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Wieso wird mir mein Geld jetzt nicht zurück erstattet?


Meiner Mutter wurde im Dezember bei unserer Festnetz Rechnung über 100 Euro vom Konto abgezogen. Ich habe diesbezüglich mich natürlich am Kundenservice gewendet. Mir wurde mitgeteilt, dass es sich dabei um ein Systemfehler handelt und uns Nebenkosten im Laufe der Jahre in Rechnung gestellt worden sind, ohne uns deswegen schriftlich zu informieren. Das hat sich dann wegen des Fehlers angehäuft und deswegen wurde das alles auf einmal abgezogen. Der Kundenberater meinte auch dass wir nichts dafür können und mir wurde telefonisch versichert, dass dieser Betrag uns wegen diesem Fehler zurück überwiesen wird. Nach etwa 2 Monaten kam nichts und ich habe letztens deswegen nochmal nachgefragt. Jetzt wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass dies zurecht abgebucht worden ist und das dieses Geld nicht zurück überwiesen wird. Die Kundenberaterin meinte auch das nichts davon eintragen wurde, dass dieses Geld zurückgezahlt wird. Ich weiß jetzt nicht wo genau ich mich wenden soll. Der Kundensupport kann mir leider telefonisch wohl deswegen nicht weiterhelfen.
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Lösung von LukaLM 7 March 2019, 07:51

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25 Antworten

Herzlich willkommen in der Community!

Was steht denn in der Rechnung genau drin, wofür die Beträge berechnet worden sind?

Wie weit reichen die Forderungen zeitlich zurück?

Wenn Du magst, kannst Du die Rechnung auch gerne hier posten (z.B. als Screenshot), mache aber bitte vorher persönliche Daten unkenntlich.
Was steht denn in der Rechnung genau drin, wofür die Beträge berechnet worden sind?

Wie weit reichen die Forderungen zeitlich zurück?


Soweit ich weiß, waren das Ausland-anrufe und noch irgendwelche zusätzliche Gebühren aus den letzten 3 Jahren.
Soweit ich weiß, waren das Ausland-anrufe und noch irgendwelche zusätzliche Gebühren aus den letzten 3 Jahren.
Auch nach längerer Zeit können Leistungen, die in Anspruch genommen worden sind, berechnet werden, es sei denn, die Forderungen sind verjährt (der Jahre). Gemäß § 199 Abs. 1 BGB beginnt die dreijährige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Soweit ich weiß, waren das Ausland-anrufe und noch irgendwelche zusätzliche Gebühren aus den letzten 3 Jahren.Auch nach längerer Zeit können Leistungen, die in Anspruch genommen worden sind, berechnet werden, es sei denn, die Forderungen sind verjährt. Gemäß § 199 Abs. 1 BGB beginnt die dreijährige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.


Dennoch kann man doch nicht einfach sagen dass man das Geld wieder zurückbekommt und später behaupten davon wurde nie was gesagt.
Da hast Du Recht. Da wurde vermutlich eine fehlerhafte Aussage gemacht. Das ist natürlich nicht schön.

Wenn o2 aber auf der Forderung beharrt, wirst Du (oder Deine Mutter) daran nichts ändern können. Immerhin wurden die Leistungen ja auch in Anspruch genommen. 😉
Da hast Du Recht. Da wurde vermutlich eine fehlerhafte Aussage gemacht. Das ist natürlich nicht schön.

Wenn o2 aber auf der Forderung beharrt, wirst Du daran nichts ändern können. Immerhin wurden die Leistungen ja auch in Anspruch genommen. ;)


