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Gelöst

Vertrag läuft trotz Kündigung weiter


alex_1981
Einsteiger:in

Anschluss an -→ 

 

Hallo Zusammen,

meiner Erfahrung nach sind die O2-Mitarbeiter hier in der Community wesentlich kompetenter als der Rest. Mit der Einleitung möchte ich folgende Problematik schilden.

 

Wie oben beschrieben bestellte ich Anfang des Jahres -→ o2 my Home-Auftrag mit der Auftragsnummer ***. Danach wurde die Aktivierung des Vertrags bzw. Anschluss zum 27.01.2023 bestätigt. 

 

Leider blieb die Hardware wie oben beschrieben aus. Auf Nachfrage hier handelt es sich um Verzögerungen. Ok. Nach einer weiteren Woche ohne jegliche Meldung seitens O2, widerrufe ich den Vertrag via → widerruf@cc.o2online.de.

 

widerruf@cc.o2online.de antwortet darauf:

 “Wunsch nicht entsprechen können, denn Ihr Widerruf ging nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 14 Tagen bei uns ein. Daher wird Ihr Vertrag fortgeführt und Sie können den Anschluss weiterhin nutzen.”

 

Meine Antwort (vom 02.02.2023)darauf:

“Hallo,
in Ihren ABG's (O2 My Home) steht unter 2. Vertragsschluss folgende Definition:
Soweit nicht abweichend vereinbart, kommt der Vertrag durch Unterschrift
beider Vertragspartner oder mit Zugang einer Auftragsbestätigung Telefonica
Germany beim Kunden, spätestens aber mit Bereitstellung der beauftragten Leistung
zustande. Aktivierung Anschluss = Bereitstellung Anschluss
Aktivierung Anschluss: 27.01.2023 Lieferung Ihrer vereinbarten Leistung Fritzbox AVM 6660: bis Dato keine Lieferung! Bedeutet das selbst bis heute die beauftragt Leistung nicht zustande
gekommen ist.
Der Widerspruch ist und bleibt rechtskräftig.
Des weiteren entziehe ich Ihnen hiermit die Einzugsermächtigung für den
am o2 my home Vertrag.
Beste Grüße
Alexander Riegel”

 

Zusätzlich kündige (02.02.2023) ich nochmals mit dem Hinweis auf Nichteinhaltung § 323 BGB.

 

Im Anschluss daran (03.02.2023) wird von O2 Kundeninformationen per Mail abgefragt.

Adressen, Geb.Datum, Kundennummer usw.

 

Danach passiert 3 Monate lang nichts, es wird kein Geld für den Vertrag abgebucht, jedoch ist der Vertrag noch in den Benutzerdaten hinterlegt.

 

Bis Anfang April ein WLAN-Router zugesendet wird, ohne jegliche Mitteilung Seitens O2.

Ich sende diesen mit den Hinweis der Kündigung auf meine eigenen Kosten zurück.

 

Im Mai bucht O2 dann 184,59€ vom Konto, obwohl im Rahmen der Kündigung die Einzugsermächtigung entzogen wurde. Der Betrag wird von mir zurück gebucht.

 

In der Rechnung enthalten sind Grundgebühren für O2 my Home L vom 27.01.-12.04.23, sowie Versandkosten vom 27.01.2023. 

 

Das der Vertrag ohne die im Vertrag festgelegt Hardware nicht genutzt werden kann, ist offensichtlich nicht von Belang. 

 

Aktuell steht dieser Vertrag kurz vor der Sperrung nach § 61 TKG. Jedoch wird von mir der Betrag für den Mobilfunkvertrag weiter beglichen.

 

Unzählige Mails und Briefe an den Kundenservice blieben bis dato unbeantwortet.

 

Könnten Sie hier helfen?

 

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

 

***

Kundennummer ***

 

Edit: o2_Dennis 03.07.23 / 21:56 Uhr / Persönliche Daten entfernt

 

 

 

 

 

Lösung von bielo

Man verliert den Überblick. Wozu ist das gerade wichtig?

 

Hier im Forum wird man am Ende durch die Mitarbeiter keine andere Lösung haben, als das, was o2 dir schon schrieb.

