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Würde ich bei Routerrücksendung den Schadensersatz-Betrag zurück erhalten?

  • September 30, 2023
  • 9 Antworten
  • 203 Aufrufe

Ich habe am 18.04.2023 meinen DSL Vertrag verlängert und den Mietrouter gekündigt. Damals sagte mir der Berater ich soll auf keinen Fall den Router zurücksenden, bevor ich eine Aufforderung von o2 mit einem Rücksendeschein erhalte. Diese Aufforderung habe ich bis heute nicht bekommen.

Jetzt habe ich festgestellt, dass o2 am mit der Rechnung vom 6.7.23 einen “Schadensersatz für nicht zurückgesendete Leihgeräte - 09.06.2023” berechnet hat.

Nun meine Frage:

Wenn ich den Router jetzt noch zurückschicke, würde ich dann den Schadensersatz erstattet bekommen? Hier im Forum habe ich gelesen, dass o2 teilweise auch beides behält (Router und Schadensersatzzahlung).

Gibt es hier Fristen für die Kulanz?

Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Lösung von Anfänger1

Nein der Schadenersatz wird nicht zurückgezahlt 

9 Antworten

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  • Legende
  • September 30, 2023

Aus den FAQ des Rücksendeportals:

Was passiert, wenn ich die Leihgeräte nicht retourniere?

In diesem Fall berechnen wir Dir den Zeitwert der Leihgeräte. Diesen findest Du als Position "Warenwert technischer Geräte" auf Deiner o2 Rechnung.

Nach Eingang der Geräte innerhalb von 3 Monaten erhältst Du eine Eingangsbestätigung und eine Guthabenbuchung. Der Betrag wird auf dein Konto überwiesen.


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  • Legende
  • Lösung
  • September 30, 2023

Nein der Schadenersatz wird nicht zurückgezahlt 


RhobarDerIII
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  • Legende
  • September 30, 2023

Wie @Anfänger1 schon geschrieben hat, ist dies leider nicht möglich.

Mir ist auch neu, das einer an der Hotline genau sowas gesagt hat.

Beste Grüße | RhobarDerIII 


@RhobarDerIII leider war das die Aussage von dem Betrater...

Wenn ich das richtig verstehe, bekomme ich den Schadensersatz nicht zurückerstattet und kann dann den Router genauso gut behalten? Wenn ich ihn nun zurücksende, hat o2 beides: den Router und die Schadensersatzzahlung. Dumm für mich...


poales
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  • October 1, 2023

@Johan848948948779 

Wenn es um eine Homebox geht,

diese kannst du ohnehin nicht weiter nutzen.


EikeS.
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  • Legende
  • October 1, 2023

Ja, Rückzahlung gibt es nicht, und du kannst die Hpmebox auch behalten.

Aber da sie von O2 programmiert ist, wwird sie nicht mehr laufen

Einen Weiterverkauf kann man somit auch vergessen, da keiner ein nicht gebrauchsfähiges Gerät kauft.

Tut mir leid für dich


@EikeS. Es ist eine Fritzbox. Dann behalte ich sie einfach selbst als Ersatzgerät oder Repeater.


EikeS.
Legende
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  • October 1, 2023

Ja, das sollte gehen


o2_Steffen
  • Team
  • October 10, 2023

Hallo und herzlich willkommen in der Community @Johan848948948779. 💙

Wie ich sehe, hast du hier schon sehr viel Unterstützung erhalten, vielen lieben Dank dafür an alle Beteiligten. 👍

Ich hatte auch noch im System mit deiner hier registrierten Rufnummer nachgeschaut. Du hattest dich mit deiner Anfrage noch bei unseren Kollegen gemelde und dein Anliegen geschildert.

Aktuell ist das Ticket noch offen, ich drücke dir die Daumen, dass vielleicht doch noch etwas geschieht. Versrpechen kann ich hier jedoch nichts.

Ganz liebe Grüße 💙

Steffen