Um dies nochmal genauer zu erläutern. Als ich deswegen anrief, hat sich das ein Mitarbeiter genauer angeschaut und hat mir gesagt ,,Dies ist ein Systemfehler, dafür können sie sich nichts. Das Geld werden wir ihnen zurücküberweisen" Ich wurde weitergeleitet und eine Mitarbeiterin hat mir versichert, dass wir das Geld innerhalb von 6 Wochen zurückerstattet bekommen und meinte das sie es entweder direkt überweisen oder in für die nächsten Monatsrechnung einsetzen werden.
Als ich deswegen nochmals anrief, behauptete eine Mitarbeiterin, dass nichts davon bei denen dort stände und mir kam das so vor als würde sie denken ich hätte mir das nur ausgedacht. Ich habe diese Situation nochmals mehrere male erklärt und sie unterbrach mit einem temperamentvollen Ton und wollte mir diesbezüglich nicht weiterhelfen. Hat nicht mal gefragt wann ich dort angerufen habe oder was mir genau gesagt wurde. Ich kann verstehen, dass dieser Betrag bezahlt werden muss. Aber einen deswegen nicht über Telefon oder Post zu informieren, dass dies doch nicht zurück überwiesen wird ist einfach unfassbar. Kann man da nicht rechtlich vorgehen? Immerhin werden doch die Gespräche aufgezeichnet.
Hallo,

man kann gegen jede Rechnung mit rechtlichen Mitteln vorgehen.

Allerdings stellt sich die Frage, ob man damit Erfolg hat oder am Ende nur zusätzlich Geld ausgegeben hat.

Eine einfache Frage ist m. E. bisher nicht geklärt worden. Erfolgte die Berechnung der nicht näher genannten Beträge zu Recht? Wurden die Auslandsgespräche geführt? USW.

Sie können zunächst einmal schriftlich gegen die Rechnung Widerspruch einlegen. Dies kostet etwas Zeit und eine Briefmarke.

Gruß

Hafe
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Der schriftliche Widerspruch wäre in der Tat der richtige und einzig sinnvoller Weg. Dann wird geprüft ob die Rechnung stimmt oder nicht. Falschaussagen von Mitarbeitern am Telefon sind natürlich unschön, ändern aber nichts an die Rechtmäßigkeit einer Rechnung sofern sie stimmt.
Benutzerebene 7
Hallo @LukaLM,
da unter der E-Mail-Adresse, mit der Du hier im Forum registriert bist kein Datensatz zu finden ist, kann ich das hier auch erst einmal nur sehr pauschal beantworen.
Es ist möglich, dass es zu einer Nachberechnung von Gesprächen gekommen ist, die in der Vergangenheit geführt worden, aber bisher noch nicht berechnet wurden.
Die Aussage, dass es sich um einen Systemfehler handele, ist so erst einmal nicht nachvollziehbar, da hat sich der Kollege sehr... unglücklich ausgedrückt.
Gruß,
Lars
Hallo @LukaLM,
da unter der E-Mail-Adresse, mit der Du hier im Forum registriert bist kein Datensatz zu finden ist, kann ich das hier auch erst einmal nur sehr pauschal beantworen.
Es ist möglich, dass es zu einer Nachberechnung von Gesprächen gekommen ist, die in der Vergangenheit geführt worden, aber bisher noch nicht berechnet wurden.
Die Aussage, dass es sich um einen Systemfehler handele, ist so erst einmal nicht nachvollziehbar, da hat sich der Kollege sehr... unglücklich ausgedrückt.
Gruß,
Lars


Das wurde aber nicht nur von dem Kundenberater gesagt, der mir das mit der Rückzahlung versichert hat, sondern auch von der Beraterin mit der ich vor einigen Tagen telefoniert habe.
Ist doch eigentlich egal. Wenn die Berechnung korrekt ist, dann besteht auch eine Zahlungsverpflichtung. Wie weiter oben geschrieben, kann auch noch nach längerer Zeit berechnet werden. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung, Leistungen zeitnah zu berechnen.
Es ist nicht egal, wenn mir etwas versichert wird, aber nicht eintrifft. Da fordere ich wenigsten eine Stellungsnahme dazu und selbst wenn es eine Falschaussage war, wäre eine direkte Entschuldigung seitens o2 mehr als nur angebracht.
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Es ist nicht egal, wenn mir etwas versichert wird, aber nicht eintrifft.

Vertragstechnisch schon, auch wenn es natürlich unschön ist.

Da fordere ich wenigsten eine Stellungsnahme dazu und selbst wenn es eine Falschaussage war, wäre eine direkte Entschuldigung seitens o2 mehr als nur angebracht.

Dazu müsstest du dich dann schriftlich an o2 wenden.