 

Du bist anderer Meinung? Dann nutze deine Rechte.

17 Antworten

bs0
Legende
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  • Legende
  • July 3, 2023

Bitte nicht Widerspruch und Widerruf durcheinanderbringen. Bei DSL beginnt die Widerrufsfrist mit Zugang der Auftragsbestätigung, danach könntest du ggf. vom Vertrag zurücktreten falls der Anschluss nicht freigeschaltet oder die Leistung nicht erbracht wird. Wann ging die Auftragsbestätigung ein und wann hast du widerrufen?

Das der Vertrag ohne die im Vertrag festgelegt Hardware nicht genutzt werden kann, ist offensichtlich nicht von Belang. 

Nein, denn die Nichtbereitstellung eines Routers ist für die Benutzung kein Hindernis, da du ggf. einen eigenen Router kaufen könntest, und ein Mietrouter eine zubuchbare Option ist.


poales
Legende
  • Legende
  • July 3, 2023

@alex_1981

hier ist alles weltweit öffentlich,  du solltest keine persönlichen Daten veröffentlichen.

 

warum machst du nicht in deinem anderen Beitrag weiter?

dann braucht nicht so viel nachgefragt werden.


alex_1981
Einsteiger:in
  • Autor
  • Einsteiger:in
  • July 3, 2023

Bitte nicht Widerspruch und Widerruf durcheinanderbringen. Bei DSL beginnt die Widerrufsfrist mit Zugang der Auftragsbestätigung, danach könntest du ggf. vom Vertrag zurücktreten falls der Anschluss nicht freigeschaltet oder die Leistung nicht erbracht wird. Wann ging die Auftragsbestätigung ein und wann hast du widerrufen?

Das der Vertrag ohne die im Vertrag festgelegt Hardware nicht genutzt werden kann, ist offensichtlich nicht von Belang. 

Nein, denn die Nichtbereitstellung eines Routers ist für die Benutzung kein Hindernis, da du ggf. einen eigenen Router kaufen könntest, und ein Mietrouter eine zubuchbare Option ist.

Auftragsbestätigung ging am 3.1 ein. Offensichtlich widerspricht sich hier der gesetzliche Widerruf mit dem ABG’s von O2 (unter 2.). Zusätzlich § 323 BGB. 

Vertragsbeginn wurde zum 27.1.2023 bestätigt, somit auch spätestens aber mit Bereitstellung der beauftragten Leistung. Wenn man hier überhaupt von einer Leistung sprechen kann. 

Der Router wurde nicht zugebucht, sondern war von Anfang an Vertragsbestandteil.

Das der Router nicht verfügbar ist, habe ich durch Eigeninitiative erfahren. Von O2 wurde keine Informationen über diesbezüglich geteilt. Somit stand ja im Raum ob dieser zeitnah oder fern kommt. Fraglich  und nicht nachvollziehbar wie ggf. zusätzlich noch ein Router gekauft werden soll, wo doch gar nicht klar ist, dass keiner verfügbar ist oder.

Die Beträge werden weiter nicht bezahlt für diesen Vertrag. Auch nach Sperrung.

Die Inkompetenz dieser Vertragsabwicklung sucht seines Gleichen, sowie den Gedanken einer Servicedienstleistung.

 

@alex_1981

hier ist alles weltweit öffentlich,  du solltest keine persönlichen Daten veröffentlichen.

 

warum machst du nicht in deinem anderen Beitrag weiter?

dann braucht nicht so viel nachgefragt werden.

Hier geht es um Kündigung und nicht um Hardware. 2 völlig verschiedene Bereiche. 

Was kann denn aus dem alten Beitrag verwendet werden außer die KDNR?

 

 


Bollermann
Legende
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Die Widerrufsfrist für Dienstleistung beginnt, sobald du über dein Widerrufsrecht aufgeklärt wurdest. Also zb im Anhang der Auftragsbestätigung. 


