ich bin zum 01.10.23 in meine neue Wohnung gezogen & das WLAN hat bis Ende Dezember durchgängig nicht funktioniert, weshalb ich es daraufhin gekündigt habe. Da ich die Störung allerdings nur einmal angegeben habe, will O2 meine außerordentliche Kündigung nicht zulassen und bis Mitte 2025 noch das volle Geld einziehen.
Lösung von Anfänger1
Lenamarry schrieb:
Hallo zusammen,
ich bin zum 01.10.23 in meine neue Wohnung gezogen & das WLAN hat bis Ende Dezember durchgängig nicht funktioniert, weshalb ich es daraufhin gekündigt habe. Da ich die Störung allerdings nur einmal angegeben habe, will O2 meine außerordentliche Kündigung nicht zulassen und bis Mitte 2025 noch das volle Geld einziehen.
@Lenamarry Sonderkündigung steht auch überhaupt nicht zu . Soviel dazu
Falls es das Wlan ist , ist es Kundensache und interessiert O2 nicht die Bohne
Ist es ein VDSL oder Cabel Anschluss musst du den Provider nach einer 1. Endstörung schon noch ein Nachbesserung von 2x ermöglichen zum entstören
ich bin zum 01.10.23 in meine neue Wohnung gezogen & das WLAN hat bis Ende Dezember durchgängig nicht funktioniert, weshalb ich es daraufhin gekündigt habe. Da ich die Störung allerdings nur einmal angegeben habe, will O2 meine außerordentliche Kündigung nicht zulassen und bis Mitte 2025 noch das volle Geld einziehen.
@Lenamarry Sonderkündigung steht auch überhaupt nicht zu . Soviel dazu
Falls es das Wlan ist , ist es Kundensache und interessiert O2 nicht die Bohne
Ist es ein VDSL oder Cabel Anschluss musst du den Provider nach einer 1. Endstörung schon noch ein Nachbesserung von 2x ermöglichen zum entstören
Was heißt "das WLAN hat bis Ende Dezember nicht funktioniert"?
Störung , gab es seitens o2 Verzögerungen bei der Schaltung oder hast du den Umzug zu spät angemeldet?
Der Umzug war zeitlich passend angemeldet, der O2 Mitarbeiter sagte mir, dass es Störungen in meiner Region gäbe und er mir nicht sagen könnte, wann diese behoben sein werden..
Man hat als Kunde eine gesetzliche Mitwirkungspflicht. Innerhalb von 3 Monaten einmal darauf hinweisen das nichts funktioniert und dann außerordentlich kündigen wollen klingt auch eher nach „ich brauch kein Internet zu Hause und will den Vertrag loswerden“. Mittlerweile sind ja weitere 3 Monate vergangen. Funktioniert es denn jetzt?
Man hat als Kunde eine gesetzliche Mitwirkungspflicht. Innerhalb von 3 Monaten einmal darauf hinweisen das nichts funktioniert und dann außerordentlich kündigen wollen klingt auch eher nach „ich brauch kein Internet zu Hause und will den Vertrag loswerden“. Mittlerweile sind ja weitere 3 Monate vergangen. Funktioniert es denn mittlerweile?
Dann melde Dich bei der Technik und lass eine Endstörung vornehmen. Anders wirst Du an keine SoKü kommen. Entschädigung nach der Zeit wird auch spannend werden.
Man hat als Kunde eine gesetzliche Mitwirkungspflicht. Innerhalb von 3 Monaten einmal darauf hinweisen das nichts funktioniert und dann außerordentlich kündigen wollen klingt auch eher nach „ich brauch kein Internet zu Hause und will den Vertrag loswerden“. Mittlerweile sind ja weitere 3 Monate vergangen. Funktioniert es denn mittlerweile?
Nein es funktioniert nach wie vor nicht
Und dann kümmert man sich erst Monate später , und kommt mit einer Sonderkündigung um die Ecke. Unerklärlich
Wenn man vorzeitig aus einem Vertrag entlassen werden will, muss man sich entweder guetlich mit dem Vertragspartner einigen, oder einen Weg haben ein ausserordentliches Kuendigungsrecht zu erlangen.
