Warum O2
Warenkorb
Service
Gelöst

ACHTUNG!!! Finger weg von der O2-Handyversicherung!!!

  • 15 September 2015
  • 2 Antworten
  • 1691 Aufrufe

Dieser Verein ist der allerletzte Drecksladen.

Habe heute zwei Schäden melden wollen und hatte einen Mitarbeiter am Telefon, der mir erstmal die Standard-Fragen gestellt hat. Wann ist der Vorfall passiert? Wie ist es passiert?... etc. Auf meine Aussage hin dass ich einen der beiden Schäden schon vor 2 Monaten bemerkt hatte, bis dato aber noch keine Zeit hatte, den Schaden zu melden kam nur ein "Pech gehabt!, wir können den Schaden nicht mehr regulieren, da wir nur einen 4 wöchige Kulanzzeitraum haben." Als ich dann den zweiten Schaden ins Gespräch brachte, kommt doch promt die Aussage, ich würde ihn anlügen weil ich davon ja vorher nichts erzählt hätte dass es noch einen zweiten Schaden geben würde und ich wüsste ja garnicht wann der zweite Schaden enstanden sei, natürlich weiß ich das nicht, weil ich nicht jeden Tag meine Kamera am Handy nutze... (Kameralinse enthält seit einiger Zeit einen Fremdkörper) desweiteren werde ich darauf hin beschuldigt dass ich Versicherungsbetrug betreiben würde.

Das ist das allerletzte!!! Soetwas musste ich mir nicht bieten lassen. Aufgrund dieser Aussage habe ich das Telefonat dann sofort beendet!

Also aus eigener Erfahrung kann ich hier nun nur an jeden appellieren: FINGER WEG von der Telefonica Insurance...

icon

Lösung von Ex-Frechnuss 15 September 2015, 14:55

Zur Antwort springen

2 Antworten

Benutzerebene 7
Abgesehen vom Ton und einzelner Aussagen die man schlechte bewerten kann wenn man nicht dabei war: Der Versicherungsmitarbeiter hat recht.

Man ist verpflichtet einen Schadensfall unverzüglich anzuzeigen:

§ 7 Was haben Sie im Versicherungsfall zu beachten (Obliegenheiten)? (1) Sie sind verpflichtet a) während der Vertragslaufzeit die versicherte Sache entsprechend den Angaben der Gebrauchsanleitung sachgemäß zu handhaben; b) den Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich über die Hotline oder das Online Service Portal anzuzeigen und bei Abhandenkommen gleichzeitig Ihre SIM-Karte sperren zu lassen; c) nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung des Schadens zu sorgen und dabei unseren Weisungen zu folgen; d) auf Anforderung den Kaufbeleg über die versicherte Sache und den Beleg über den Abschluss der Handy-Versicherung zu übersenden; e) uns bei der Schadensermittlung und -regulierung zu unterstützen und wahrheitsgemäße Angaben zu machen; f) unserem Logistikpartner die beschädigte Sache zu übergeben und uns im Falle des Austausches damit zu übereignen; g) Maßnahmen zur Sperrung (z.B. beim Betriebssystem iOS) aufzuheben, damit eine Reparatur/ein Austausch ermöglicht wird. Wird die Sperre nicht beseitigt, müssen Sie mit einer kostenpflichtigen Rückabwicklung rechnen. h) im Fall von Diebstahl oder Raub unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und uns auf Verlangen die Nummer des Aktenzeichens sowie die Anzeige zu übermitteln; i) uns ein Wiederauftauchen der abhandengekommenen versicherten Sache unverzüglich anzuzeigen; (2) Sollten Sie eine der in Absatz (1) genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie nachzuweisen. Wir sind jedoch in jedem Fall zur Leistung verpflichtet, wenn die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist, es sei denn, Sie haben die Obliegenheit arglistig verletzt.

https://static2.o2.de/blob/11568870/v=11/Binary/handy-versicherung-allgemein-pdf.pdf

Ist wie bei allen anderen Versicherungen auch, und natürlich freut sich diese wenn sie Geld spart.

Grüße, Katja

Hat er vllt auf den ersten Blick, das mag sein, aber auf den zweiten Blick eben nicht... der zweite Schade entstand vor 2 Wochen und ich war unmittelbar danach zwei Wochen lang im Urlaub. Einen Schaden von dort aus einzureichen kam für mich garnicht in Frage. Als ich ihm den zweiten Schade schildern wollte hat der Mitarbeiter bereits dicht gemacht und gemeint ich wolle nur einen zweiten Schaden anbringen, weil er dem ersten schon abgesagt hatte. Völliger Schwachsinn! Ich habe von Anfang an wegen zwei Schäden angerufen... und dann unterstellt er mir ich würde ihn anlügen und bezichtigt mich des Versicherungsbetruges?! Eine absolute Frechheit ist sowas!!!

Deine Antwort