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Xplora XPLAY 2 – Garantiefall seit 29.11. ohne Rückmeldung / Bitte um Eskalation

  • December 12, 2025
  • 4 Antworten
  • 27 Aufrufe

Hallo O2-Team,

ich benötige Unterstützung bei einem Garantiefall zu einer Xplora XPLAY 2, die als Vertragsgerät über O2 geliefert wurde.

Gerätezeitraum:

Lieferung Mitte Oktober

somit klar innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung


Fehlerbild:

Mikrofon komplett funktionslos

bei Anrufen und Sprachnachrichten nur Rauschen, keine Stimme, keine Umgebungsgeräusche

Werksreset, erneutes Koppeln sowie SIM-Wechsel bereits ohne Erfolg


Bisheriger Ablauf:

- der Defekt „Mikrofon / Sprachübertragung“ ist im CTDI-Portal nicht auswählbar und kann dort auch nicht manuell beschrieben werden

- CTDI verweist telefonisch mangels Versicherungsscheinnummer zurück an O2

- die O2-Hotline verweist wiederum an CTDI
→ dadurch entsteht eine reine Wiederholungsschleife ohne Bearbeitung des Garantiefalls


Zusätzlich erhielt ich SMS- und E-Mail-Hinweise, die erneut nur auf das CTDI-Portal verweisen, aber keinen Weg zur Gewährleistungsabwicklung enthalten.

Am 29.11. habe ich den gesamten Vorgang zusätzlich per E-Mail an die Impressumsadresse von O2 weitergeleitet. Eine Rückmeldung oder Möglichkeit zur Einsendung habe ich bislang nicht erhalten.

Weiterer Punkt:
Am 11.12 war erneut der monatliche Geräteabschlag für die Uhr fällig, obwohl das Gerät weiterhin nicht nutzbar ist. Ich gehe daher davon aus, dass hierfür eine Kompensation bzw. Gutschrift vorgesehen wird, bis der Garantiefall abgeschlossen ist.

Ich benötige bitte:

- eine konkrete Anlaufstelle für die Gewährleistungsbearbeitung (kein Versicherungsfall),

- Informationen zum korrekten Einsendeweg,

- und ob ein Austauschgerät vorgesehen ist.


Vielen Dank im Voraus für die Weiterleitung an die zuständige Stelle.

Mit freundlichen Grüßen

4 Antworten

o2_Solveig
  • Moderatorin
  • December 15, 2025

Hallo ​@FrauSab ,
herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀
Erste Inforamtionen findest du in diesem Artikel 

Eine Reparaturanfrage für ein defektes Geräte kannst du online, im Shop oder bei der o2 Kundenbetreuung platzieren.
Warum kannst du keinen Raparaturauftrag über CTDI erfassen ? 
Dort findet die Gewähleistungsabwicklung statt. 
Ein Leihgerät für die Dauer der Reparatur gibt es nicht. 
Die Antworten auf die Impressum-Email-Adresse dauern erfahrungsgemäß einige Zeit, da wir eine Bearbeitung per Mail eigentlich nicht anbieten.
Hierfür haben wir unser Kontaktformular
Gruß, Solveig 


Libertas
Legende
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  • Legende
  • December 15, 2025

Die Abschläge kriegst du nicht gut geschrieben. Die erfolgen weiterhin, ob dein Gerät funktioniert oder nicht. Das ist nunmal so. Allerdings würde ich mich nicht von O2 an CDTI verweisen lassen, weil O2 der Händler ist und die allein sind gewährleistungspflichtig. Dass CDTI deren Repairpartner ist spielt gar keine Rolle für dich als Endkunde. Hier sollte O2 mal ausm Knick kommen und die Kunden nicht immer so hängen lassen, speziell bei dem Xplora Teilen liest man ja ständig von solchen Fällen.


  • Autor
  • Besucher:in
  • December 17, 2025

@o2_Solveig 

Genau deshalb habe ich hier geschrieben. Ich kann keinen Reparaturauftrag über CTDI erfassen, weil der Defekt Mikrofon/Sprachübertragung dort nicht auswählbar ist und es keine Freitextmöglichkeit gibt. Telefonisch wurde ich ohne Versicherungsscheinnummer wieder an O2 verwiesen.

Nach mehreren Hotline-Kontakten hat mir eine O2-Mitarbeiterin selbst geraten, den Fall per E-Mail an das Impressum zu senden (am 29.11.). Seitdem ist leider nichts passiert.

 

@Libertas 

Ja, sehe ich genauso. O2 ist der Händler und damit gewährleistungspflichtig, egal ob CTDI Repairpartner ist. Leider kommt O2 hier bislang wirklich nicht aus dem Knick.

Rechtlich liegt ein Sachmangel (§ 434 BGB) vor, mit Gewährleistungsrechten nach § 437 BGB, insbesondere Nacherfüllung (§ 439 BGB).

Solange das Gerät nicht nutzbar ist und nichts vorangeht, ist zumindest zu klären, wie mit weiterlaufenden Geräte- und Mobilfunkkosten umgegangen wird. Bleibt die Nacherfüllung aus, stehen auch Rücktritt vom Gerätevertrag (§ 323 BGB) und – wegen der reinen Smartwatch-Zweckbindung – eine außerordentliche Beendigung des Mobilfunkvertrags (§ 314 BGB) im Raum.

Ich will keine Eskalation – ich will einfach, dass das endlich sauber gelöst wird.

 


jsc
Legende
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  • Legende
  • December 17, 2025

@FrauSab noch ein kleiner Tipp, falls du jemanden direkt in einem Forum ansprechen möchtest, einfach ein @ direkt vor den Usernamen setzen, diese Person wird dann auch benachrichtigt 😉

Edit: Ja, genau so 👍🏻