Hallo,
ich hätte gerne eine Liste aller ein- und ausgehender Anrufe an/von meinem Handy. Auf dem Einzelverbindungsnachweis der Rechnung stehen ja nur die Anrufe die ich selbst getätigt habe, daher die Frage. Kann man dies beantragen oder müsste ich meinen Anwalt damit beauftragen?
Wie lange werden diese Daten bei O2 gespeichert?
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Das geht m.E. nur über einen richterlichen Beschluss.
oje_superfrog schrieb:Hat dein Handy keine Protokollfunktion? Da ist das alles fein säuberlich mit Datum, Uhrzeit und Rufnummer aufgelistet, mindestens für die letzten 30 Tage.
Hallo,
ich hätte gerne eine Liste aller ein- und ausgehender Anrufe an/von meinem Handy. Auf dem Einzelverbindungsnachweis der Rechnung stehen ja nur die Anrufe die ich selbst getätigt habe b...]
Eine Fangschaltung tut das auch, aber auch nicht rückwirkend sondern ab dem Tag der Schaltung.
@pirol430 Welches Telefon macht das/kann das?
Gruß
@pirol430 Welches Telefon macht das/kann das?
Gruß
Sandroschubert schrieb:@pirol430 Welches Telefon macht das/kann das?Jedes Nokia mit Symbian S60 oder höher. Dort kann ich eine detaillierte Protokolldatei abrufen, die mir neben der Telefonie auch komplett die Datenverbindungen aufgeschlüsselt nach Mobilfunk und WLAN ausgibt. Zur Zeit nutze ich ein gehacktes Nokia mit Symbian 3 Costum Firmware, dort ist die Dauer des Protokolls sogar bis auf 999 Tage erweiterbar.
danke für die Infos, meine Smartphone hat ein Journal, aber da wird nach ca. 1 Woche gelöscht. Man kann es auch nicht weiterleiten. Es geht hier mehr darum, das jemand behauptet mehrmals versucht zu haben mich zu erreichen und mir angeblich auch auf die Mailbox gesprochen hat, ich aber weder den Anruf erhalten noch einen Mailbox Eintrag habe.
Wieso musst du jetzt das Gegenteil beweisen? Er kann doch seine Behauptung belegen. Gerade wenn er auf die Mailbox sprach.
Sobald derjenige auf deine Mailbox gesprochen hat, muß die Verbindung doch aus seinem EVN hervorgehen. So lässt sich das Ganze ohne Zweifel belegen, oder halt auch nicht. Je nach dem ...
Wir kennen jetzt natürlich nicht die Einzelheiten des zugrundeliegenden Sachverhalts, aber normalerweise wäre doch der andere in der Pflicht, nachzuweisen, dass er Dich versucht hat anzurufen, falls es um die Durchsetzung irgendwelcher Ansprüche ginge.
Zitat pirol430:
"Sobald derjenige auf deine Mailbox gesprochen hat, muß die Verbindung doch aus seinem EVN hervorgehen. So lässt sich das Ganze ohne Zweifel belegen, oder halt auch nicht. Je nach dem ... "
Falls der andere überhaupt EVNs erhält.
"Sobald derjenige auf deine Mailbox gesprochen hat, muß die Verbindung doch aus seinem EVN hervorgehen. So lässt sich das Ganze ohne Zweifel belegen, oder halt auch nicht. Je nach dem ... "
Falls der andere überhaupt EVNs erhält.
Fuchs schrieb:Wäre mir in dem Fall herzlich egal. Und zwar aus genau dem von dir genannten Grund:
Falls der andere überhaupt EVNs erhält.
normalerweise wäre doch der andere in der Pflicht, nachzuweisen, dass er Dich versucht hat anzurufen
Da bin ich mir nicht sicher, hängt das nicht davon ab wer wen verklagt. Um es mal kurz zu schildern, ein recht großes Unternehmen hat bei mir arbeiten durchgeführt und dabei mein Haus beschädigt. Das Unternehmen hat schon mehrmals mündlich zugesagt den Schaden zu beheben. Gestern hat mich nun einer der MA angerufen und mir zugesagt, das es sofort erledigt wird, wenn das Wetter besser ist. Ich wollte dies schriftlich bestätigt haben, dem hat er zugestimmt und mir gesagt er schreibt gleich eine E-Mail mit dem besprochenen Inhalt als Bestätigung. Heute hatte ich die Mail noch nicht, also habe ich beim Kundenservice angerufen, die sagten mir, das kein Gespräch stattgefunden hätte, in meinem Kundenkonto würde stehen, das der MA gestern mehrmals versucht hat mich zu erreichen und mir schließlich eine Nachricht in der Mailbox hinterlassen hat, dass ich zurückrufen soll. Dies hätte ich ja nicht getan.
Ich hätte nun gerne eine Rufprotokoll in dem die Anrufdauer festgehalten ist, diese war länger als wohl jede Mailbox aufzeichnet. Mein Smartphone zeigt nur die Zeit des Anrufes aber nicht die Dauer.
Ich hätte nun gerne eine Rufprotokoll in dem die Anrufdauer festgehalten ist, diese war länger als wohl jede Mailbox aufzeichnet. Mein Smartphone zeigt nur die Zeit des Anrufes aber nicht die Dauer.
oje_superfrog schrieb:Nein davon hängt es nicht ab. Wer klagt hat Beweise vorzulegen.
Da bin ich mir nicht sicher, hängt das nicht davon ab wer wen verklagt.
Gruß
oje_superfrog schrieb:In Kombination mit der Anzeige der anrufenden Nummer ist doch damit alles bewiesen. Dein Smartphone zeichnet nämlich nur Verbindungen auf, welche du auch tatsächlich an dem Gerät angenommen hast. Eine Verbindung zur Mailbox ist eine netzinterne Rufumleitung. Damit hat das Handy überhaupt nichts zu tun.
Mein Smartphone zeigt nur die Zeit des Anrufes aber nicht die Dauer.
Das Unternehmen hat schon mehrmals mündlich zugesagt den Schaden zu beheben. Gestern hat mich nun einer der MA angerufen und mir zugesagt, das es sofort erledigt wird, wenn das Wetter besser ist.Leider nutzt dir auch der Nachweis, dass ihr telefoniert habt, gar nichts. Wenn die Firma euch nicht gut gesonnen ist, dass könnte die Firma auch behaupten, dass er dir gesagt hat, sie machen nichts. Der Inhalt eines Anrufes lässt sich leider so nicht belegen.
pirol430 schrieb:Ja, aber eben nur, dass telefoniert wurde, mehr nicht.
oje_superfrog schrieb:In Kombination mit der Anzeige der anrufenden Nummer ist doch damit alles bewiesen.
Mein Smartphone zeigt nur die Zeit des Anrufes aber nicht die Dauer.
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