die Gesprächsaufzeichnungen, so überhaupt welche gemacht wurden, kommst du nicht ran. Einzig die E-Mails, die dann kommen, können dir helfen. Was steht da drin?

Da steht nur drin:

"wir freuen uns, dass Sie sich entschieden haben, weiterhin unseren Service von o2 zu nutzen.

Die vorliegende Kündigung zu Ihrem Vertrag mit der Nummer 49176xxxxxxx betrachten wir als gegenstandslos. "



Nichts zur Kündigungsfrist. Telefonisch bestätigt und im Portal unter MeinVertrag steht Enddatum 11.05.16.

Ich hatte mir extra einen Termin im kalender eingetragen, damit ich es nicht vergesse.

Na, hab noch ein Mail gefunden. Steht aber auch nur der Preis (Rabattierung auf den 39,99 €-Grundtarif) drin.

Warum hast du da nicht reagiert? Gerade solche Absprachen sollte man schriftlich bekommen.

Ich kenne diese kurze Frist auch nur bei den Flex-Tarifen. Dazu hättest du in einen solchen umgestellt werden müssen. Das wäre dir dann bestätigt worden. Habt ihr über Flex-Tarife gesprochen?

Die letzten 10 Jahre hatte ich keine Probleme mit telf. Verlängerungen/Zusagen bei O2.

Fehler bei Absprachen sind ja nicht die Regel. Dennoch muss man das immer prüfen. Magst du noch die Frage nach dem Flex-Tarif beantworten?

Über Flex-Traife haben wir nicht gesprochen.

Aber ich habe gerade nochmal mit der Kü-hotlinegesprochen und man kann die Gesprächsaufzeichnungen schriftlich bei  Telfonica Germany, Kundenbetreuung, 90345 Nürnberg anfordern.

Benutzerebene 7
Abzeichen
Dann mach das mal und meld dich ob das wirklich funktioniert hat,das wäre ja dann für viele andere auch eine Lösung!

Werde ich tun, ich schätze aber mal, dass das einige Zeit in Anspruch nehmen wird und ich weiß auch nicht was ich mache, wenn ich nach 4 Wochen noch immer keine Reaktion bekomme. Schaun mer mal

Natürlich kann man sie anfordern. Du wirst nur keine bekommen.

Sofern ihr nicht mal über einen Flex-Tarif geredet habt, hilft dir auch die Aufzeichnung nicht weiter. Dann hat sich der Agent geirrt und daraus kannst du leider gar keinen Anspruch ableiten.

Mit Deinem Halbwissen hilfst Du hier im Forum kaum weiter....wie man auch in anderen Beiträgen sehen kann. Don't feed the troll...

Sind wir nun beim Beleidigen anderer User angekommen? Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

Was habe ich dir getan, dass du so reagierst. Ich habe dir meine Meinung zum dem Thema geschrieben. Du musst sie nicht glauben. Du musst sie nicht gut finden. Dennoch erwarte ich respektvollen Umgang.

Eine Beleidigung sieht anders aus. Meine Meinung ist, dass Du keine Ahnung hast und immer eher versuchst den Fehler dem Nutzer als O2 unterzuschieben. Sicherlich ist beides möglich. Aber die Erwartungshaltung von enttäuschten Nutzern hier ist, dass eine verbindliche, korrekte Antwort zielführender ist, als Mutmaßungen, Spekluationen oder den Versuch das Vertrauen der Nutzer in telef. O2-Gesprächen/Zusagen als Fehler des Nutzers darzustellen.

Benutzerebene 7
Hallo allerseits,

gerne verweise ich hier noch einmal auf unsere https://, also seid lieb zueinander ☺️

@https:///people/ThorstenB: Eine ein-monatige-Kündigunsfrist haben wir ausschließlich für unsere Flex-Tarife ohne feste Laufzeit, für alle anderen Tarife gilt, wie in den Vertagsunterlagen und AGB auch angegeben eine drei-monatige Kündigungsfrist zum Vertragsende. Eine mündliche Aussge, die etwas anderes behauptet ist weder korrekt noch bindend.

Tut mir Leid, dass ich Dir keine positivere Rückmeldung geben kann.

Gruß,

Lars

Hallo Lars,

das Problem wäre mit der Aufzeichnung ja leicht behoben. Bekommt man denn entsprechend der Auskunft der Kü-Hotline die Aufzeichnung oder stimmt es wie von bielo geschrieben, dass man die nicht bekommt?

