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Hi Leute an wen soll ich mich da wenden um den Besitzer ausfindig zu machen?



Ich würde es bei der Polizei abgeben.




ich denke es ist besser den Besitzer ausfindig zu machen.



Es soll möglich sein über die Nummer der Sim.



Dies geht viel schneller und der Besitzer wird sich auch freuen.




Mir wurde am 01.06.2015 mein Smartphone Damsung Galaxy S3 gestohlen, falls es sich um ein solches handelt, bitte melden.




Mir wurde am 01.06.2015 mein Smartphone Damsung Galaxy S3 gestohlen, falls es sich um ein solches handelt, bitte melden.



Die letten Zahlen der SIMCard waren  ....243594




Bei der Polizei abgeben,das sind die Ermittungsbehörden,nicht DU.



Außerdem begehst du sonst Fundunterschlagung.




Hoffst du auf einen Finderlohn,weil du selbst recherchieren willst?




Sehr geehrter entwurf,



einfach zur nächsten Polizeidienststelle bringen. ⚠️



Habe auch mal ein Handy gefunden, als ich auf dem Weg zum Einkaufen war (lag am Ende einer Rolltreppe, in seine Einzelteile zerfallen). War aber noch an, da Akku und SIM nicht herausgefallen waren, habe es dann an mich genommen und wieder zusammengesetzt. Hat dann auch öfter geklingelt, wurde irgendwie ständig angerufen.



Nach dem Einkaufen habe ich es zur Polizei gebracht, hat dort auch wieder geklingelt, die Beamtin hat abgenommen und dem Anrufer klargemacht, wo er es abholen kann (der scheint anfangs nicht verstanden zu haben, dass er mit der Polizei spricht). Soweit ich weiß, hat er es noch am selben Tag wieder abgeholt.



Ich würde es an deiner Stelle nicht noch ewig behalten und versuchen, den Besitzer zu ermitteln. Am Ende wirst du noch des Diebstahls bezichtigt.



Mit freundlichen Grüßen



Stenzel








einfach zur nächsten Polizeidienststelle bringen.



... oder zu einer anderen dafür zuständigen Stelle. Das kann auch eine Stelle bei der Gemeinde, der Stadt, des Landkreises etc. sein.







Ich würde es an deiner Stelle nicht noch ewig behalten und versuchen, den Besitzer zu ermitteln. Am Ende wirst du noch des Diebstahls bezichtigt.



Nicht Diebstahl, sondern Unterschlagung.



Man kann natürlich auch selbst versuchen, den Besitzer/Eigentümer zu ermitteln. Man ist nicht unbedingt dazu verpflichtet, die Sache bei der Polizei usw. abzugeben. Man ist nur dazu verpflichtet, die Sache dem Eigentümer zurückzugeben (gesetzliches Schuldverhältnis).




Hoffst du auf einen Finderlohn,weil du selbst recherchieren willst?







Anspruch auf Finderlohn hat man unter bestimmten Voraussetzungen so oder so. 😉




Für Diebstahl muss dann doch fremder Besitz gebrochen werden, was bei einer herrenlosen Sache wie einem gefunden Handy nur schwer möglich ist.



O2 selbst wird dir aus Datenschutzgründen nicht den Eigentümer nennen können, oder kennst du die Kundenkennzahl?



Daher ist die einzig richtige Möglichkeit, die hier genannten -> Polizei und/oder Fundbüros



LG




Wie gesagt,es handelt sich um Fundunterschlagung und wird entsprechend verfolgt weil es kein Kavaliersdelikt ist.



Gerade im Zeitalter von Smartphone und der Möglichkeit über entsprechende Einstellungen oder Apps das Ding zu orten.



Da wird aus einem "ehrlichen" Finder schnell ein Angeklagter...




Da wird aus einem "ehrlichen" Finder schnell ein Angeklagter...







So "schnell" geht das nun auch wieder nicht. Im Gegensatz zum Diebstahl, wo eine Zueignungsabsicht reicht, muss bei einer Unterschlagung noch ein Zueignungsakt hinzukommen. Man muss sich, vereinfacht ausgedrückt, also wie ein Eigentümer verhalten. Die gefundene Sache ist also beileibe keine heiße Kartoffel, die man so schnell wie möglich wieder loswerden muss, damit man nicht gleich Verdächtiger einer Straftat wird. 😉








Für Diebstahl muss dann doch fremder Besitz gebrochen werden, was bei einer herrenlosen Sache wie einem gefunden Handy nur schwer möglich ist.







Eigentlich nicht. Es kommt nur darauf an, wo die Sache sich befindet, wenn sie verloren und gefunden wird und wer Gewahrsam an der Sache hat. Das kann zum Beispiel der Ladeninhaber sein, in dessen Geschäft die verlorene Sache sich befindet, auch wenn dieser nichts davon weiß. 😉




Soweit ich mich erinnere definiert sich Diebstahl als "eine fremde bewegliche Sache wegnehmen". Dass ein Handy eine bewegliche Sache ist und auch fremd i.S.v. "nicht im Eigentum des Finders" ist hierbei unstrittig. Für Diebstahl muss aber tatsächlich eine Wegnahme stattfinden, ich das Gerät also mehr oder minder aus dem Gewahrsamsbereich eines mir Fremden entfernen muss. Wenn der Ladeninhaber nicht weiß, dass in seinem Geschäft etwas verloren wurde, dann wurde ja auch kein neuer Gewahrsam begründet.