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+43
  • Legende
  • July 4, 2023

Sorry, aber du bist hier ziemlich auf dem Holzweg. Der Router wurde mit dem Anschluss bestellt, ist trotzdem eine zum Anschluss zubuchbare Option, die du bewusst wählen musstest. Wenn du einen Mobilfunkvertrag abschließt und gleichzeitig ein Handy dazu bestellst kannst du auch nicht argumentieren, dass du den Vertrag nicht nutzen kannst wenn das Handy erst später lieferbar ist. § 323 BGB würde nur zutreffen wenn der Anschluss nicht funktionsfähig wäre. Für den Router darf für den Zeitraum bis April natürlich nichts berechnet werden.

Zahlen musst du nicht, aber dann kannst du dir bestimmt vorstellen wie es weitergeht.


alex_1981
Einsteiger:in
  • Autor
  • Einsteiger:in
  • July 4, 2023

 

Die Widerrufsfrist für Dienstleistung beginnt, sobald du über dein Widerrufsrecht aufgeklärt wurdest. Also zb im Anhang der Auftragsbestätigung. 

Vertragsbeginn wurde zum 27.1.2023 bestätigt, somit auch spätestens aber mit Bereitstellung der beauftragten Leistung. 2. ABG’s O2 my Home.

 

 

Sorry, aber du bist hier ziemlich auf dem Holzweg. Der Router wurde mit dem Anschluss bestellt, ist trotzdem eine zum Anschluss zubuchbare Option, die du bewusst wählen musstest. Wenn du einen Mobilfunkvertrag abschließt und gleichzeitig ein Handy dazu bestellst kannst du auch nicht argumentieren, dass du den Vertrag nicht nutzen kannst wenn das Handy erst später lieferbar ist. § 323 BGB würde nur zutreffen wenn der Anschluss nicht funktionsfähig wäre. Für den Router darf für den Zeitraum bis April natürlich nichts berechnet werden.

Zahlen musst du nicht, aber dann kannst du dir bestimmt vorstellen wie es weitergeht.

 

Holzweg liegt im Auge des Betrachters. Zumal der Punkt 2. nach oben beschriebenen ABG’s ebenfalls zutrifft. Jedoch auch hier abhängig vom Betrachter.

 

Einem Rechtstreit aufgrund der Kosten- und Faktenlage sehe ich gelassen entgegen.

 

Eure Denkansätze teile ich nicht. Obwohl nachvollziehbar da Gegenseite.

Da auf viele Punkte hier nicht eingegangen wird, ist es sinnvoll den Kontext hier zu beenden um beiden Seiten Zeit zu sparen.

 

Trotzdem vielen Dank für eure subjektive Einschätzung.


bielo
Legende
  • July 4, 2023

So ist das im Rechtswesen. 2 Anwälte, 3 Meinungen.

 

Da auf viele Punkte hier nicht eingegangen wird, ist es sinnvoll den Kontext hier zu beenden um beiden Seiten Zeit zu sparen.

 

Evt nochmal kurz schildern, was noch zu klären ist. Ich bin grad neu im Thread und würde evt noch Tipps geben. 

 

Einem Rechtstreit aufgrund der Kosten- und Faktenlage sehe ich gelassen entgegen.

 

Das macht o2 nicht. o2 verkauft das an Inkasso und ist damit dann raus. 

 

Obwohl nachvollziehbar da Gegenseite.

 

o2 hat hier noch nicht geantwortet, jedoch rechtskundige Kunden, teilweise sogar Anwälte.


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+43
  • Legende
  • July 4, 2023

@alex_1981 Antworten (von anderen Kunden) kann es nur auf Grundlage der vorliegenden Informationen geben. Die Meinungen / Einschätzungen musst du natürlich nicht teilen, und wenn du der Ansicht bist, dass du im Recht bist, kannst du selbstverständlich den Vertrag als widerrufen ansehen und einfach warten, bis Post vom Inkasso oder eines beauftragten Anwalts kommt.

In den AGB und auch in der Widerrufsbelehrung steht "spätestens" und nicht "frühestens". Wo genau siehst du einen Widerspruch zwischen den AGB und dem gesetzlichen Widerrufsrecht?