Es ist nicht egal, wenn mir etwas versichert wird, aber nicht eintrifft.Vertragstechnisch schon, auch wenn es natürlich unschön ist.


Da fordere ich wenigsten eine Stellungsnahme dazu und selbst wenn es eine Falschaussage war, wäre eine direkte Entschuldigung seitens o2 mehr als nur angebracht.Dazu müsstest du dich dann schriftlich an o2 wenden.


Ich zitiere mal was mir ein Supporter über Twitter geschrieben hat, als ich eine ähnliche Frage dazu stellte, wo ich mich diesbezüglich wenden kann. "Telefonisch, via Chat oder eben die Community. Post oder Fax ist in diesem Fall wirklich nicht empfehlenswert." Über Telefon werde ich (vermutlich) nur die selbe unfreundliche Antwort erhalten. Der Chat steht DSL-Kunden nicht mehr zur Verfügung 🙂 Über die Community erhalte ich fast immer die gleiche Antwort. Achja, und Post ist ja bei meimem Anliegen nicht empfehlenswert!
Versuche es doch mal mit einem Brief. Was ist daran so schwer?

Eine Frage hast Du bis jetzt immer noch nicht beantwortet: Ist die Berechnung der Verbindungen, auch wenn sie länger zurückliegen mögen, korrekt oder nicht? Wenn korrekt, dann hast Du bzw. Deine Mutter sich damit abzufinden, falls o2 darauf besteht, dass die Abrechnung korrekt erfolgt ist, und davon ist auszugehen.

Dann kannst Du Dir meiner Meinung nach jede weitere Mühe sparen. In diesem Falle verstehe ich auch nicht, dass man so penetrant auf Erstattung besteht, wenn man die Leistungen ja in Anspruch genommen hat.
Versuche es doch mal mit einem Brief. Was ist daran so schwer?

Eine Frage hast Du bis jetzt immer noch nicht beantwortet: Ist die Berechnung der Verbindungen, auch wenn sie länger zurückliegen mögen, korrekt oder nicht? Wenn korrekt, dann hast Du Dich damit abzufinden, falls o2 darauf besteht, dass die Abrechnung korrekt erfolgt ist, und davon ist auszugehen.

Meiner Meinung nach kannst Du Dir jede weitere Mühe sparen.


Wie was ist da so schwer? Ich habe extra deswegen ja nachgefragt und das als Antwort bekommen. Wenn es laut denen nicht empfehlenswert ist, bleibt mir wohl nur da anzurufen. Ausserdem das was du bei meinem Anliegen nicht verstehst ist nicht die Korrektheit vom dem Betrag der Rechnung sondern die (angeblich) falsche Aussage die ich bekommen habe. Einem zu schreiben sowas ist nicht schön hilft mir nicht wirklich weiter. Ich möchte wenigstens von den Mitarbeitern diesbezüglich aufgeklärt werden und eine Entschuldigung bekommen. Ausserdem kann man sowas nicht einfach auf sich sitzen lassen, weil dies echt nicht gerade prickelnd ist.
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Wir haben es, glaube ich, alle längst verstanden, können aber einfach nicht nachvollziehen was du jetzt hier im Forum erwartest. Du hast eine Falschaussage bekommen und möchtest jetzt eine Entschuldigung dafür. Das ist an sich legitim, aber über was möchtest du aufgeklärt werden? Da hier niemand beim Gespräch dabei war dürfte das schwierig sein. Ein o2-Mitarbeiter hat dir hier auch bereits geschrieben, dass die Aussage des Callcenters nicht nachvollziehbar ist. Aus diesem Grund eben die Empfehlung, dich jetzt schriftlich an o2 zu wenden. Das dürfte auch meiner Meinung nach nichts bringen, aber ich bin mir sicher du bekommst dann eine Entschuldigung für die Falschaussage / das Missverständnis / den Fehler des Mitarbeiters, wenn dir das wichtig ist (was scheinbar der Fall ist). Und auch wenn es dir nicht weiterhilft: Sowas ist tatsächlich nicht schön, kann aber vorkommen. Wo Menschen arbeiten passieren Fehler. Und außer der Verärgerung ist dir kein Schaden entstanden.
Mir wurde mitgeteilt, dass ich hier Hilfe finde. Da ich neu im Forum bin dachte ich, dass sich das ein Mitarbeiter genauer anschauen kann und mir erklären könnte warum mir dies so mitgeteilt wurde. Da ich jetzt ähnliche Antworten bekommen habe, werde ich mich wohl telefonisch nochmal informieren, da es sich doch eventuell um ein Irrtum handeln könnte. Danke dennoch für die Hilfe.
Schade ist, dass du auf die Fragen nicht eingehst. Das lässt vermuten, dass die Gespräche statt fanden und du nun versuchst, dich um die Zahlung zu drücken.

