hallo,
ich habe folgendes problem. ich habe vor einem guten jahr ein htc one x+ im o2 shop gekauft (über o2 my handy). nun habe ich im vergangenen sommer dauernd den fehler, dass das handy zum teil alle paar minuten nach der pin fragt. zuerst bekam ich im shop eine neue sim karte. der fehler war weiterhin da. dann wurde es eingeschickt und als es zurück kam wurde angeblich ein bauteil repariert. ein paar tage gings, dann wieder der gleiche fehler... also ich wieder in den shop. zum zweiten mal eingeschickt. gestern kam das gerät zurück und es konnte angeblich kein fehler festgestellt und somit keine reparatur gemacht werden. ich war grade aus dem shop draußen...zack..wieder der gleiche fehler. bin sofort zurück und habe es den verkäufern gezeigt. ein Umtausch des handys war nicht möglich also musste es noch einmal eingeschickt werden.
was habe ich denn jetzt für eine möglichkeit? ich hätte gerne ein anderes gerät. kann man nicht den my handy vertrag auf ein anderes umschreiben? oder so ähnlich?
lg angi
Seite 1 / 1
Hallo angi!
Wenn der Fehler nicht zu beheben ist hast du ein Recht auf "Wandlung" des Gerätes nach. Zu diesem Thema findest du hier mehr Informationen: LINK
Grüße von brianna
Wenn der Fehler nicht zu beheben ist hast du ein Recht auf "Wandlung" des Gerätes nach. Zu diesem Thema findest du hier mehr Informationen: LINK
Grüße von brianna
Hallo,
Also Wandlung heißt ein anderes Handy (also z.b. Samsung?) und nicht nur der tausch zu einem wie man mir sagte Generalüberholten HTC One x+? Generalüberholt möchte ich auch eigentlich nicht.
LG angi
Also Wandlung heißt ein anderes Handy (also z.b. Samsung?) und nicht nur der tausch zu einem wie man mir sagte Generalüberholten HTC One x+? Generalüberholt möchte ich auch eigentlich nicht.
LG angi
Wandlung heißt, Vertrag rückgängig machen. Den Begriff an sich gibt es nach der Schuldrechtsreform gar nicht mehr. Aber egal.
Und wenn der Vertrag rückgängig gemacht wird. Was passiert dann mit dem ganzen Geld das ich schon gezahlt habe? Sind ja auch schon fast 400,-
Wie der Name es sagt- Rückgängig machen ist die vollständige Rückabwicklung, so als gäbe es keinen Vertrag. Der Anbieter ist berechtigt, ein Nutzungsentgelt zu nehmen. Ich meine aber mal gelesen zu haben, dass o2 davon keinen Gebrauch macht. Weiß es aber nicht.
Ok. Dann werde ich mal sehen was ich machen kann.
Dankeschön.
Dankeschön.
Erzähl, wie es weiter geht. Evt. gibt es da ja bei Problemen noch die Möglichkeit, dir zu helfen.
Hallo Angi_87,
das ist ja sehr ärgerlich, dass das Gerät erst vor dem Shop den Fehler gezeigt hat.
Bei der Rückabwicklung des Kaufvertrags bekommst du den gesamten Betrag, den du für das Gerät gezahlt hast, zurück. Das Geld kannst du dann in ein anderes Smartphone bei uns investieren. Da du dann einen komplett neuen Kaufvertrag abschließt, bist du an keinen Hersteller oder Modell gebunden, (solange wir es im Sortiment haben) und kannst von einem HTC auch auf einen anderen Hersteller wechseln.
Viele Grüße
Michael
das ist ja sehr ärgerlich, dass das Gerät erst vor dem Shop den Fehler gezeigt hat.
Bei der Rückabwicklung des Kaufvertrags bekommst du den gesamten Betrag, den du für das Gerät gezahlt hast, zurück. Das Geld kannst du dann in ein anderes Smartphone bei uns investieren. Da du dann einen komplett neuen Kaufvertrag abschließt, bist du an keinen Hersteller oder Modell gebunden, (solange wir es im Sortiment haben) und kannst von einem HTC auch auf einen anderen Hersteller wechseln.
Viele Grüße
Michael
Also muss ich auch nicht zwangsweise ein überholtes Gerät akzeptieren?
Angi_87 schrieb:Der Vertrag wird rückabgewickelt. Du bekommst dein gezahltes Geld wieder. Von einem anderen Gerät ist doch gar nichts geschrieben worden, oder wo bist du gerade?
Also muss ich auch nicht zwangsweise ein überholtes Gerät akzeptieren?
Gruß
Angi_87 schrieb:Du hättest mal das Topic lesen sollen, das brianna verlinkt hatte
Also muss ich auch nicht zwangsweise ein überholtes Gerät akzeptieren?
wie ich weiter oben schon geschrieben habe...mir wurde im shop gesagt das ein tausch gegen ein überholtes handy normal wäre. deshalb meine frage ob ich das so akzeptieren muss oder auf eine rückabwicklung bestehen kann.
ich habe das topic gelesen, aber eine antwort auf meine frage ist das auch nicht.
Angi_87 schrieb:Ok, sorry das habe ich überlesen, genau wie du die Antworten weiter unten überlesen hast 🙂.
wie ich weiter oben schon geschrieben habe...mir wurde im shop gesagt das ein tausch gegen ein überholtes handy normal wäre. deshalb meine frage ob ich das so akzeptieren muss oder auf eine rückabwicklung bestehen kann.
Du kannst auch eine Wandlung bestehen, du musst keinen Tausch akzeptieren. Funktioniert das alles so nicht schreibe einen Mod. (erkennbar an O2_Name) mit deinen Daten an, so das dir von dieser Seite geholfen wird.
Gruß Sandroschubert
Angi_87 schrieb:Warum nicht? brianna hatte direkt zu o2_Vivians Beitrag verlinkt und ihre Antwort war eindeutig:
ich habe das topic gelesen, aber eine antwort auf meine frage ist das auch nicht.
o2_Vivian schrieb:
Hi,
tut mir leid, dass dein Handy schon wieder kaputt ist.
Hast du die Verlängerung mit dem Handy damals im o2 Shop gemacht? Dann kannst du die Wandlung auch nur in einem o2 Shop durchführen.
Du bekommst dann deine damals geleistete Zahlung für dein Milestone wieder ausgezahlt. Wenn du damals 100 EUR bezahlt hast, bekommst du diese dann auch wieder.
Bei der Auszahlung kannst du es dann belassen oder dir auch ein anderes, subventioniertes Gerät (das wird aber wieder mit einer Einmalzahlung verbunden sein - die Preise hat aber leider nur der o2 Shop) aussuchen.
Wichtig: hast du deinen Vertrag gekündigt, bekommst du "nur" dein Geld zurück. Ein neues subventioniertes Gerät ist dann nicht möglich.
LG, Vivian
Werde Teil der O₂ Community!
- Melde dich bei Mein O₂ an (oder registriere dich schnell)
- Wähle deinen Nutzernamen für die Community
- Erstelle dein Thema oder deinen Kommentar und lass dir schnell und unkompliziert helfen
Anmelden
Enter your E-mail address. We'll send you an e-mail with instructions to reset your password.