Auf welche Punkte wurde nicht eingegangen? Wie @bielo geschrieben hat, wäre es gut du würdest genau schreiben was noch zu klären ist, denn die Faktenlage lässt, so wie hier geschildert, für mich jedenfalls, keine andere Schlussfolgerung zu.


o2_Flo
  • Team
  • July 4, 2023

Hey @alex_1981,

willkommen zurück :) Ich hab mir deinen Fall nun nochmal angesehen. Wenn ich das Richtig sehe, wurde der Router am 26.4.23 zugestellt und dann wieder zurück geschickt…Und zwar am 16.5.23. Kannst du das soweit bestätigen? Könnte es sein, dass das Paket bei dir im Haus irgendwo abgegeben wurde und eine vergessliche Person vielleicht zu schüchtern war es dir zu übergeben o.ä? 

Wenn ich das Richtig sehe, hat dich auch ein Brief aus unserer Fachabteilung zu dem Thema erreicht. Mehr kann ich aktuell leider auch nicht dazu sagen. 

Ein Vorschlag von mir wäre es jetzt, dass wir den Routerversand erneut anstoßen? Wäre das eine Möglichkeit für dich?

Viele Grüße,
Flo


alex_1981
Einsteiger:in
  • Autor
  • Einsteiger:in
  • July 4, 2023

@alex_1981 Antworten (von anderen Kunden) kann es nur auf Grundlage der vorliegenden Informationen geben. Die Meinungen / Einschätzungen musst du natürlich nicht teilen, und wenn du der Ansicht bist, dass du im Recht bist, kannst du selbstverständlich den Vertrag als widerrufen ansehen und einfach warten, bis Post vom Inkasso oder eines beauftragten Anwalts kommt.

 

Ich denke hier sind wir mal einer Meinung.

In den AGB und auch in der Widerrufsbelehrung steht "spätestens" und nicht "frühestens". Wo genau siehst du einen Widerspruch zwischen den AGB und dem gesetzlichen Widerrufsrecht?

 

2. Vertragsschluss Soweit nicht abweichend vereinbart, kommt der Vertrag durch Unterschrift beider Vertragspartner oder mit Zugang einer Auftragsbestätigung von Telefónica Germany beim Kunden, spätestens aber mit Bereitstellung der beauftragten Leistung zustande.

 

Mir ist bewusst das die eine Seite “spätestens” und die andere “frühestens” rausliest. Das ist ist für mich in Ordnung.

Nun da hier zum 27.01.2023 die Leistung (Aktivierung Anschluss) bereitgestellt wurde, sehe ich hier die Bereitstellung der beauftragten Leistung (wobei für mich hier der Router mit inbegriffen ist). Nun kann man hier streiten zwischen frühsten und spätesten Vertragsschluss. Demnach zwischen dem 03.01.2023 und dem 27.01.2023. Da der Widerruf nachweislich am 02.02.2023 beim widerruf@cc.o2online.de eingegangen. In der Rechtssprechung ist solch ein Raum für Interpretation natürlich nicht förderlich, sehe jedoch weiter den Vertrag als widerrufen an.

 

 

Auf welche Punkte wurde nicht eingegangen? Wie @bielo geschrieben hat, wäre es gut du würdest genau schreiben was noch zu klären ist, denn die Faktenlage lässt, so wie hier geschildert, für mich jedenfalls, keine andere Schlussfolgerung zu.

#Im Mai bucht O2 dann 184,59€ vom Konto, obwohl im Rahmen der Kündigung die Einzugsermächtigung entzogen wurde.

#Aktuell steht dieser Vertrag kurz vor der Sperrung nach § 61 TKG. Jedoch wird von mir der Betrag für den Mobilfunkvertrag weiter beglichen.

#last but not least 

2. Vertragsschluss Soweit nicht abweichend vereinbart, kommt der Vertrag durch Unterschrift beider Vertragspartner oder mit Zugang einer Auftragsbestätigung von Telefónica Germany beim Kunden, spätestens aber mit Bereitstellung der beauftragten Leistung zustande.

Hey @alex_1981,

willkommen zurück :)

 

Danke für das Willkommen zurück.