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Aufzeichnungen gibt es - wenn überhaupt welche bestehen - nur zu Trainingszwecken.

Die Kundenbetreuung hat darauf keinen Zugriff. Entsprechend wird man auch keine Aufzeichnung bekommen können.

Dann kann man sich auch nicht mehr auf die Aussagen der Kü-Hotline verlassen. Bis vor ca. 1,5 Jahren hatte man immer Experten die sich wirklich auskannten und man einer fernmündlichen Vereinbarung bedenkenlos trauen und zustimmen konnte.





Dann kann man sich auch nicht mehr auf die Aussagen der Kü-Hotline verlassen. Bis vor ca. 1,5 Jahren hatte man immer Experten die sich wirklich auskannten und man einer fernmündlichen Vereinbarung bedenkenlos trauen und zustimmen konnte.



Deine Enttäuschung ist nur zu verständlich.

Andererseits gibt es genau für solche Situationen (Irrtümer, Missverständnisse, etc.) die Widerrufsmöglichkeit bei z.B telefonisch geschlossenen/veränderten/verlängerten Verträgen. Die menschliche Sprache ist nun einmal die Hauptursache für Missverständnisse. 😉  Dazu muss man natürlich Vertragsunterlagen (in diesem Fall die Bestätigungsmail, Anhänge) sorgfältig lesen. Hättest Du das, wäre Dir sicherlich aufgefallen, dass da was nicht stimmt.

Das wirst Du jetzt sicher nicht gerne hören, aber: selbst wenn der Hotline-Agent Mist gebaut haben sollte (was nach Deiner Schilderung durchaus möglich ist), bleibt allerdings zumindest ein Teil der Verantwortung auch bei Dir.

Deinen Angriff auf bielo finde ich übrigens unfair. Einen User/Kunden, der freiwillig, ehrenamtlich und unentgeltlich anderen Usern/Kunden hilft, einen Troll zu nennen, ist nicht in Ordnung. Offenbar haben Dir seine Antworten einfach nicht gefallen. Gerade bielo ist ausgesprochen hilfreich und außerdem unter uns Community-Experten bekannt dafür, klar und deutlich seine Meinung zu schreiben, die nicht selten auch kritisch ggü. o2 ist.

Hallo Fuchs,

liest Du Dir zu allen Verträgen, PC-Programmen, Smartphone-Apps etc die AGB durch?

Die Kündigungsfrist wird ja nicht in der Tarifzusammenfassung in der Bestätigungsmail aufgeführt.

Jetzt habe ich die AGB gelesen und ja, bei Verträgen mit einer Laufzeit kleiner 6 Monate gilt als Standrad eine Kü-Frist von 14 Tagen bis 4 Wochen, ansonsten 3 Monate.

Ansonsten habe ich gestern (aus einer denkbar schlechten Verhandlunsposition) meinen Vertrag um 24 Monate verlängert um nicht die 39,99€ zahlen zu müssen. Und in der nun heute erhaltenen Bestätigungsmail fehlt schon wieder eine gestern am Telefon gemachte Zusage. Jetzt darf ich mich schon wieder in der Telefon-Wartschleife anstellen.

Viele Grüße

Thorsten

liest Du Dir zu allen Verträgen, PC-Programmen, Smartphone-Apps etc die AGB durch?



Die Frage führt nicht weiter. Denn egal, was ich persönlich tue oder unterlasse, gilt generell, dass man mit seiner Unterschrift, dem Setzen eines Häkchens und einem Klick, oder der telefonischen Zustimmung ohne Widerspruch gegen zugesandte Unterlagen AGB etc. akzeptiert. Wenn man sie nicht liest, bevor man ihnen zustimmt bzw. ihnen nicht widerspricht, ist das einfach "Schuld eigene".

Und ja, ich persönlich lese die AGB stets durch, zumindest in den relevanten Teilen. Wenn ich es nicht täte und später das Nachsehen hätte, würde ich mich dann nicht beklagen. Denn Vertragsunterlagen, AGB, Preislisten usw.. sind keine Deko und kein Schmuckreisig, sondern dazu da, dass man sie zur Kenntnis nimmt. Tut man es nicht, geht man ein gewisses Risiko ein. Ich gebe allerdings zu, dass ich diesbezüglich (möglicherweise berufs- und erfahrungsbedingt) vermutlich zu einer verschwindend geringen Minderheit gehöre.

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