Dir wurde erklärt, dass die Aussage der Hotline falsch sein kann. Nun hoffst du auf einen Mitarbeiter dort, der das wieder falsch sieht und dir das Geld erstattet?

Warum, wenn die Forderung doch unberechtigt ist, reklamierst du nicht per Einwurfeinschreiben oder Fax?

Beachte bei all deinen Reklamtionen, dass der Vertragsinhaber diese führen muss.

Der Hinweis von Twitter, dich ans Forum zu wenden, ist nachvollziehbar, weil dort der Sachverhalt nicht so umfänglich geschildert werden kann. Bei Kenntnis dieses Threads, wäre vermutlich eine andere Antwort gekommen.

PS: Dir bleibt auch, dass sich deine Mutter hier über die bei o2 bekannte E-Mail-Adresse anmeldet und sie in diesem Thread schreibt. Dann kann ein Mod sich mal die Rechnung ansehen. Du postest sie ja nicht.
Schade ist, dass du auf die Fragen nicht eingehst. Das lässt vermuten, dass die Gespräche statt fanden und du nun versuchst, dich um die Zahlung zu drücken.

Dir wurde erklärt, dass die Aussage der Hotline falsch sein kann. Nun hoffst du auf einen Mitarbeiter dort, der das wieder falsch sieht und dir das Geld erstattet?

Warum, wenn die Forderung doch unberechtigt ist, reklamierst du nicht per Einwurfeinschreiben oder Fax?

Beachte bei all deinen Reklamtionen, dass der Vertragsinhaber diese führen muss.

Der Hinweis von Twitter, dich ans Forum zu wenden, ist nachvollziehbar, weil dort der Sachverhalt nicht so umfänglich geschildert werden kann. Bei Kenntnis dieses Threads, wäre vermutlich eine andere Antwort gekommen.

PS: Dir bleibt auch, dass sich deine Mutter hier über die bei o2 bekannte E-Mail-Adresse anmeldet und sie in diesem Thread schreibt. Dann kann ein Mod sich mal die Rechnung ansehen. Du postest sie ja nicht.

In wie fern drücke ich mich vor der Zahlung wenn ich doch geschrieben habe dass mir eine Entschuldigung seitens o2 ausreichen würde. Ausserdem beantwortet hier keiner nicht wirklich die Frage, die ich eigentlich gestellt habe. Ich kriege immer die selbe Antwort deswegen, ohne das mich einer fragt was genau mir erzählt wurde. Ihr schreibt ständig ich soll mich per Post wenden, sagt mir aber keine Adresse und selbst ein o2 Mitarbeiter rät davon ab.
Ausserdem kann ich mich mit unserer eigentlichen E-Mail nicht auf diesem Forum einloggen.

Schade ist, dass du auf die Fragen nicht eingehst. Das lässt vermuten, dass die Gespräche statt fanden und du nun versuchst, dich um die Zahlung zu drücken.

Dir wurde erklärt, dass die Aussage der Hotline falsch sein kann. Nun hoffst du auf einen Mitarbeiter dort, der das wieder falsch sieht und dir das Geld erstattet?

Warum, wenn die Forderung doch unberechtigt ist, reklamierst du nicht per Einwurfeinschreiben oder Fax?

Beachte bei all deinen Reklamtionen, dass der Vertragsinhaber diese führen muss.

Der Hinweis von Twitter, dich ans Forum zu wenden, ist nachvollziehbar, weil dort der Sachverhalt nicht so umfänglich geschildert werden kann. Bei Kenntnis dieses Threads, wäre vermutlich eine andere Antwort gekommen.