Und bezüglich dieser o.g. Wegnahme muss auch mindestens dolus eventualis bestehen. Mit der Zueignungsabsicht wie du oben schriebst stimmt auch alles, aber wenn man einen Gegenstand tatsächlich irgendwo findet, kann man daran nicht wirklich zum Dieb werden (wobei natürlich immer fraglich ist, was dabei ermittelt wird; der Dieb wird immer behaupten er hätte es "gefunden" 😉).



Anders ist es aber wirklich mit der Fundunterschlagung nach 246 I StGB








Wenn der Ladeninhaber nicht weiß, dass in seinem Geschäft etwas verloren wurde, dann wurde ja auch kein neuer Gewahrsam begründet.







Das habe ich anders in Erinnerung. Es gibt so etwas wie einen generellen Gewahrsamsbegründungswillen, den wohl schon das gute alte RG definiert hat. Leider bin ich grade zu Hause und kann nicht in meinen Kommentaren fahnden.



Aber zum Einlesen siehe beispielsweise folgenden Link, Seite 40, Nr. 33: http://www.nomos-shop.de/_assets/downloads/9783832935054_lese01.pdf




Würde mich auch mal rein fachlich interessieren was du da herausfindest. Meine da geht um Begriffe wie Besitzdienerschaft und mittelbaren Besitz. Das würde hier aber glaube ich den Rahmen sprengen *g



Ja, viele Teile des BGB und des StGB sind z.T. schon deutlich über 100 Jahre alt und wurden auch großteils vom RG entwickelt. Das merkt man an ihrer Sprache und dass es sich modernen Problemen wie Internethandel eher weniger widmet 😉




Da gebe ich Dir Recht.



Im Grunde genommen ist es ja eine eher akademische Frage, abgesehen von der unterschiedlichen Strafbewehrung.



Was das Thema dieses Threads anbetrifft, ist aber natürlich klar, dass der Finder das Handy zurückgeben muss und es tunlichst bei der Polizei oder einer anderen zuständigen Behörde abgeben sollte, sofern er nicht selbst innerhalb angemessener Zeit den Eigentümer ausfindig machen kann.



Macht übrigens viel Spaß, mit Dir zu diskutieren, @Zampano84‌ ! Du bist eine echte Bereicherung für das Forum.




@Fuchs



Das Kompliment gebe ich gerne zurück. Musst mir bei Gelegenheit mal erzählen, wo du deine Juristenausbildung gemacht hast. Sehr profund und bei uns trifft wohl die alte Weisheit "2 Juristen, 3 Meinungen" allzu exemplarisch zu 😉. Werde aber morgen mal einen Blick in meinen Kommentar werfen.



Ich bin in meiner täglichen Arbeit oft erstaunt, was so vermeintlich aufgeklärte und belesene Bürger heute so für Halbwissen in Vertragsdingen haben, was sie glauben zu dürfen, was andere müssen, z.B. bei Garantie/Gewährleistung, Nacherfüllung, Besitz/Eigentum usw...



Wie ich so lese, gurkst du auch in Berlin umher.... vllt. sieht man sich mal auf einen Kaffee 😉



LG




@Zampano84



Ich bin kein Jurist, habe aber beruflich bedingt Berührungspunkte mit einigen Rechtsgebieten.



Die Idee mit dem Kaffee finde ich gut. 😉



Sonnige Grüße aus der näheren Umgebung des Olympiastadions, von dem die typischen Geräusche kurz vor einem Finale - vermischt mit Lärm von Polizeihubschraubern und Martinshörnern - herüberwehen...  ☺️



Fuchs




Nun, ich habe früher in Westend gewohnt, nicht allzu weit vom Stadion, aber ob ich da nachher noch hinfahre und mir das ansehe überlege ich noch.



Ich werde mich jetzt auch gleich dieser populären Ballsportart widmen, aber als halber Italiener (und 7, nein inzwischen 8 Weltmeistertiteln in den Genen) sind meine Sympathien wohl klar ^^.



Schönen Abend noch ☺️








aber als halber Italiener (und 7, nein inzwischen 8 Weltmeistertiteln in den Genen) sind meine Sympathien wohl klar ^^.







Meine Sympathien entsprechen in etwa Deinen, da ich Viertel-Italiener bin...  ☺️



Gruß,



Fuchs




Hallo entwurf,



vielleicht können aber auch wir direkt weiterhelfen.



Magst du mir die Sim-Kartennummer mal per PN senden?



Ich werde dann versuchen mit dem Besitzer in Kontakt zu treten.



Viele Grüße



Antje




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