Bei Internetzugangsvertraegen bietet Dir Paragraph 57 des elekommunikationsgesetzes die Moeglichkeit ein solches Sonderkuendigungsrecht zu erhalten (ohne dafuer vor Gericht ziehen zu muessen), wenn Dein ISP seine Seite des Vertrages nicht ausreichend erfuellt. Das bezieht sich allerdings nur auf den Internetzugang selber und nicht auf Zusatzangebote wie WLAN*. Um eine etwaige Minderleistung festzustellen (bzw. Vertragskonformitaet) solltest Du eine Messkampagne mit der Desktop-App der Bundesnetzagentur, erhaeltlich bei breitbandmessung.de, machen. Wenn eine solche Kampagne Minderleistung nachweist, dann ist es relativ einfach ein ausserordentliches Kuendigungsrecht zu erwirken.
ABER bei reinen WLAN Problemen eird das eher nichts bringen, schon weil die Messungen alle per Ethernet durchgefuehrt werden muessen.
Aber vielleicht beschreibst Du mal etwas genbauer was Dein Problem ist und wie Du das diagnostiziert hast? Hier im (Kunde-hilft-Kune) Forum gibt es eine Reihe von echten Experten die oft bei Diagnose und Verbesserungen helfen koennen.
*) Bzw. da wird es kompliziert, mietetst Du einen WLAN Router und dessen WLAN Leistung ist defekt ist der Vermieter auch da in der Bringschuld das zu beheben, allerdings ist Routermiete meist ueber einen unabhaengigen Vertrag geregelt, und daher kann Kuendigung des Internetzugangs kaum relevant sein wenn das Problem Austausch/Reparatur eines Routers ist.
Noch weniger hilfreich ist es auf sinnvolle Fragen nicht zu antworten!
Der Übertragungsweg kann eine wesentliche Rolle bei der Kündigung spielen. Jedenfalls gibt es seitens o2 keine Leistungsverpflichtung bzgl. WLAN. Also muss die Vertragsart/Übertragungsart eine andere sein. Ansonsten können wir Dir nicht helfen mit Tipps.
Also was hast Du für einen Festnetzvertrag mit o2? Übertragung per DSL oder LTE/5G oder Kabel oder Glasfaser ???
Möglichst noch zusätzlich den Tarifnamen oder die vereinbarte Geschwindigkeitsstufe!
Edit: solltest Du nur einen Mobilfunkvertrag zuhause nutzen, dann gibt es weder Entschädigung noch eine Sonderkündigung.
@Anfänger1 das ist jetzt nicht so freundlich, selbst wenn sich herausstellen sollte, dass Deine Einschaetzung richtig ist, kann man “Frischlingen” im Forum doch etwas Schonfrist gewaehren…
Zudem ist (zumindest mir noch) nicht klar was der genau Sachstand ist, weshalb unklar ist was denn die “Wahrheit” im genauen Fall ist.
@Lenamarry dann beschreib doch mal was fuer einen Vertragstyp Du hast (dsl/kabel/glasfaser), was fuer einen Router (mir Model und Tyoenbezeichnung) und was genau nicht funktioniert?
Bitte beachtet unsere Netiquette in der o2 Community. Uns ist ein respektvoller und freundlicher Umgang untereinander sehr wichtig.
@Lenamarry Ich begrüße dich erst einmal herzlich in unserer o2 Community.
Ich kann verstehen, dass du über die Situation mit deinem Internetanschluss sehr verärgert bist.
Du hast ja hier bereits hilfreich Antworten erhalten. Magst du auf die Fragen von @pufferueberlauf0 und @Klaus_VoIP eingehen? So können wir dir dann gezielter bei deinem Problem helfen und gemeinsam eine Lösung finden. 😊 Gruß,
Bei echtem Festnetz??? Warum keine Info zum Übertragungsweg?
Irgendwie habe ich das Gefühl hier geht es nicht um ein echtes Home-Produkt, sondern um irgendeinen Mobilvertrag ohne Ortsbindung. Dann hat man natürlich eine ganz andere Rechtslage. Siehe TKG.
Enter your E-mail address. We'll send you an e-mail with instructions to reset your password.
Scanne Datei nach Viren
Tut uns leid, wir prüfen noch den Inhalt dieser Datei, um sicherzustellen, dass sie gefahrlos heruntergeladen werden kann. Bitte versuche es in wenigen Minuten erneut.