PS: Dir bleibt auch, dass sich deine Mutter hier über die bei o2 bekannte E-Mail-Adresse anmeldet und sie in diesem Thread schreibt. Dann kann ein Mod sich mal die Rechnung ansehen. Du postest sie ja nicht.
In wie fern drücke ich mich vor der Zahlung wenn ich doch geschrieben habe dass mir eine Entschuldigung seitens o2 ausreichen würde. Ausserdem beantwortet hier keiner nicht wirklich die Frage, die ich eigentlich gestellt habe. Ich kriege immer die selbe Antwort deswegen, ohne das mich einer fragt was genau mir erzählt wurde. Ihr schreibt ständig ich soll mich per Post wenden, sagt mir aber keine Adresse und selbst ein o2 Mitarbeiter rät davon ab.
Ausserdem kann ich mich mit unserer eigentlichen E-Mail nicht auf diesem Forum einloggen.


Wiederhole deine Frage nochmal.

Wenn dir ein Mitarbeiter von schriftlicher Reaklamtion abrät, dann wohl, weil sie chancenlos ist.

Warum sollen wir fragen, was dir erzählt wurde? Wenn dir das wichtig erscheint, schreib das doch einfach.

Adresse steht auf der Rechnung.


Schade ist, dass du auf die Fragen nicht eingehst. Das lässt vermuten, dass die Gespräche statt fanden und du nun versuchst, dich um die Zahlung zu drücken.

Dir wurde erklärt, dass die Aussage der Hotline falsch sein kann. Nun hoffst du auf einen Mitarbeiter dort, der das wieder falsch sieht und dir das Geld erstattet?

Warum, wenn die Forderung doch unberechtigt ist, reklamierst du nicht per Einwurfeinschreiben oder Fax?

Beachte bei all deinen Reklamtionen, dass der Vertragsinhaber diese führen muss.

Der Hinweis von Twitter, dich ans Forum zu wenden, ist nachvollziehbar, weil dort der Sachverhalt nicht so umfänglich geschildert werden kann. Bei Kenntnis dieses Threads, wäre vermutlich eine andere Antwort gekommen.

PS: Dir bleibt auch, dass sich deine Mutter hier über die bei o2 bekannte E-Mail-Adresse anmeldet und sie in diesem Thread schreibt. Dann kann ein Mod sich mal die Rechnung ansehen. Du postest sie ja nicht.
In wie fern drücke ich mich vor der Zahlung wenn ich doch geschrieben habe dass mir eine Entschuldigung seitens o2 ausreichen würde. Ausserdem beantwortet hier keiner nicht wirklich die Frage, die ich eigentlich gestellt habe. Ich kriege immer die selbe Antwort deswegen, ohne das mich einer fragt was genau mir erzählt wurde. Ihr schreibt ständig ich soll mich per Post wenden, sagt mir aber keine Adresse und selbst ein o2 Mitarbeiter rät davon ab.
Ausserdem kann ich mich mit unserer eigentlichen E-Mail nicht auf diesem Forum einloggen.
Wiederhole deine Frage nochmal.


Muss nicht mehr sein. Da ich sowieso ständig die selben Antworten bekomme von Leuten, die behaupten ich würde dreist versuchen das Geld zurückerstattet zu bekommen, obwohl es mir nur ums Prinzip geht. Wie gesagt, ich werde diesbezüglich noch einmal Telefonisch nachsehen.
Deine Sache. Anhand der Reaktion ist schon erkennbar, was Sache war.
Danke dennoch an alle, die mich diesbezüglich informiert habe.
Benutzerebene 7
In Ordnung, danke für die Rückmeldung.
Ich hatte ja geschrieben, dass unter den Daten, die hier im Forum vorliegen, so erst einmal kein Datensatz aufzufinden ist, eine individuelle Prüfung also nicht möglich ist. Daher sind auch eventuelle Aussagen so auch für mich nicht nachvollziehbar. Du hattest ja schon den Tipp erhalten, dass der Vertragsinhaber sich hier einmal mit der im Vertrag genutzten E-Mail-Adresse anmeldet, damit wir uns das genauer anschauen können.
Gruß,
Lars

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