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Termin der Freischaltung am Monatsende

  • May 5, 2023
  • 3 Antworten
  • 47 Aufrufe

stadtpflanze
Besucher:in

Hallo.
Ich habe einen Termin für die Freischaltung am 31.5.

Ist es von Vorteil diesen auf den 1.6. zu verlegen? Muss ich für Mai dann noch Grundgebühren o.ä. zahlen?

Danke
Gruß
die Stadtpflanze

Lösung von Vilureef

Hallo @stadtpflanze,

nein, weil es keinen Unterschied macht. Die Grundgebühr wird Taggenau berechnet und ist abhängig vom Abrechnungszeitraum.

LG

3 Antworten

Vilureef
Legende
  • Lösung
  • May 5, 2023

Hallo @stadtpflanze,

nein, weil es keinen Unterschied macht. Die Grundgebühr wird Taggenau berechnet und ist abhängig vom Abrechnungszeitraum.

LG


stadtpflanze
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • May 5, 2023

Vielen Dank, @Vilureef !


Und ein schönes Wochenende. 


o2_Maria
  • Moderatorin
  • May 13, 2023

Hallo @stadtpflanze ,

Vilureef hat dir hier ja schon die richtige Antwort gegeben.
Die Berechnung beginnt erst an dem Tag, an dem auch 
die Freischaltung durchgeführt wurde. 

Liebe Grüße Maria