 

 

Ich hab mir deinen Fall nun nochmal angesehen. Wenn ich das Richtig sehe, wurde der Router am 26.4.23 zugestellt und dann wieder zurück geschickt…Und zwar am 16.5.23. Kannst du das soweit bestätigen? Könnte es sein, dass das Paket bei dir im Haus irgendwo abgegeben wurde und eine vergessliche Person vielleicht zu schüchtern war es dir zu übergeben o.ä? 

 

Nein der Router wurde wieder zurückgesandt aus den oben beschriebenen Gründen.

 

 

Wenn ich das Richtig sehe, hat dich auch ein Brief aus unserer Fachabteilung zu dem Thema erreicht. Mehr kann ich aktuell leider auch nicht dazu sagen. 

 

Ich bin etwas irritiert was das anbelangt, was soll das für ein Brief sein? Ein Brief dieser Art hat mich nach meiner Wahrnehmung nicht erreicht.

 

Ein Vorschlag von mir wäre es jetzt, dass wir den Routerversand erneut anstoßen? Wäre das eine Möglichkeit für dich?

Viele Grüße,
Flo

Nein bitte nicht, hier wurde bereits ein Dienstleister beauftragt der die angebotene Leistung auch liefern kann.

 

Vorschlag meiner Seite, den o.g. Vertrag aus dem Kundenkonto entfernen inklusive dessen Außenstände entfernen.

 

Vielen Dank


alex_1981
Einsteiger:in
  • Autor
  • Einsteiger:in
  • July 4, 2023

Sächsin
Legende
  • July 4, 2023

alex_1981
Einsteiger:in
  • Autor
  • Einsteiger:in
  • July 6, 2023

bielo
Legende
  • Lösung
  • July 6, 2023

Man verliert den Überblick. Wozu ist das gerade wichtig?

 

Hier im Forum wird man am Ende durch die Mitarbeiter keine andere Lösung haben, als das, was o2 dir schon schrieb.

 

Du bist anderer Meinung? Dann nutze deine Rechte.


o2_Flo
  • Team
  • July 17, 2023

Hey @alex_1981,

entschuldige die lange Antwortzeit. Wie ist der aktuelle Stand? Hast du unser Schreiben erhalten?

Viele Grüße,
Flo


alex_1981
Einsteiger:in
  • Autor
  • Einsteiger:in
  • July 17, 2023

Hallo Flo,

 

aktueller Stand ist unverändert. Beide Verträge sind seit dem 10.07.2023 gesperrt.

Obwohl hier zu einem offene Forderungen bestehen. Aber gut, ist wahrscheinlich der Grundlage geschuldet das alle Verträge einer KDNR zugeordnet werden.

Sollte eigentlich nach § 61 (6) TKG nicht so sein, aber somit würde ich den Mobilfunkvertrag im Anschluss auch sonderkündigen.

 

Zu dem von dir angesprochenen Schreiben. 

Hier sind alle Punkte aus O2 Sicht nochmal dargestellt. Diese hier nochmal zu erläutern bzw. zu hinterfragen führt aus meiner Sicht zu keinem Ergebnis.

 

Ich kann nachweisen das der Vertrag am 01.02.2023 (an widerruf@cc.o2online.de) widerrufen wurde.

O2 sagt es ist kein Widerruf im Vertrag ersichtlich. 

 

Es beharren beide Seiten auf Ihren Standpunkt. Die angemahnte Summe wird definitiv nicht bezahlt, da diese meiner Meinung nach unrechtmäßig zu Stande kam. 

 

Dazu kommt, das die Kommunikation Seitens O2 zum fehlenden Wlan-Router hier komplett versagt hat und nicht mal Alternativen angeboten wurden. Hier einfach ohne mit dem Kunden zu sprechen, 3 Monate später einen Router zuzusenden ist inakzeptabel. Zum Vergleich schafft dieses Vodafone nach 3 Tagen. 

 

Demnach wird es hier demnächst mit einem Inkosso-Unternehmen weitergehen denke ich.

 

Schade eigentlich, da ich mit dem Unternehmen bis dato zufrieden war.

 

Beste Grüße

Alex


bielo
Legende
  • July 17, 2023

Inkasso nutzt dir wenig. Du hättest besser vorzeitig deine Rechte genutzt.